Jobverlust: So lange haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld
© anyaberkut/ fotolia.com
Letztes Update am: 

Jobverlust: So lange haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungs- und keine Sozialleistung. Es wird daher unabhängig vom vorhandenen Vermögen gezahlt. Ein Recht auf Arbeitslosengeld haben alle Arbeitnehmer, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und die Formalien der Antragstellung einhalten.

Grundsätzlich gilt: Je länger das ordentliche Anstellungsverhältnis gedauert hat, desto länger ist auch die Anspruchsdauer bei der Arbeitslosengeldzahlung. Es ergibt sich folgende Staffelung (Bezugszeitraum der Beschäftigungsdauer sind die zurückliegenden fünf Jahre):

Staffelung bei der ALG I-Anspruchsdauer

  • 12 Monate Beschäftigung: 6 Monate Anspruchsdauer     
  • 16 Monate Beschäftigung: 8 Monate Anspruchsdauer    
  • 20 Monate Beschäftigung: 10 Monate Anspruchsdauer    
  • 24 Monate Beschäftigung: 12 Monate Anspruchsdauer    

50+: Längere Bezugsdauer möglich

Tritt die Arbeitslosigkeit ab einem Alter von 50 Jahren ein, kann in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer in den vergangenen fünf Jahren länger Anspruch auf Arbeitslosengeld erhoben werden:  

  • Ab 50 Jahren und 30 Monaten Beschäftigung: 15 Monate Anspruchsdauer
  • Ab 55 Jahren und 36 Monaten Beschäftigung: 18 Monate Anspruchsdauer
  • Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beschäftigung: 24 Monate Anspruchsdauer

Arbeitslosengeld richtig beantragen

Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss persönlich gestellt werden, ein Anruf oder eine E-Mail genügen nicht.

Für die Antragstellung gelten Fristen, deren Überschreitung zu einer Sperrzeit führen kann. So muss die Meldung bei der Arbeitsagentur drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorliegen. Wird erst danach gekündigt, hat der Arbeitnehmer einen Spielraum von drei Tagen, um bei der Agentur vorstellig zu werden.  

Tipp: Die höhere Anspruchsdauer im Alter kann dazu führen, dass eine spätere Antragstellung – also jeweils nach dem 50., 55. oder 58. Geburtstag – zu einer längeren Bezugsdauer führt. In diesen Fällen wird die Meldung erst nach der Geburtstagsfeier empfohlen.

Wie finden Sie diesen Artikel?