Das Arbeitsrecht: Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Das Arbeitsrecht: Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Gesetze und Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Das Arbeitsrecht setzt sich aus den Regelungen vieler Gesetze zusammen. Unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Urlaubsgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Kündigungsschutzgesetz. Da Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern wirtschaftlich abhängig sind, ist das Arbeitsrecht im besonderen Maße als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet.

Historische Entwicklung des Arbeitsrechts

Das deutsche Recht, auch das Arbeitsrecht, geht auf das römische Recht zurück. Im alten Rom war der Dienstvertrag aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit aber nur von untergeordneter Bedeutung. Die Lohnarbeit war auch im Mittelalter nur spärlich verbreitet. Arbeitnehmer erhielten für ihre Dienste oftmals nur Brot und Wasser.

Das Arbeitsrecht entwickelte sich vornehmlich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das Proletariat beschäftigte sich mit der sozialen Frage, die im Zuge der Industrialisierung auftrat.

Das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führte zu extremen Ungerechtigkeiten.

Deutsches Arbeitsrecht entstand in der Weimarer Republik

Das deutsche Arbeitsrecht entstand in der Weimarer Republik. Der Gesetzgeber schuf ein "Rätesystem", das die Grundlage für die heutigen Betriebsräte bildete. Das erste Arbeitsgericht entstand im Jahr 1926 und räumte dem Arbeitsrecht damit eine besondere Stellung ein. Im Zuge des Zweiten Weltkriegs schafften die Nationalsozialisten das kollektive Arbeitsrecht ab. Dieses war nicht mit dem Führerprinzip vereinbar.

Sie bauten das Arbeitsschutz- und Arbeitsvertragsrecht aber weiter aus. Die Besetzungsmächte ließen Gewerkschaften nach dem Kriegsende im Jahr 1945 wieder zu. Die Länder schufen eigene Gesetze, die später durch bundeseinheitliche Regelungen ersetzt wurden. In den 50er Jahren führten die arbeitnehmerrechtlichen Streitigkeiten im Bergbau beinahe zu einer Staatskrise.

Die Auseinandersetzungen endeten im Jahr 1952 mit der Schaffung des ersten Betriebsverfassungsgesetzes. Im Jahr 1976 erließt der Gesetzgeber das Mitbestimmungsgesetz. In der DDR gab es ein Arbeitsgesetzbuch, das aber nach der Wiedervereinigung an Bedeutung verlor.

Das Arbeitsrecht als Schutzrecht

Das Arbeitsrecht zielt in einem besonderen Umfang auf den Schutz der Arbeitnehmer ab. Maßgeblich sind drei Schutzgedanken:

- Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

- Schutz vor einem Verlust des Arbeitsplatzes.

- Schutz vor Ungleichbehandlungen.

Das Arbeitsrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen gekennzeichnet. Die Schaffung eines Arbeitsvertragsgesetzbuches ist in naher Zukunft nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber versucht aber ständig Ungereimtheiten zu korrigieren. Das Arbeitsrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt.

Es gibt viele Rechtsbegriffe, die auszulegen sind. Der Gesetzgeber hat die Formulierungen bewusst "schwammig" gehalten. Dadurch soll das Recht eine möglichst große Vielfalt an Sachverhalten erfassen. Rechtsanwälte, die arbeitsrechtliche Mandate bearbeiten, sollten sich intensiv mit der Rechtsprechung auseinandersetzen. Berufserfahrung ist im Arbeitsrecht von übergeordneter Bedeutung.

Die außerordentliche Kündigung

Eine der wohl wichtigsten Regelungen im Arbeitsrecht ist der § 626 I BGB. Dieser besagt, dass das "Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund" gekündigt werden kann. Dafür müssen Tatsachen vorliegen, die eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar machen.

Was ein "wichtiger Grund" ist, hat das Arbeitsgericht im Einzelfall zu entscheiden. Jeder Rechtsstreit hat seine Eigenheiten und kann nicht immer auf eine vorhandene Rechtsprechung gestützt werden. Eine gute Argumentation ist von übergeordneter Bedeutung.

Das Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, die die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern behandeln. Die Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sind vor allem im Arbeitsvertrag festgelegt. Es gibt aber auch Gesetze, die für alle Arbeitnehmer gelten, beispielsweise das Urlaubsgesetz. Manche Gesetze wie das Angestelltengesetz schützen hingegen nur bestimmte Berufsgruppen.

Das Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht umfasst diejenigen Rechtvorschriften, die das Verhältnis unterschiedlicher Gruppierungen regeln. Beteiligte Parteien sind Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte auf der einen sowie Arbeitgeber und ihre Verbände auf der anderen Seite. Die wichtigsten Gesetze im Bereich des Kollektivarbeitsrechts sind das Arbeitsverfassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz.

Das Kollektivarbeitsrecht soll Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen schützen. Sie sollen die Möglichkeit haben, betriebliche Interessenvertretungen und überbetriebliche Zusammenschlüsse zu gründen. Dadurch sollen sie Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen nehmen können.

Die wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl an Regelungen. Die wichtigsten sind die folgenden:

- Bürgerliches Gesetzbuch

- Arbeitszeitgesetz

- Mindestlohngesetz

- Bundesurlaubsgesetz

- Entgeltfortzahlungsgesetz

- Kündigungsschutzgesetz

- Mutterschutzgesetz

- Betriebsverfassungsgesetz

Die wichtigsten Regelungen des Arbeitsrechts sind zwingend. Dies bedeutet, dass sie nicht zum Nachteil von Arbeitnehmern änderbar sind. Arbeitsverträge, die entsprechende Änderungen enthalten, sind dahingehend unwirksam. Viele arbeitsrechtliche Regelungen stammen nicht vom deutschen Gesetzgeber. Sie wurden vielmehr von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt.

Tarifverträge

Tarifverträge stehen unter den deutschen Gesetzen. Sie gelten nur für bestimmte Tarifgebiete und Branchen oder für einzelne Unternehmen. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Ein Tarifvertrag legt Löhne und Gehälter, zusätzliche Urlaubstage, Arbeitszeiten und Einmalzahlungen fest. Außerdem enthält er Kündigungsbeschränkungen und Kündigungsfristen.

Einmal geltende Tarifverträge sind rechtsverbindlich und wie Gesetze anzuwenden. Gewerkschaften haben das Recht, einen Streik auszurufen. Damit möchten sie ihre Forderungen gegenüber Arbeitgeberverbänden durchsetzen.

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen werden von Betriebsräten ausgehandelt. Betriebsräte dürfen im Gegensatz zu Gewerkschaften nicht zum Streik aufrufen. Betriebsräte haben ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht über das sie Einfluss auf Arbeitgeber ausüben. Bei Meinungsverschiedenheiten schaltet sich die Einigungsstelle ein.

Diese setzt sich anteilig aus Betriebsräten und Arbeitgebervertretern zusammen. Den Vorsitz hält ein Dritter inne, üblicherweise ein Arbeitsrichter. Betriebsvereinbarungen regeln üblicherweise Gehälter, Löhne und Arbeitsbedingungen.

Klagen vor dem Arbeitsgericht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, vor speziellen Gerichten zu klagen. Die Arbeitsgerichte sind dreistufig aufgebaut: Es gibt Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. Arbeitnehmer klagen in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht entscheidet im Rahmen einer Berufung oder einer Revision. Bei einer Berufung beginnt der Prozess aufgrund von Verfahrensfehlern neu. Bei einer Revision überprüft das Landesarbeitsgericht lediglich die Rechtsansichten der Parteien. Es finden keine neuen Beweisaufnahmen statt. Das Landesarbeitsgericht entscheidet über Berufungen und Beschwerden bei erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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