Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld?
Recht auf Weihnachtsgeld: Urteil des Bundesarbeitsgerichts
55 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld, so das Ergebnis einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Das Weihnachtsgeld ist eine Gratifikation, also eine Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Angestellten zusätzlich zum regulären Lohn oder Monatsgehalt überweisen. Es gibt auch Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sondervergütung aufgrund der Betriebstreue auszahlt. Juristisch gesehen gilt zweiteres als eigene Variante der Sonderauszahlung, die unabhängig zu einer Auszahlung mit reinem Entgeltcharakter steht. Zudem zahlen manche Arbeitgeber die Sondervergütung sowohl zur Honorierung der geleisteten Arbeit (Entgeltcharakter) als auch für die Betriebstreue aus. Dieser Sachverhalt wird wiederum als Mischcharakter definiert.
Ausgezahlt wird das Weihnachtsgeld zumeist im November, manchmal auch im Dezember. Das Weihnachtsgeld steht auch Teilzeitkräften zu. Doch haben Arbeitnehmer eigentlich immer ein Recht auf Weihnachtsgeld?
Recht auf Weihnachtsgeld
Arbeitnehmer haben kein generelles Recht auf Weihnachtsgeld. Ob ein Anspruch auf eine solche Sonderzahlung besteht, hängt vielmehr von ihrem Betrieb, der Branche und vom Arbeitsvertrag ab. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil zum Recht auf Weihnachtsgeld 2012 entschieden (10 AZR 667/10).
Ein Arbeitnehmer hat ein Recht auf Weihnachtsgeld, wenn die Zahlung in einer dieser Vereinbarungen festgelegt ist:
- individueller Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
Außerdem kann sich das Recht auf Weihnachtsgeld aus „betrieblicher Übung“ ergeben. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg allen Beschäftigen einen bestimmten Betrag als Weihnachtsgratifikation zahlt, ohne auf die Freiwilligkeit der Leistung hinzuweisen. Dann entsteht ein Recht auf das Weihnachtsgeld, es wird zum Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Recht auf Weihnachtsgeld: Weihnachtsgeld unter Vorbehalt
Arbeitgeber verhindern, dass aus dem regelmäßigen Weihnachtsgeld ein Rechtsanspruch wird, indem sie die Sonderzahlung unter „Freiwilligkeitsvorbehalt“ stellen. Wenn die Freiwilligkeit im Arbeitsvertrag festgestellt wird oder der Arbeitgeber bei jeder Auszahlung darauf hinweist, dass er die Sonderzahlung freiwillig leistet, ergibt sich im Arbeitsverhältnis kein Recht auf Weihnachtsgeld für die nächsten Jahre. Mit diesem Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber die Weihnachtsgeldzahlung jederzeit kürzen oder die Sonderzahlung ganz ausfallen lassen.