Mobbing am Arbeitsplatz – so gehen Sie dagegen vor
Die Fakten belegen: Mobbing am Arbeitsplatz ist keine Randerscheinung. Millionen sind betroffen. Gemäß der Studie "Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen", erstellt vom Bündnis gegen Cybermobbing e.V. mit Unterstützung der ARAG SE 2013, waren 28 Prozent der mehr als 6.000 Befragten selbst schon einmal von Mobbing betroffen.
Haupttatort: der Arbeitsplatz mit 72 Prozent.
Welche Auswirkung hat Mobbing am Arbeitsplatz?
Mangelndes Selbstwertgefühl, Depressionen und Verzweiflung – viele Mobbing-Opfer werden aus ihrem Alltag gerissen und an den Rand der Existenz gebracht. Sie sind nicht mehr in der Lage, sich privat zu vergnügen und fallen bei der Arbeit immer häufiger aus. In der Krankenstatistik liegen Mobbing-Opfer mehr als fünf Tage jährlich über dem Durchschnitt. Das ist auch ein Milliardenschaden für die Unternehmen.
Was können Sie gegen Mobbing tun?
Eine der Gefahren beim Mobbing ist, dass sich die Betroffenen schnell in einer ausweglosen Situation wähnen. Sie ziehen sich zurück und bieten dem Mobber damit noch mehr Angriffsfläche als zuvor.
Experten raten dazu, die Situation schon bei den ersten Mobbing-Anzeichen sachlich zu analysieren und das direkte Gespräch mit dem oder den Peiniger(n) zu suchen. Das Rollenverständnis Täter / Opfer wird durch dieses offensive Vorgehen durchbrochen, der Konflikt löst sich auf. Geschieht dies nicht, sollten Sie Ihre Probleme mit Dritten teilen. Hilfe ist jetzt wichtig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Mobbing am Arbeitsplatz ist kein separater Straftatbestand, die Verfolgung daher schwierig. Besonders problematisch erscheint, wenn viele kleine Handlungen, von denen jede einzelne nicht strafwürdig wäre, schließlich zu einer gesundheitsgefährdenden Herabwürdigung des Opfers führen.
Kommt es im Rahmen des Mobbings zu Übergriffen mit Verletzungen, ist der Nachweis der Tat leichter zu erbringen. Aber auch sonst sollten Opfer belastendes Material sammeln und das Mobbing akribisch dokumentieren. Sind die einzelnen Attacken belegt und ergeben dauerhaft einen Zusammenhang, steigen im Falle eines Gerichtsprozesses die Chancen auf eine Verurteilung.
Die wichtige Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Er muss die Rechte der Beschäftigten schützen und zugleich Schaden vom Unternehmen fernhalten. Der Arbeitgeber ist damit gezwungen, proaktiv gegen Mobbing vorzugehen. Das betrifft zum Beispiel die richtige Arbeitsorganisation, in der Kompetenzgerangel und Hierarche-Streitigkeiten als mögliche Auslöser von Dauerkonflikten vermieden werden sollten.
Wird dem Arbeitgeber ein Fall von Mobbing am Arbeitsplatz zur Kenntnis gebracht, muss er ihm nachgehen. Anderenfalls setzt er sich selbst ins Unrecht. Liegen Beweise gegen den Mobber vor, kann das dessen fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Gemäß aktueller Rechtsprechung kann der Arbeitgeber bereits belangt werden, wenn er keine Schutzvorkehrungen gegen Mobbing im Unternehmen ergreift. Begründet wird dies mit seiner Pflicht, die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiter vor Verletzung zu schützen.