Meldepflicht bei Krankheit -  Das sind die Folgen bei Nichtmeldung
© dima_sidelnikov/ istock
Letztes Update am: 

Meldepflicht bei Krankheit - Das sind die Folgen bei Nichtmeldung

Arbeitnehmer unterliegen der Pflicht zur Krankmeldung. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Bei vorgetäuschter Krankheit oder mehrfacher Verletzung ihrer Nachweispflicht droht ihnen sogar die fristlose Kündigung. Arbeitnehmer, die dauerhaft krank sind, müssen mit einer Entlassung rechnen.

Abmahnung droht

Arbeitgeber dürfen einem Arbeitnehmer nur aus wichtigem Grund kündigen. Ansonsten ist der Arbeitnehmer durch verschiedene Maßnahmen auf den „richtigen Weg“ zurückzuführen. Als Disziplinierungsmittel dient unter anderem die Abmahnung. Sie hat eine Hinweis-, Dokumentations-, Warn- und Androhungsfunktion. Der Arbeitgeber darf eine Abmahnung versenden, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten zur rechtzeitigen Krankmeldung verletzt. Der Arbeitgeber darf nach mehreren Abmahnungen aus demselben Grund eine Kündigung aussprechen. Normalerweise ist in einer solchen Situation eine verhaltensbedingte Kündigung gegeben. Sollte der Arbeitnehmer seine Krankheit vortäuschen, darf der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen.

Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung

Arbeitnehmer, die sich zu spät krank melden, haben eine Abmahnung zu befürchten. Bei wiederholtem Fehlverhalten droht eine Kündigung. Wann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Gründe und Häufigkeit der Abmahnungen und die Intensität der Verstöße an.

Es ist von Bedeutung, ob die Krankmeldung erst nach einer Woche oder schon am ersten Krankheitstag eintrifft. Arbeitnehmer, die seit 15 Jahren im Betrieb arbeiten und die Krankmeldung ausnahmsweise zu spät einreichen, haben nicht viel zu befürchten. Bei neuen Arbeitnehmern legen die Gerichte aber etwas strengere Maßstäbe an.

Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer wiederholt krank, darf der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung aussprechen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier vier Fälle:

  1. Häufige Arbeitsunfähigkeit: Dem Arbeitgeber sind die häufigen Krankheitstage nicht mehr zumutbar.
  2. Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitskraft zukünftig nicht mehr erbringen.
  3. Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit: Es ist unsicher, ob der Arbeitnehmer jemals wieder arbeiten kann.
  4. Krankheitsbedingte Leistungsmängel: Der Arbeitnehmer erbringt aufgrund seiner Krankheit derart schlechte   Arbeitsleistungen, dass sie unzureichend sind.

Bei allen vier Fallgruppen ist erforderlich, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Dies erfordert das Vorliegen von Tatsachen, die zu der Einschätzung führen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit nicht mehr wiedererlangt. Bei häufigen Kurzerkrankungen ist die negative Gesundheitsprognose gegeben, wenn der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt sechs Wochen lang keine Arbeitsleistungen erbrachte. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise einer Querschnittslähmung, liegt immer eine negative Gesundheitsprognose vor.

Checkliste zur Krankmeldung
An diese Dinge sollten Sie in einem Krankheitsfall immer denken
Profilbild von Matthias Wurm
Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
Wie finden Sie diesen Artikel?