Schwanger in der Ausbildung: So sieht die Finanzierung aus
Schwanger in der Ausbildung: Kündigungsschutz greift
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Während deiner Schwangerschaft in der Ausbildung und vier Monate nach der Geburt deines Kindes kann dir vonseiten deines Ausbildungsunternehmens nicht gekündigt werden. Das gilt auch, wenn du dich noch in der Probezeit befindest.
Für diesen Zeitraum greift der gesetzliche Kündigungsschutz. Außerdem schützt das Mutterschutzgesetz dich ganz konkret am Arbeitsplatz, wenn du schwanger in der Ausbildung bist. So wirst du beispielsweise von einer ganzen Reihe an schweren körperlichen Arbeiten befreit, um deine Gesundheit und die deines ungeborenen Kindes nicht zu gefährden. Eine genaue Liste dieser Arbeiten die du, wenn du schwanger in der Ausbildung bist nicht verrichten darfst, findest du im Mutterschutzgesetz.
Wie lange musst du arbeiten?
Wirst du in der Ausbildung schwanger, läuft zunächst alles ganz normal weiter – zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Mutterschutz für dich greift. Die sogenannte Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und dauert mindestens bis acht Wochen nach der Geburt an. Liegt eine Zwillings- oder Frühgeburt vor, verlängert sich die Mutterschutzzeit auf zwölf Wochen nach der Geburt.
In den sechs Wochen vor der Geburt darfst du frei entscheiden, ob du noch zur Arbeit oder zur Berufsschule gehst oder nicht. In der Mutterschutzzeit nach der Geburt gilt hingegen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot – dann darfst du vonseiten des Gesetzgebers nicht arbeiten. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich jedoch nur auf deine Tätigkeit am Ausbildungsplatz, nicht auf die Berufsschule. Du kannst also zum Unterricht gehen und auch Prüfungen absolvieren, wenn du möchtest.
Übrigens: Die Zeit, in der du aufgrund der Vorschriften des Mutterschutzes nicht im Betrieb arbeitest, wird unabhängig von deinem Jahresurlaub betrachtet, also nicht auf diesen angerechnet.
Schwanger in der Ausbilung: Finanzierung im Mutterschutz
Während des Mutterschutzes bekommst du vom Ausbildungsbetrieb keinen regulären Lohn. Damit du jedoch keine finanziellen Nachteile hast, nur weil du in der Ausbildung schwanger geworden bist, springt hier das Mutterschaftsgeld ein. Anstelle deiner normalen Ausbildungsvergütung bekommst du von deiner Krankenkasse – vorausgesetzt, du bist gesetzlich krankenversichert – 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag, was auf den Monat gesehen dann 390 Euro ergibt.
Du musst hierfür einen Antrag bei deiner Krankenversicherung stellen. Mutterschaftsgeld kannst du frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragen, da Ärzte erst ab der 33. Schwangerschaftswoche die Bescheinigung ausstellen, mit der die finanzielle Hilfe beantragt werden kann.
Wenn du gesetzlich versichert bist und normalerweise netto mehr als 13 Euro täglich verdienst, musst du im Mutterschutz nicht auf den höheren Nettolohn verzichten. Zwar zahlt die Krankenkasse nicht mehr als 390 Euro monatlich, doch in diesem Fall springt in der Regel dein Arbeitgeber ein.
Er bezahlt die Differenz zwischen den 390 Euro von der Kasse und dem, was du normalerweise verdienst. Liegt deine Ausbildungsvergütung beispielsweise bei 500 Euro monatlich, erhältst du von der gesetzlichen Krankenkasse 390 Euro und von deinem Arbeitgeber zusätzlich 110 Euro.
Schwanger in der Ausbildung und nicht gesetzlich versichert
Wenn du in der Ausbildung schwanger wirst und nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sondern privat oder familienversichert bist, erhältst du Mutterschaftsgeld – auf Antrag – vom Bundesversicherungsamt. Dieses beträgt jedoch maximal 210 Euro pro Monat. Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld vom Amt findest du auf der Website des Bundesversicherungsamtes.