Privates Surfen am Arbeitsplatz: Erlaubt oder verboten?
Der Arbeitsablauf darf nicht gestört werden
Soweit man allerdings seinen Job pflichtgemäß erfüllt, haben die meisten Chefs nichts dagegen, wenn der Mitarbeiter ein paar Minuten pro Tag privat im Internet unterwegs ist. Anders sieht es aus, wenn der Computer exzessiv privat genutzt wird und die Arbeitsleistung erheblich darunter leidet. Zu Problemen kommt es meist auch, wenn das Herunterladen großer Datenmengen den betrieblichen Ablauf stört oder das private Surfen zu einem Virenbefall führt.
Eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine außerordentliche Kündigung können die Folge sein. Ob der Chef zum Beweis dafür allerdings die Browserdaten verwerten und damit das Fernmeldegeheimnis umgehen darf, wird von Gericht zu Gericht noch unterschiedlich geurteilt.
Auch ein Verbot führt nicht unbedingt zu einer Kündigung
Um Unstimmigkeiten über das private Surfen im Büro zu vermeiden, verbieten es manche Arbeitgeber von vornherein – sei es in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. In diesen Fällen darf der Boss die Verbindungsdaten des betroffenen Arbeitnehmers nach Ankündigung stichprobenartig kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen. Ob eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber in jedem Fall gerechtfertigt ist, entscheidet letztendlich ein Arbeitsrichter.
Ein Argument für freies Internet
Dass eine großzügige Handhabung des privaten Surfens im Büro die Motivation der Mitarbeiter steigern kann, ergab übrigens eine Studie der Universität Maryland. Sie kam zu dem Ergebnis, dass Angestellte mit Internetfreigabe durchschnittlich 5,9 Überstunden pro Woche ohne Bezahlung leisten.