Unfall im Home-Office: Ist das ein Arbeitsunfall?
Im konkreten Fall war eine Arbeitnehmerin auf der Treppe gestürzt, als sie sich im Home-Office ein Glas Wasser holen wollte. Sie brach sich den Fuß und versuchte dann, die Verletzung bei der Unfallkasse geltend zu machen. Die Versicherung lehnte die Zahlungen jedoch ab und erhielt in letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht recht.
Anerkennung von Arbeitsunfällen im Home-Office eingeschränkt
Dem finalen Urteil war ein Rechtsstreit durch die Instanzen vorausgegangen. So hatte das Sozialgericht die Klage der Frau zunächst mit Verweis auf das private Umfeld abgelehnt. Sie zog vor das Landessozialgericht, das ihrer Argumentation folgte und die Versicherung zur Zahlung verpflichtete. Vor dem Bundessozialgericht hatte dieses Urteil jedoch keinen Bestand.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass sich die Geschädigte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem versicherten Betriebsweg befunden habe, da dieser erst vor dem Haus beginne. Auch gehöre das Wasserholen selbst nicht zur versicherten Tätigkeit und liege nicht unmittelbar im betrieblichen Interesse.
Dem Urteil zufolge sprechen auch rein praktische Gründe dafür, dass der Arbeitgeber nicht mit dem Versicherungsrisiko belastet werden könne. Dieser besitze im Umfeld des Home-Office kaum die Möglichkeit, Gefahren aktiv auszuschließen – also beispielsweise Stolperfallen auf der Treppe zu verhindern.
Versicherungsschutz am Arbeitsplatz selbst bleibt gesichert
Solange sich der Arbeitnehmer an seinem Schreibtisch aufhält, sieht dies anders aus. Hier hat das Unternehmen auch außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird, also zum Beispiel die Vorgaben der Bildschirmarbeitsplatzverordnung erfüllt sind.
Somit besteht bei einem Unfall am Arbeitsplatz auch im Home-Office Versicherungsschutz, ebenso wie in beide Richtungen auf dem Betriebsweg zwischen Office und Home-Office.