Höchstarbeitszeiten: Dauerarbeit ohne Pausen gesetzlich untersagt
Dem Gesetz zufolge ist die tägliche Arbeitszeit zuzüglich Pausen auf acht Stunden begrenzt. Im Ausnahmefall sind bis zu zehn Stunden gestattet, die Mehrarbeit muss dann aber binnen 24 Wochen beziehungsweise sechs Monaten wieder ausgeglichen werden. Über diesen Zeitraum betrachtet gilt somit das Acht-Stunden-Maximum. Berechnungsgrundlage sind die Werktage, also sechs Tage in der Woche.
Regelung der Arbeitszeiten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Arbeitszeit frei zu vereinbaren. Den Rahmen dieser Vertragsfreiheit bildet jedoch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), gegebenenfalls im Zusammenspiel mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG): Wird die Arbeitszeit im Rahmen des Zulässigen erhöht, muss der Lohn entsprechend schritthalten.
Um im Bedarfsfall reagieren zu können, sind einige Sonderregelungen möglich. So dürfen aus wichtigem Grund Überstunden angeordnet werden. Bereitschaftsdienste sind jenseits der acht Stunden möglich, wenn der Tarifvertrag entsprechende Vereinbarungen vorsieht. Bei Ärzten hat es sich damit eingebürgert, dass über 24 oder gar 48 Stunden Bereitschaft besteht.
Höchstarbeitszeiten: Pausen und Ruhezeiten
Zwischen zwei Arbeitsschichten ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden Pflicht. Das gilt – von einigen Ausnahmen bei der Rufbereitschaft abgesehen – auch für Bereitschaftsdienste.
Gesetzlich geregelt ist zudem, dass nicht länger als sechs Stunden am Stück gearbeitet werden darf. In die Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause einzubetten, bei einer Arbeitsdauer von mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pausen können gesplittet werden, müssen jedoch immer mindestens 15 Minuten dauern. Für Jugendliche und in bestimmten Berufsfeldern gelten gesonderte Regelungen.