Krankschreibung im Beruf: Das ändert sich 2023
Neue Krankschreiberegelungen 2023
Bisher war es so, dass Arbeitnehmer:innen bei einer Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt vorlegen mussten. Diese AU, auch als „Gelber Schein“ bekannt, galt in der Regel für sechs Wochen und konnte von einem Arzt oder einer Ärztin verlängert werden. In dieser Zeit erhielten die betroffenen Arbeitnehmer:innen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und waren gleichzeitig von der Arbeitspflicht befreit.
Ab 2023 müssen Arbeitnehmer:innen, die gesetzlich versichert sind, bereits ab dem ersten Tag einer Krankmeldung eine elektronische AU (eAU) vorlegen. Diese eAU muss von einem Arzt oder einen Ärztin elektronisch unterschrieben werden und ist damit gegenüber einer Papierbescheinigung sicherer und schneller. Die Krankmeldung selbst geht über die Krankenkassen, sofern Sie gesetzlich versichert sind, direkt an den Arbeitgeber. Es wird dennoch empfohlen sich die Krankschreibung schriftlich Ausdrucken zu lassen, für den Falle, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt. Die Dauer der Krankschreibung wird durch ein neues Punktesystem bestimmt, das sich an der Art der Erkrankung orientiert.
Dauer und Gültigkeit der Krankschreibung
Die Gültigkeit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hängt von der Art der Erkrankung und der Dauer der Krankschreibung ab, die vom behandelnden Arzt auf der eAU festgelegt wird. In der Regel ist eine eAU für den angegebenen Zeitraum gültig, jedoch kann sie auch früher ablaufen, wenn die Erkrankung früher als erwartet behoben wird.
Es ist wichtig, die eAU so schnell wie möglich dem Arbeitgeber zu übermitteln, um die Krankschreibung zu legitimieren und sicherzustellen, dass man Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Im Allgemeinen muss die eAU innerhalb von drei Tagen nach dem Ausstellungsdatum dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei bestimmten Erkrankungen, wie z.B. psychischen Erkrankungen, kann es notwendig sein, die eAU dem Arbeitgeber früher oder später vorzulegen. Eine der wichtigsten Änderungen bei der Krankschreibung ab 2023 ist die Anwendung des neuen Punktesystems. Dies führt dazu, dass die Dauer der Krankschreibung für jede Art von Erkrankung genau festgelegt wird. Im Vergleich zu früher, wo die Dauer der Krankschreibung von Arzt zu Arzt unterschiedlich war und manchmal Verlängerungen notwendig waren, hat man jetzt eine genaue Vorstellung wie lange man krankgeschrieben ist.
Das Punktesystem für Krankschreibungen ab 2023
Das Punktesystem, das ab 2023 für die Dauer der Krankschreibung verwendet wird, basiert auf der Art der Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen. Jede Erkrankung wird dabei mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet, die sich an der Schwere der Erkrankung orientieren. Je mehr Punkte eine Erkrankung hat, desto länger dauert die Krankschreibung. Beispielsweise hat eine leichte Erkrankung wie eine Erkältung weniger Punkte als eine schwere Erkrankung wie eine Herzoperation.
Arbeitnehmer:innen erhalten am Anfang der Krankschreibung eine vorläufige Punktzahl, die vom behandelnden Arzt auf der eAu vermerkt wird. Diese vorläufige Punktzahl gilt für die ersten sechs Wochen der Krankschreibung. Nach sechs Wochen wird die Punktzahl von einem unabhängigen Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst, sollte sich der Zustand nicht verbessert haben.
Wichtige Tipps für Arbeitnehmer:innen
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die neuen Regelungen und prüfen Sie, ob Ihr Arzt in der Lage ist, elektronisch unterschriebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.
- Halten Sie sich an das neue Punktesystem und informieren Sie sich über die Dauer der Krankschreibung bei der Art Ihrer Erkrankung.
- Ihren Arbeitgeber sollten Sie, wie bisher, frühestmöglich über ihren Krankheitszustand informieren.
- Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt oder Arbeitgeber, um sicherzustellen, dass alles richtig verläuft.
Was ändert sich für privatversicherte Person ab 2023?
Für Privatversicherte Personen ändert sich ab 2023 bezüglich einer Krankschreibung nicht viel im Vergleich zu gesetzlich Versicherten. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich an einen Facharzt ihrer Wahl zu wenden und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausfüllen zu lassen. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass Privatversicherte Personen möglicherweise höhere Kosten für eine Krankschreibung tragen müssen, da diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Es lohnt sich daher für Privatversicherte, sich über die genauen Konditionen ihrer Versicherung zu informieren und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschließen.