Rechte und Pflichten Auszubildender: Die Grundlagen
Alltägliche Szenarien in der Ausbildung
In einer Ausbildung läuft nicht immer alles nach Plan. Obwohl sie durchaus Spaß machen kann, zehren schlecht gelaunte Arbeitskollegen, Berufsschullehrer und Chefs an den Nerven. Es gibt nachweislich immer wieder Fälle, in denen Auszubildende keinen oder zu wenig Lohn ausgezahlt bekommen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten, Mobbing und Überstunden sind weitere Szenarien, die Auszubildenden zusetzen. Auszubildende unterliegen zwar einem Machtgefälle, sie müssen sich deshalb aber noch längst nicht alles bieten lassen. Es ist wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen. Diese sind in der Ausbildungsordnung, dem Ausbildungsvertrag und dem Berufsbildungsgesetz festgelegt.
Rechte konsequent einfordern
Auszubildende, die keine Gegenwehr leisten, haben einen schweren Stand. Es gibt sicherlich Situationen, in denen es sich lohnt, den Ärger hinunterzuschlucken. Gegen Konflikte, die geltendes Recht verletzen, sollten Auszubildende jedoch vehement vorgehen. Sie sollten sich zunächst an eine Vermittlungsperson wenden, die über Erfahrung verfügt und Konflikte schlichten kann. Dies ist in erster Linie der Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammern. In größeren Unternehmen sind die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat die ersten Ansprechpartner. Sie prüfen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und kontaktieren bei einem Verstoß den Arbeitgeber des Auszubildenden. Ausstehende Löhne sind über eine Mahnung geltend zu machen. Sollten sich Probleme nicht lösen lassen, ist ein Entzug der Ausbildungsberechtigung möglich.
Schlechte Note: Gratis Nachhilfe
Auszubildende mit schlechten Noten erhalten kostenlos Nachhilfe. Sie dürfen mit dem Einverständnis ihres Ausbildungsbetriebs bei der Agentur für Arbeit Hilfe anfordern. Diese hat die Möglichkeit, über „ausbildungsbegleitende Hilfen“ einen kostenlosen Nachhilfeunterricht zu genehmigen. Das Bildungsministerium des Bundes hat mit VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) ein Programm ins Leben gerufen, das Auszubildenden auf Antrag erfahrene Mentoren zur Seite stellt.
Die Rechte und Pflichten im Überblick
Auszubildende unterliegen zahlreichen Rechten und Pflichten. Diese ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen, beispielsweise aus dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Ausbilder-Eignungsverordnung. Die Rechte und Pflichten von Auszubildenden im Überblick:
Rechte:
- Keine Übernahme ausbildungsfremder Aufgaben
- Achtung des Gleichbehandlungsgesetzes
- Bereitstellen von Arbeitsmaterialien durch den Arbeitgeber
- Recht auf eine ordentliche Ausbildung
- Freistellung für die Berufsschule
- Auszahlung einer Vergütung
- Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Recht auf Zeugnisse
Pflichten:
- Absolvieren der ärztlichen Erst- und Nachuntersuchung
- Einreichen von Ausbildungsnachweisen
- Beachtung der betrieblichen Ordnung
- Pflicht zur Krankmeldung
- Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Lernpflicht
- Anmeldung der Sorgfaltspflicht
- Befolgen von Weisungen
- Teilnahme an Prüfungen