Grundlagen-Wissen zum Mindestlohn
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Grundlagen-Wissen zum Mindestlohn

Die Bundesrepublik Deutschland führte den Mindestlohn am 1. Januar 2015 nach langwierigen Debatten als einer der letzten Staaten der EU ein. Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt und beträgt mindestens 12 Euro je Zeitstunde. Seine tatsächliche Höhe richtet sich nach der Branche, in der ein Arbeitnehmer tätig ist. Die Angabe des Mindestlohns erfolgt in brutto. Azubis, Minderjährige und Praktikanten sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Grundlagen-Wissen zum Mindestlohn

Der Mindestlohn ist das „kleinste zulässige Arbeitsgelt“, das Arbeitgeber in Deutschland zahlen müssen. Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt durch den Staat oder durch Tarifvertrag. Es gibt berufs- und branchenspezifische sowie regionale Mindestlöhne. Außerdem ist zwischen Monats- und Stundenlöhnen zu unterscheiden. Gesetzliche Mindestlöhne passen sich automatisch an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung an.

Alternativ legt eine Kommission oder der Gesetzgeber die Höhe des Mindestlohns fest. Prinzipiell existieren zwei Beweggründe für die Einführung von Mindestlöhnen. Arbeitnehmer sind wirtschaftlich untergeordnet und verfügen über eine schlechte Verhandlungsposition.

Der Mindestlohn schützt sie vor einer Ausbeutung durch ihren Arbeitgeber. Außerdem soll der Mindestlohn der Entwicklung von Armut entgegenwirken.

Erwerbstätige sollen ohne staatliche Zuschüsse und Zuwendungen eigenständig ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wirtschaftswissenschaftler nennen das gegenläufige Phänomen „Working poor“.

Mindestlohn: Gesetzliche Grundlagen

Der Mindestlohn ist seit dem Jahr 2014 im MiLoG verankert. § 1 MiLoG sagt aus, dass „jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns hat“. Der nächste Absatz legt den Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde fest. Der Mindestlohn von 12 Euro ist allgemeingültig und bezieht sich auf die gesamte Bundesrepublik. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz treffen abweichende Regelungen.

Diese sind vorrangig zu beachten. Die beiden Gesetze legen abweichende Mindestlöhne für bestimmte Branchen fest. Arbeitnehmer, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen, unterliegen der Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die FKS ist bei der Zollverwaltung angesiedelt.

Mindestlohn und Tarifautonomie

In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Diese ist in Artikel 9 III Grundgesetz verankert. Sie verleiht Koalitionen das Recht, Vereinbarungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu schließen. Staatliche Stellen dürfen nicht in Tarifverträge und Verhandlungen über Arbeitsentgelte eingreifen. Dies bedeutet, dass Löhne ausschließlich von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften festzulegen sind.

Im Jahr 2014 führte die Bundesrepublik Deutschland das Tarifautonomiegesetz ein. Dieses schränkte die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ein. Diese ist nämlich nur insoweit gewährleistet als dass sie nicht zu einer Ausbeutung von Arbeitnehmern führt.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Einige Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise die schnelle Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Oder eine ausreichende Verfügbarkeit von Praktika für Auszubildende. Die folgenden Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen:

  • Minderjährige
  • Auszubildende
  • Ehrenamtliche
  • Langzeitarbeitslose
  • Pflichtpraktikant:innen

Der Mindestlohn gilt nicht für junge Menschen, die für ihre Einstiegsqualifizierung Praktika absolvieren müssen. Gleiches gilt für Auszubildende: Sie befinden sich nicht in einem Arbeitsverhältnis. Es liegt vielmehr ein Ausbildungsverhältnis zugrunde. Praktikant:innen, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren, erhalten keinen Mindestlohn. Die Dauer des Praktikums ist nicht von Bedeutung.

Gleiches gilt für freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern. Sollte das freiwillige Praktikum nach dem dritten Monat verlängert werden, ist der Mindestlohn rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag zu zahlen. Saisonarbeiter sind von den Regelungen des Mindestlohns ausgeschlossen. Es ist außerdem zulässig, ihr „Kost und Logis“ mit dem Mindestlohn zu verrechnen.

Branchenspezifische Mindestlöhne in Deutschland

Der Mindestlohn richtet sich nach der Branche, in der ein Arbeitnehmer tätig ist.

Aus- und Weiterbildung (pädagogische Mitarbeiter:innen)

Für die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Mitarbeiter:innen liegt der Mindestlohn bei 17,18 Euro. Für Personen mit Bachelorabschluss liegt er bei 17,70 Euro.

Baugewerbe

Der Mindestlohn für Mitarbeiter:innen im Baugewerbe liegt für die Lohngruppe 1 bei 12,85 Euro. Für Lohngruppe 2 liegt er bei 15,70 Euro.

Dachdecker-Handwerk

Für ungelernte Mitarbeiter:innen im Dachdeckerhandwerk liegt der aktuelle Mindestlohn bei 13 Euro. Für Gesell:innen ist ein Mindestlohn von 14,50 Euro vorgeschrieben. Zum 01. Januar 2023 wird er auf 13,30 Euro für Ungelernte bzw. 14,80 Euro für Gesell:innen steigen. 

Elektro-Handwerk (Montage)

Der derzeitige Mindestlohn für Arbeitnehmer:innen im Elektro-Handwerk liegt bei 12,90 Euro. Zum 01. Januar 2023 wird er auf 13,40 Euro angehoben.

Gebäudereinigung

Der derzeitige Mindestlohn für Mitarbeiter:innen in der Gebäudereinigung liegt bei 11,55 Euro. Ab dem 01. Januar 2023 wird er auf 12 Euro steigen.

Gerüstbauer-Handwerk

Für Mitarbeiter:innen im Gerüstbauerhandwerk liegt der aktuelle Mindestlohn bei 12,85 Euro.

Maler- und Lackierer-Handwerk

Der Mindestlohn für Arbeitnehmer:innen im Maler- und Lackiererhandwerk liegt bei 11,40 Euro für Ungelernte bzw. 13,80 Euro für Gesell:innen.

Pflegebranche

Für Arbeitnehmer:innen in der Pflegebranche fällt der Mindestlohn unterschiedlich aus. Ungelernte erhalten derzeit 13,70 Euro. Im Mai 2023 wird er auf 13,90 Euro steigen. Mitarbeiter:innen mit 1-Jähriger Pflegeausbildung erhalten derzeit 14,60 Euro, ab Mai 2023 wird dieser Betrag auf 14,90 Euro steigen. Pflegefachkräfte erhalten derzeit 17,90 Euro pro Stunde, ab Mai 2023 17,65 Euro.

Schornsteinfeger-Handwerk

Der Mindestlohn für Mitarbeiter:innen im Schornsteinfeger-Handwerk liegt bei 13,80 Euro.

Mindestlohn Deutschland und Europa

In Europa haben 29 von 47 Staaten einen Mindestlohn eingeführt. Luxemburg hat mit 12,73 Euro den höchsten Mindestlohn, Moldawien mit 0,88 Euro den niedrigsten. Im Osten Europas sind die Lohnuntergrenzen sehr niedrig angesetzt. Polen und Litauen zahlen einen Mindestlohn von gerade einmal 3,81 Euro bzw. 4,47 Euro. Belgien und die Niederlande liegen mit 10,25 Euro und 10,58 Euro im oberen Bereich.

Deutschland ist mit einem Stundenlohn von 12 Euro brutto im oberen Feld angesiedelt. Die Mindestlöhne in den europäischen Staaten sind in den vergangenen Jahren permanent angestiegen. 

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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