Das sollten Sie an Ihrem Arbeits-PC lieber nicht googeln
Wer bei der privaten Internet-Nutzung im Büro gegen Grenzen verstößt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. So droht bei stundenlanger Nutzung die fristlose Kündigung. Wer heikle Inhalte wie Sexseiten abruft, kann verhaltensbedingt abgemahnt und vor die Tür gesetzt werden.
Das sollten Sie an Ihrem Arbeitsplatz lieber nicht abrufen:
Pornos
Erst die Arbeit, dann das Vergnügen. Oder anders gesagt: Auch ein starker Sexualtrieb muss bis zum Feierabend warten. Sowohl der Sex am Arbeitsplatz als auch der Abruf einschlägiger Seiten sind während der Arbeitszeit unzulässig. Pornos aus den Räumen des Unternehmens abzurufen, ist generell ein Tabu. Hier geht es um die mögliche Belästigung Dritter und Fragen des guten Rufs. Auch die Suche nach dem nächsten Date ist privat und nicht für den Arbeits-PC geeignet.
Partys
Wer sein ausschweifendes Nachtleben im Büro organisiert, muss mit Mitwissern rechnen: Es ist dem Arbeitgeber durchaus möglich (und unter bestimmten Umständen auch gestattet), die Nutzung der Firmen-PCs im Auge zu behalten. Wollen Sie wirklich, dass Ihre Vorliebe für Swingerclubs allgemein bekannt wird? Immer gilt: Wer zu lange privat surft, verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag.
Neugier
Sind Dateien im Unternehmen durch Ihnen unbekannte Passwörter geschützt, ist der Inhalt wohl auch nicht für Sie gedacht. Auch missglückte Hacker-Attacken bleiben in der IT oft nicht unbemerkt. Kommt es hart auf hart, verlieren Sie so auch den Zugang zu Ihrem Arbeitsplatz.
Job-Fragen
Wenn Sie einen Nebenjob haben, sollten Sie beide Tätigkeiten peinlich genau trennen. Auch kurze Recherchen für einen anderen Arbeitgeber sind „Diebstahl“ am Unternehmen. Das gilt in ähnlicher Form, wenn Sie online schon einen neuen Job suchen. Geht es dabei um konkurrierende Unternehmen, können auch Fragen der Datensicherheit und Geheimhaltung relevant werden.