Darf der Unternehmer die Urlaubszeiten bestimmen?
Vor allem „dringende betriebliche Erfordernisse“ hebeln die heile Welt der erfüllten Urlaubswünsche aus. Ein plötzlicher Großauftrag oder ein hoher Krankenstand, schon ist der Urlaubsantrag abgelehnt. Im Extremfall kann sogar bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden. Gibt es einen Betriebsrat, besitzt dieser jedoch ein Mitspracherecht.
Urlaubsplanung vom Chef
Auch die lieben Kollegen können schuld sein, dass ein Urlaubs-Wunschtermin nicht klappt. Wollen viele Mitarbeiter zeitgleich in die Ferien fahren, zum Beispiel im Sommer, muss der Chef nämlich zwangsläufig abwägen. Kollegen mit schulpflichtigen Ferien-Kindern haben dann sehr starke soziale Argumente. Müssen Sie Jahr für Jahr zurückstecken, sollten Sie aber deutlich darauf hinweisen. Auch dieser Faktor zählt.
Wenn der Betrieb pausiert
Der stärkste Eingriff in die individuelle Urlaubsplanung sind die Betriebsferien: Die Firma schließt temporär, Sie werden in die Zwangsferien geschickt. Bis zu drei Fünftel aller Urlaubstage dürfen so fremd-verplant werden. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, die Zeiten der Betriebsferien zum Jahresbeginn bekanntzugeben.
Betriebsferien sind nur gestattet, wenn eine betriebliche Notwendigkeit besteht. Das ist zum Beispiel in Firmen mit Saisongeschäft der Fall, aber auch in Arztpraxen. Schließlich macht es wenig Sinn, Schwestern zu beschäftigen, wenn der Arzt für längere Zeit nicht anwesend ist.
Kurz zusammengefasst: Urlaubswünsche von Arbeitnehmern haben Priorität, aber viele anderen Erfordernisse Vorfahrt. Dass der Urlaub gewährt werden muss, steht jedoch außer Frage – noch dazu mindestens zwei Wochen am Stück.