Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Krankheit?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubstage gutgeschrieben bekommen, wenn sie während des Urlaubs arbeitsunfähig krank werden. Dieser Anspruch ist jedoch befristet. Es sollte daher versucht werden, die Urlaubstage noch im selben Kalenderjahr zu nehmen. In begründeten Fällen ist eine Verschiebung bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Danach verfällt der Urlaub.
Was geschieht bei langer Krankheit?
Für Arbeitnehmer, die dauerhaft krank sind, gilt eine Ausnahmeregelung: Sie haben ein Jahr länger Zeit, den versäumten Urlaub nachzuholen. Nach insgesamt 15 Monaten ab Ende des Jahres, in dem Urlaubsanspruch erworben wurde, verfällt der Urlaubsanspruch jedoch auch hier ersatzlos. Da die Krankschreibung dem Anspruch auf Urlaub nicht entgegensteht, sammeln sich in dieser Zeit aber neue Urlaubstage an, die wiederum 15 Monaten nach Ende des Kalenderjahres verfallen.
Kommt es zu einer Urlaubsabgeltung, zum Beispiel beim Ausscheiden aus dem Job, sind die Urlaubsansprüche aus diesem Zeitraum interessant. Abweichende Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag sind jedoch möglich.
Krank im Urlaub, was tun?
Wer im Urlaub krank wird, muss seinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Neben der Mitteilungs- herrscht auch eine Nachweispflicht. Gutgeschrieben werden die Krankheitstage erst ab dem Tag, an dem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Sind Sie in abgelegenen Gebieten unterwegs, benötigen Sie zumindest einen glaubwürdigen Zeugen.
Um die Abgabefrist von vier Tagen nicht zu überschreiten, sollten Sie auch aus dem Ausland eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorab per Fax oder Mail an den Arbeitgeber übermitteln.
Wichtig: Sie dürfen Ihren Urlaub nicht eigenmächtig um die durch Krankheit versäumten Tage verlängern, sonst riskieren Sie Abmahnung und Kündigung. Der Urlaub gilt nur, solange er genehmigt war. Sind Sie zurück am Arbeitsplatz, stellen Sie einen neuen Urlaubsantrag.
Urlaubsanspruch bei Krankheit: Begründete Zweifel?
Beim Nachweis der Erkrankung geht es vor allem darum, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig waren. Dieser Nachweis sollte auch auf dem Attest im Vordergrund stehen, um späteren Streit beim Arbeitgeber zu vermeiden. Ohnehin genügen viele Auslands-Atteste kaum den Anforderungen, ein bisschen Nachdruck des Patienten kann da förderlich sein.
Die Idee, eine Krankheit im Urlaub nur vorzutäuschen, kann sich bitter rächen. Hat der Arbeiter zum Beispiel bei wiederholter Urlaubs-Erkrankung einen Verdacht, kann er sich auch vor Ort kundig machen, notfalls unter Einschaltung eines Detektivbüros.
Pech haben Arbeitgeber im Krankheitsfall übrigens immer dann, wenn Sie im Urlaub Überstunden abbummeln. Diese Zeit verfällt, wird also nicht wieder neu gewährt.