Hund mit zur Arbeit bringen: Was ist erlaubt?
Der „Bring-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit“-Tag
Am 24. Juni 2022 ist der „Bring-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit“-Tag. Er wird auch als „Internationaler Bürohundtag“ bezeichnet. Ins Leben gerufen wurde dieser Tag von der Organisation „Pet Sitters International“ und wird mittlerweile von vielen Unternehmen unterstützt.
Auf der Website der Initiatoren der Aktion „Bring
deinen Hund mit zur Arbeit“ wird der Tag als Möglichkeit beschrieben, Erfahrungen mit einem „Bürohund“
zu machen. Mit dieser Aktion oder auch einer Geldspende können Unternehmen die
Initiative dabei unterstützen, die Zulassung von Hunden am Arbeitsplatz zu
vereinfachen.
Denn ein Vierbeiner im Büro soll zu positiven Effekten auf psychosoziale
Faktoren, wie etwa dem Entgegenwirken von Burnout, beitragen.
Unterstützt wird der Tag des Bürohundes außerdem durch den Bundesverband
Bürohund e.V.
Quelle: Bring-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit.de
Den Hund mit zur Arbeit nehmen: Was sagt das Arbeitsrecht?
Laut Arbeitsrecht besteht für Arbeitnehmer kein Anspruch, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Nach § 106 der Gewerbeverordnung ist der Arbeitgeber dazu befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers festzulegen. Darunter fällt auch die Entscheidung darüber, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden dürfen. Ein Bürohund bedarf in diesem Sinne zwingend der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Dies kann wiederum vertraglich festgehalten werden. Wer entgegen den Bestimmungen des Arbeitgebers handelt, und seinen Hund trotzdem ins Büro mitbringt, riskiert eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Ein Sonderfall besteht, wenn es sich bei dem Bürohund um einen Assistenzhund handelt. Beispielsweise wenn der Hundebesitzer eine Behinderung hat und diesen Assistenzhund im Sinne der eigenen Bewegungsfreiheit benötigt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, den Hund mit zur Arbeit zu nehmen.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Bedingungen bei Hunden im Büro.
Den Hund mit zur Arbeit nehmen: Auf den Tierschutz achten
Auch aus Tierschutzperspektive sind einige Dinge zu beachten. Danach dürfen die Tiere nur an einen für sie sicheren Arbeitsplatz mitgebracht werden. Die Räumlichkeiten sollten also hinsichtlich dem Raumklima, Luftzufuhr, Lautstärkepegel und Co. tierfreundlich ausgestattet sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Tier keinerlei Gefahren durch bestimmte Bedingungen am Arbeitsplatz ausgesetzt ist.
Vorteile - Den Hund mit zur Arbeit nehmen: Welche Gründe gibt es?
Gründe für einen Bürohund gibt es viele. Dazu zählen zum Beispiel:
- Erleichterung für Hundehalter: Wer seinen Vierbeiner mit zur Arbeit nehmen kann, wird entlastet, da der Hund während der Arbeitszeit nicht allein zuhause ist und auch keine Betreuung gefunden werden muss.
- Positives Erlebnis für Hunde: Nicht nur für Hundehalter kann das Mitbringen des Hundes zur Arbeit ein Vorteil sein. Auch für die Vierbeiner selbst ist es angenehmer, wenn sie nicht allein zuhause bleiben müssen.
- Stressreduktion, Produktivität, Arbeitsklima: Einer US-amerikanischen Studie zufolge kann die Anwesenheit eines Hundes am Arbeitsplatz Stress bei den Mitarbeitern reduzieren. Die Beschäftigung mit dem Hund am Arbeitsplatz führte insgesamt zu einer erhöhten Leistung und Zufriedenheit bei den Arbeitnehmern. (Hier geht's zur Studie)
Nachteile – Den Hund mit zur Arbeit nehmen: Was spricht dagegen?
Den Hund mit zur Arbeit zu bringen, hat einige positive Effekte. Allerdings gibt es auch Faktoren, die dagegensprechen:
- Hundephobien der Kollegen: Sollte in dem jeweiligen Betrieb bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin eine Angst vor Hunden bestehen, kann sich das Mitbringen des Hundes negativ auf Stimmung und Wohlbefinden auswirken. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld mit den Kollegen und Kolleginnen zu sprechen.
- Allergien: Ein ähnliches Problem – und somit auch ein No-Go für das Mitbringen des Hundes zum Arbeitsplatz – besteht, wenn Personen eine Hundeallergie haben. Dies kann gesundheitliche Folgen mit sich bringen und spricht gegen einen Bürohund.
- Verhalten des Hundes: Nicht jeder Hund ist dazu geeignet, ein Bürohund zu sein. So kann es sein, dass sich das Tier am Arbeitsplatz unwohl fühlt und möglicherweise zu aggressivem Verhalten und lautem Bellen tendiert. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf den Arbeitsalltag aus, sondern auch auf das emotionale Befinden des Vierbeiners.
Hunde am Arbeitsplatz: Wer haftet bei Schäden?
Richtet der Hund am Arbeitsplatz Schaden an, etwa weil er die Einrichtung beschädigt, müssen die Hundehalter dafür haften. Festgesetzt ist dieser Grundsatz in § 833 BGB, in dem es heißt, dass Tierhalter die Haftung für durch das Tier entstandene Schäden zu tragen haben. Dies gilt auch in schwereren Fällen, etwa wenn der Hund einen Kollegen beißt – hier kann ein Schmerzensgeld fällig werden.
Quelle: Gesetze-im-Internet.de - BGB 833
Wer also einen Bürohund hat, sollte dringend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Informieren Sie sich dazu bestenfalls bei einem Profi für Versicherungsangelegenheiten.
Weitere Quellen:
Bring-deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag.de
Tierrecht-Anwalt.de: Hund im Büro
Nordkurier.de: Ein Hund im Büro hat viele Vorteile
Bürohund.deb.de - Stressreduzierung durch Hunde
Topeins.de: Hunde am Arbeitsplatz
Die-Hundehaftpflicht.de: Hund im Büro - Wer übernimmt den Schaden?