Verstetigtes Gehalt: Was ist das?
Beim verstetigten Gehalt handelt es sich um einen fixen Monatslohn. Berechnet wird er auf Grundlage einer angenommenen Zahl an Arbeitsstunden. Die im jeweiligen Monat tatsächlich geleistete Arbeitszeit kann davon jedoch abweichen. Ist das der Fall, werden die Über- oder Fehlstunden auf einem Arbeitszeitkonto eingetragen und hier verrechnet.
Wie entsteht die Differenz bei den Arbeitsstunden?
Abweichungen sind beim verstetigten Gehalt Normalität. Schon aufgrund der Zahl der Tage pro Monat, 31 im Januar, 28 im Februar und so weiter, ergeben sich zwangsläufig Unterschiede bei den Arbeitsstunden. Beim „normalen“ Monatsgehalt ist das irrelevant, da die Zahl der Arbeitstage hier unberücksichtigt bleibt. Anders beim verstetigten Monatslohn: Hier werden am Ende die real gearbeiteten Stunden abgerechnet und bezahlt.
Verstetigtes Gehalt: Im Rahmen des Gesetzes
Erwähnt wird das verstetigte Gehalt oft bei Fragen des Mindestlohns. Der Grund: Es kann vorkommen, dass in einem Monat mit vielen Arbeitstagen der Stundenlohn rechnerisch unter den Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro fällt. Die Überstunden werden zwar ausgleichend dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, aber die Auszahlung zum eigentlichen Fälligkeitstermin erfolgt eben nicht. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) muss diese Zahlung „spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde“ erfolgen.
Das MiLoG gibt Arbeitgebern jedoch abweichend zur obigen Regelung das Recht, Arbeitsstunden nachträglich auszugleichen, und zwar „spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten“ nach ihrer Erfassung. Zwingend vorausgesetzt wird ein „schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto“, was beim verstetigten Gehalt gegeben ist.