Abmahnung nach Arbeitsunfall: Ist das rechtens?
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Abmahnung nach Arbeitsunfall: Ist das rechtens?

Eine Abmahnung nach einem Arbeitsunfall kann durchaus begründet sein. Gerade bei Unfällen mit Eigenverschulden sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht selten. Das klingt zwar zunächst hart, gerade aber wenn der Unfallverursacher selbst verletzt wurde, ist das letztlich im Sinne des Arbeitsschutzes.

Wer einen Arbeitsunfall verschuldet, muss neben möglichen Verletzungen nicht selten mit weiteren Konsequenzen rechnen. Es drohen erhebliche finanzielle Einbußen, denn die Lohnfortzahlung ist nicht gesichert. Hinzu kommen Schadenersatzforderungen und arbeitsrechtliche Schritte. Die Abmahnung ist hier ein Mittel, um den Pflichtverstoß zu dokumentieren und aufzuarbeiten, der letztlich zum Unfall geführt hat. 

Wann ist die Abmahnung nach Arbeitsunfall berechtigt?

Mit einer Abmahnung nimmt der Arbeitgeber sein Recht wahr, auf ein Fehlverhalten und damit auf einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag hinzuweisen. Er erfüllt so zugleich seine Pflicht, denn das Ausbleiben arbeitsrechtlicher Konsequenzen könnte als stillschweigende Akzeptanz gedeutet werden. Die Abmahnung erfolgt hier im Rahmen der Fürsorgepflicht. 

Neben der Verantwortung des Arbeitgebers spielt allerdings eine entscheidende Rolle, ob der Arbeitgeber im Vorfeld alles getan hat, um den Unfall zu verhindern. Zu nennen wären Sicherheitsschulungen, eine Gefährdungsanalyse oder das Aufstellen entsprechender Warnschilder. Nach einem Arbeitsunfall muss ermittelt werden, ob es in diesen Bereichen des Arbeitsschutzes Versäumnisse gab, die abgestellt werden können.

Fazit

Die Abmahnung nach einem Arbeitsunfall basiert auf dem beanstandeten Verhalten. Der Arbeitgeber muss die Abmahnung detailliert begründen und eindeutig herausstellen, gegen welchen Paragraphen des Arbeitsvertrages verstoßen wurde. Auch die arbeitsrechtlichen Folgen einer Tatwiederholung sollten bereits genannt werden. 

Der Arbeitsunfall selbst ist eine Folge des Fehlverhaltens, hat mit der Abmahnung also nur bedingt zu tun. Eine Abmahnung nach einem unverschuldeten Arbeitsunfall ist unberechtigt, so die Maßnahme mit dem Unfall in Zusammenhang gebracht wird. 

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