Gesetzliche Urlaubstage nach Alter: Die Regeln für Jugendliche
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Gesetzliche Urlaubstage nach Alter: Die Regeln für Jugendliche

Der erste Job, das erste Gehalt, der erste Urlaub: Viele Jugendliche freuen sich nicht nur auf neue Aufgaben und Kollegen, sondern auch auf die ersten freien Tage. Sind gesetzliche Urlaubstage nach Alter gestaffelt? Was gilt in der Probezeit und was im Ausbildungsverhältnis? Wir erklären, wie viel Urlaub jungen Menschen zusteht.

Wie wird der Urlaub berechnet?

Den Mindest-Urlaubsanspruch für Jugendliche legt das Jugendarbeitsschutzgesetz und ganz allgemein das Bundesurlaubsgesetz fest. Doch der Blick in den Gesetzestext kann verwirren: Dort ist der Urlaubsanspruch nämlich in Werktagen aufgeführt – der Samstag wird mitgerechnet. Da heute weitgehend die Fünf-Tage-Woche üblich ist, geben Arbeitsverträge den Urlaubsanspruch meist in Arbeitstagen an. Auch die gesetzlichen Urlaubstage nach Alter werden entsprechend umgerechnet.

Staffelung der gesetzlichen Urlaubstage nach Alter

Für Jugendliche sieht das Gesetz eine Staffelung des Urlaubsanspruchs vor. Konkret bedeutet das:

  • mindestens 25 Arbeitstage Urlaub, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
  • mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche noch nicht 17 Jahre alt ist
  • mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt ist
  • mindestens 20 Arbeitstage Urlaub für volljährige Auszubildende

Der Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer. Schwerbehinderte erhalten fünf Urlaubstage zusätzlich.

Urlaubstage: Staffelung nach Alter

Auch außerhalb des Jugendschutzes sind teilweise die Urlaubstage nach Alter gestaffelt. Ist eine Staffelung nach Alter überhaupt zulässig? Oder ist dies eine unzulässige Altersdiskriminierung? Diese Frage hat verschiedentlich die Gerichte beschäftigt. Eine starre Altersstaffelung, wie sie im öffentlichen Dienst lange üblich war, benachteiligt tatsächlich die jüngeren Mitarbeiter (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2012). Eine andere Regelung, die mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer über 58 Jahre vorsah, winkten die Richter dagegen durch (Bundesarbeitsgericht 2014).

Was gilt in der Probezeit?

Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten. Vorher haben Arbeitnehmer ein Recht auf anteiligen Urlaub. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen, so kann er in der Probezeit pro Monat zwei Tage Urlaub nehmen.

Der tatsächliche Urlaubsanspruch ist oft höher

In vielen Verträgen und Tarifverträgen ist der Urlaubsanspruch höher als der gesetzliche Mindesturlaub – 30 Tage beziehungsweise sechs Wochen Jahresurlaub sind nichts Ungewöhnliches. Die Regelungen über anteiligen Urlaub und Urlaub in der Probezeit gelten dann trotzdem – Rechnungsgrundlage ist jeweils der höhere vertragliche Urlaub.

Krank im Urlaub!

Wenn Auszubildende im Urlaub krank werden, gilt ebenso wie bei erwachsenen Arbeitnehmern: Wer ein ärztliches Attest vorlegt, kann den Urlaub nachholen. Die Krankheitstage werden nicht als Urlaub abgerechnet.

Besonderheiten in der Ausbildung

Urlaubsrecht und insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz enthalten ein paar Besonderheiten für den Urlaubsanspruch von jungen Menschen in der Ausbildung. So soll der Urlaub während der Berufsschulferien gewährt werden. Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs wird der Urlaub im alten Betrieb angerechnet.

Wie für alle Arbeitnehmer gilt auch für Azubis: Wenn der Vertrag weniger als zwölf Monate in einem Kalenderjahr läuft, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Pro Monat des Arbeitsvertrags steht Arbeitnehmern ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs zu. Eine Ausnahme gilt allerdings für den Start und das Ende des Ausbildungsverhältnisses: Wer seine Ausbildungsstelle vor dem 2. Juli antritt und die Ausbildung nach dem 30. Juni beendet, hat nach dem Gesetz Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

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