Impfungen in Deutschland: Welche Impfungen gibt es?
Schutzimpfungen in Deutschland: Was sind Impfungen?
Impfungen gehören zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Infektionskrankheiten. Durch Impfungen werden weltweit unzählige Todesfälle verhindert. Eine Impfung ist wie ein „Trainingslager“ für das Immunsystem: Sie trainiert die körpereigene Abwehr auf bestimmte Krankheitserreger - entweder in Form eines Totimpfstoffs oder eines Lebendimpfstoffs. Dringen dann die echten Viren in den Körper ein, erinnert sich die vorbereitete Immunabwehr an die „Trainingseinheiten“ und bekämpft die Erreger. Infektionen kann so vorgebeugt werden.
Welche Impfungen in Deutschland empfohlen sind, entscheidet die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Die STIKO-Mitglieder sind überwiegend Ärzte aus Universitätskliniken und werden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die von der STIKO als medizinisch notwendig eingestuften Schutzimpfungen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Welche Impfungen empfiehlt die STIKO?
Zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gehören
- Diphtherie
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis B
- humane Papillomviren (HPV)
- Masern
- Meningokokken C
- Mumps
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
- Rotaviren
- Röteln
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Varizellen (Windpocken)
Zu den STIKO-Impfempfehlungen für Erwachsene gehören
- Diphtherie
- Herpes zoster (Gürtelrose)
- Influenza (Grippe)
- Masern: Für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden.
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung): bei nicht grundimmunisierten Erwachsenen und Personen ohne einmalige Auffrischimpfung
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
Zu den Impf-Empfehlungen für bestimmte Risikogruppen und Angehörige gehören
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Haemophilus influenza Typ b (Hib)
- Hepatitis A und B
- Herpes zoster (Gürtelrose)
- Influenza (Grippe)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Meningokokken
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
- Tollwut
- Varizellen (Windpocken)
Wann sind besondere Impfungen notwendig?
Neben den empfohlenen Standardimpfungen können weitere Impfungen nötig sein, etwa aufgrund bestimmter Situationen wie einer Auslandsreise oder eines beruflichen Risikos. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten. Sie können dafür jeden Arztbesuch nutzen. Nehmen Sie zu dem Gespräch Ihren Impfausweis mit. So kann der Arzt oder die Ärztin gleich nachschauen, ob Auffrischimpfungen anstehen, etwa gegen Tetanus (Wundstarrkrampf).
Sind bestimmte Impfungen aufgrund einer Auslandsreise von einem Arzt oder Tropeninstitut empfohlen, etwa Gelbfieber, Typhus oder Japanische Enzephalitis, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Kosten übernimmt. Es ist möglich, dass Sie die Impfkosten selbst tragen müssen. Reiseschutzimpfungen gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Manchmal geben Kassen als freiwillige Leistung einen Teil dazu, manchmal übernehmen sie die Kosten ganz. Gehen Sie ins Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, bevor Sie sich impfen lassen.
Impfungen in Deutschland: Oft skeptisch beäugt
Nicht jeder Bundesbürger nutzt das Impf-Angebot. Viele Menschen stehen Impfungen skeptisch gegenüber. Sie fürchten mögliche Impfreaktionen und Impfnebenwirkungen. Im Rahmen der Corona-Pandemie, genauer der Impfung gegen SARS-COV-2, sind die Diskussionen rund um Impfungen wieder neu entflammt. Und das nicht nur mit Blick auf die schützende Wirkung von Impfungen, sondern auch unter kritischer Betrachtung möglicher Impffolgen. Denn: Einige der zugelassenen Corona-Impfstoffe arbeiten mit einer völlig neuen Impfstoffart: dem mRNA-Impfstoff. Das sorgt bei vielenMenschen für Verunsicherung.
Welche Impfungen sind in Deutschland Pflicht?
In Deutschland gab es bis Anfang 2020 KEINE Impfpflicht. Jeder konnte selbst entscheiden, welche Impfungen er als sinnvoll erachtet, welche Impfangebote er nicht nutzen möchte und ob er seine Kinder impfen lassen möchte oder nicht. Am 1. März 2020 trat das Maserschutzgesetz in Kraft. Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr sollen beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Dass eine Impfpflicht erfolgreich sein kann, hat die Ausrottung der Pocken in der Vergangenheit gezeigt.
Corona-Impfpflicht: Neues Gesetz ab 15. März 2022
Durch die Corona-Pandemie sind erneut Diskussionen um eine Impfpflicht entbrannt – und nach wie vor heftig kritisiert: Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen mussten bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung von Covid-19 vorlegen. Seit dem 16. März 2022 müssen sie den Nachweis auch der zuständigen Behörde vorlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) schreibt hierzu auf ihrer Webseite „www.infektionsschutz.de“ (Stand: 22.2.2022): „Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus infizieren.“
Allgemeine Impfpflicht für Erwachsene gegen SARS-CoV-2?
Seit mehreren Monaten diskutiert die Bundesregierung zur allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene gegen Corona. Mit Stand 4. April 2022 gilt: Die Impfpflicht ab 18 Jahren in Deutschland gegen das Corona-Virus soll vorerst nicht eingeführt werden. Stattdessen steht der Vorschlag im Raum, ab dem 3. Oktober 2022 eine Corona-Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren einzuführen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen weiter entwickeln. Anfang September 2022 soll dann auch die Entscheidung von Seiten des Bundestags fallen, ob es eine Impfpflicht für 18- bis 49-Jährige geben soll.
Quellen:
Impfungen. Online-Information des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www.gesundheitsinformation.de.
Impfungen von A-Z. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).
Impfkalender in 20 Sprachen. Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).
Das Impfbuch. Information des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Schutzimpfungen. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.
Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de.
Masernschutzgesetz. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.masernschutz.de.