Früherkennungsuntersuchungen Krebs: Welche sind empfehlenswert?
Krebsfrüherkennung: Reichen gesetzliche Untersuchungen?
Ergänzend zu den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, deren Kosten die Krankenkassen übernehmen, gibt es sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Diese Leistungen müssen Patienten selbst bezahlen. Dazu gehören beispielsweise Ultraschalluntersuchungen der Blase oder der Brüste. Wer eine solche Leistung in Anspruch nehmen möchte oder von seinem Arzt angeboten bekommt, sollte sich zuvor an unabhängiger Stelle informieren, welchen Nutzen diese Untersuchung bietet, was genau sie erkennen kann, wo mögliche Risiken liegen und wie hoch die Kosten sind.
Krebs erkennen: Diese Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind sinnvoll
Krebsexperten des Krebsinformationsdienstes (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg zufolge sind die Krebs-Früherkennungsuntersuchungen empfehlenswert, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Studien hätten gezeigt, dass sich dank dieser Untersuchungen die Heilungschancen der Patienten zum Teil verbessern. Dazu gehören folgende Früherkennungsuntersuchungen:
- Hautkrebs
- Brustkrebs
- Gebärmutterhalskrebs
- Darmkrebs
Dennoch betonen die Experten, dass eine regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen nicht garantieren kann, dass Krebs rechtzeitig erkannt wird. Auch eine Garantie auf Heilung gebe es nicht. Trotzdem können diese Krebsfrüherkennungsuntersuchungen die Heilungschancen erhöhen.
Krebsfrüherkennung: Risiko Fehldiagnose
Patienten müssen sich bewusst sein, dass eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung möglicherweise mit unklaren Befunden verbunden ist. Das heißt, dass weitere Untersuchungen und eventuell auch Eingriffe notwendig werden, um einen Verdacht abzuklären. Es ist möglich, dass sich ein anfänglicher Krebsverdacht im weiteren Untersuchungsverlauf nicht bestätigt (falsch-positiver Befund) – der Patient aber Eingriffe hatte, die mit gesundheitlichen Risiken einhergehen.
Im Einzelfall ist es zudem möglich, dass bei der Krebsfrüherkennung kleinste, langsam fortschreitende Karzinome entdeckt und behandelt werden, die das Leben der Frau nie bedroht hätten, wären sie nicht entdeckt worden. Dann sprechen Mediziner von einer Überdiagnose. Daher ist es ratsam, sich zu informieren und mit Fragen auf einen Arzt oder eine Beratungsstelle zu zugehen, bevor man sich für oder gegen eine Untersuchung entscheidet.
Krebsvorsorge nur bei Darmkrebs möglich
Krebsfrüherkennungsmaßnahmen werden oftmals auch als Vorsorgeuntersuchungen bezeichnet. Das stimmt so nicht. Die Untersuchungen helfen nicht, die Krebsentstehung zu verhindern, sondern dienen einem frühen Erkennen bösartiger Zellveränderungen. Eine Ausnahme ist die Darmspiegelung: Findet der Gastroenterologe einen Polypen (eine Darmkrebs-Vorstufe), kann er diesen im Rahmen der Untersuchung entfernen.
Die Darmspiegelung ist Krebsexperten zufolge daher eine gute Maßnahme, um Darmkrebserkrankungen vorzubeugen. Ab dem 50. Lebensjahr hat jeder Krankenversicherte Anspruch auf einen jährlichen Stuhltest, bei dem der Stuhl auf Blut untersucht wird. Ab dem 55. Lebensjahr kann jeder eine Darmspiegelung durchführen lassen.
Brustkrebs erkennen: Krebsfrüherkennung mit Mammografie
Um Brustkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, gibt es zwei Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung:
- Die Tastuntersuchung beim Gynäkologen ab dem 30. Lebensjahr einmal pro Jahr.
- Das Brustscreening, die sogenannte Mammografie, ab dem 50. Lebensjahr.
Speziell bei der Mammografie sind viele Frauen unsicher. Häufig wird von Fehldiagnosen und Überbehandlung gesprochen. Der Krebsinformationsdienst bietet Frauen die Möglichkeit, sich kostenfrei über mögliche Vor- und Nachteile dieser Untersuchung beraten zu lassen.
Krebs erkennen: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung ab 20
Frauen ab dem 20. Lebensjahr können einmal im Jahr die Krebsfrüherkennung für Gebärmutterhalskrebs wahrnehmen. Mit Hilfe eines Abstrichs wird geschaut, ob die Gebärmutterhalsschleimhaut entartete Zellen enthält. Krebsexperten zufolge nimmt die Erkrankungshäufigkeit bei Gebärmutterhalskrebs ab. Dazu trägt nicht nur die Möglichkeit zur Krebsfrüherkennung bei, sondern möglicherweise auch die Möglichkeit der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV).
Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre
Ab 35 Jahren hat jeder Versicherte im Zwei-Jahres-Rhythmus Anspruch auf eine Untersuchung von Haut und Kopfhaut. Die Kosten für das Hautkrebs-Screening übernimmt die Krankenkasse. Auch hier gibt es die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen, die selbst bezahlt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz mit einer speziellen Lichtlupe für die Untersuchung oder eine fotografische Dokumentation der Leberflecke.
Igel-Leistungen: Wann sinnvoll?
Welche IGeL zur Krebsfrüherkennung für wenn sinnvoll sein können, ist individuell verschieden. Frauen mit einem sehr dichten Brustgewebe können von einer zusätzlichen Ultraschall-Untersuchung der Brust profitieren. Von einem Ultraschall der Blase zur Blasenkrebsfrüherkennung hingegen raten Krebsexperten des KID eher ab. Eine Ausnahme können Menschen sein, die einen Beruf ausüben, in dem sie mit bestimmten Chemikalien und Farbstoffen in Kontakt kommen. Dann kann das Risiko für Blasenkrebs erhöht sein. Übrigens: Ein Warnzeichen für Blasenkrebs kann Blut im Urin sein.