Abgelaufenes Medikament einnehmen? Bloß nicht!
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Abgelaufenes Medikament einnehmen? Bloß nicht!

Ein abgelaufenes Medikament einnehmen? Besser nicht! Medikamente sollten nach Ablauf des Verfallsdatums auf keinen Fall mehr eingenommen werden. Dann kann es nicht nur zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Das Medikament ist möglicherweise auch nicht mehr wirksam. Was Sie über abgelaufene Medikamente wissen müssen.

Haltbarkeit von Medikamenten im Blick behalten

Auf der Verpackung von jedem Medikament ist das Verfallsdatum aufgedruckt. Schauen Sie regelmäßig in Ihre Hausapotheke, ob Medikamente möglicherweise abgelaufen sind. Nach Ablauf sollten Sie das Medikament nicht mehr einnehmen.

Abgelaufenes Medikament einnehmen: Das sind die Risiken

Nach Ablauf des Verwendungsdatums garantiert der Hersteller nicht mehr für die Wirksamkeit des Medikaments - und auch nicht für die Unbedenklichkeit. Ist das Arzneimittel abgelaufen, wirkt es möglicherweise nicht mehr richtig. Das kann - abhängig vom Präparat und der Erkrankungen, für das es eingesetzt wird - gesundheitliche Risiken bergen. Bei Antibiotika beispielsweise ist das Risiko erhöht, dass sich Resistenzen bilden. Möglich ist auch, dass sich schädliche Substanzen bilden, wenn sich das Medikament bereits zersetzt. Es kann zu Vergiftungssymptomen kommen wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Kopfschmerzen.

Medikamente richtig lagern

Damit Ihr Medikament bis zum angegebenen Datum haltbar ist, ist es wichtig, dass Sie die Hinweise zur Lagerung beachten. Diese finden Sie in der Packungsbeilage. Manche Medikamente müssen im Kühlschrank aufbewahrt werden, andere sind sehr lichtempfindlich. Finden Sie keinen besonderen Hinweis im Beipackzettel, gilt eine Aufbewahrung bei Raum­temperatur zwischen 15 bis 25 Grad als Richtwert.

Wichtig: Am besten lagern Sie Medikamente trocken, dunkel und kühl. Sie sollten weder großer Hitze noch direktem Sonnen­licht ausgesetzt sein. Bewahren Sie Medikamente zudem nicht im Auto auf, da dort starke Temperaturschwankungen möglich sind.

Für flüssige Medikamente wie Säfte, Sirup oder Tropfen sowie für Cremes, Gele und Salben gilt nach Anbruch eine andere Haltbarkeit. Flüssige Arzneien können nach Anbruch leichter verderben als trockene. Worauf Sie nach Anbruch achten müssen, steht in der Packungsbeilage.

Ist mein Medikament noch gut?

Achten Sie nicht nur auf das Verfallsdatum. Schauen Sie vor jeder Einnahme beziehungsweise Anwendung Ihr Arzneimittel genau an. Wenden Sie es nicht an, wenn

  • das Medikament eine andere Farbe aufweist,
  • das Medikament beschädigt ist,
  • Schwebstoffe in einer eigentlich klaren Flüssigkeit sichtbar sind (Ausflockung, Trübung),
  • sich Bodensatz gebildet hat,
  • die Konsistenz flüssiger oder fester geworden ist,
  • kristalline Ablagerungen zu sehen sind,
  • die Verpackung aufgebläht ist,
  • das Medikament seltsam riecht.

Sieht Ihr Medikament anders aus als Sie es gewohnt sind oder ist das Sicherheitssiegel von Medikamenten einer neuen Verpackung beschädigt, bringen Sie das Medikament in die Apotheke zurück und lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie es nicht ein.

Abgelaufene Medikamente in der Apotheke zurückgeben

Nach Ablauf des Verfallsdatums sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Medikamente bei Ihrer Apotheke abgeben. Diese ist rechtlich zwar nicht zur Rücknahme verpflichtet, doch die meisten bieten diesen Service an.

Medikamente dürfen in den Restmüll

Ist in der Packungsbeilage kein besonderer Hinweis zu finden, können Sie das Medikament auch im Restmüll entsorgen, da dieser vom Müllentsorger verbrannt wird. Medikamente dürfen nur in handelsüblichen Mengen über den Restmüll entsorgt werden.

Fünf Tipps für die Entsorgung von Medikamenten

  1. Wickeln Sie die Medikamente, die Sie über den Restmüll entsorgen möchten, in Zeitungspapier ein oder geben Sie diese in eine Tüte, die Sie fest verschließen. Das reduziert die Gefahr, dass spielende Kinder die Medikamente finden.
  2. Spritzen und Kanülen dürfen wegen der erhöhten Infektions­gefahr nur in speziellen Boxen oder festen Gefäßen mit dem Haus­müll entsorgt werden.
  3. Quecksilberhaltige Fieberthermometer gelten als Sondermüll. Diese geben Sie bei einer Sammelstelle für Sonderabfälle ab. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach.
  4. Größere Medikamenten-Mengen geben Sie in der Apotheke ab.
  5. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente dürfen weder über das Wasch­becken noch über die Toilette entsorgt werden. Sie können das Grund­wasser belasten.
Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
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