Ratgeber: Tod eines Angehörigen
Direkt nach dem Tod – wen zuerst informieren?
Kommt es zum Tod eines Angehörigen oder einer Angehörigen, sollten Sie immer zuerst den Notruf unter der 112 wählen. Sind die Todesumstände unklar, muss zudem die Polizei unter der 110 angerufen werden, damit Ermittlungen eingeleitet werden können. Konnte durch einen Arzt oder eine Ärztin zweifelsfrei der Tod festgestellt werden, wird ein Totenschein ausgestellt. Den Totenschein benötigen Sie, um eine Sterbeurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen. Außerdem muss er dem Bestattungsunternehmen vorgelegt werden.
Neben Ärzt:innen, Polizei und Bestattungsunternehmen sollten Sie auch alle nahstehenden Angehörigen, Familie und Freund:innen kontaktieren und diese über den Tod der Person informieren. Gemeinsam können Sie nicht nur das weitere Vorgehen besprechen, sondern sich auch gegenseitig Trost spenden.
Übrigens: Die Bestattungsgesetze der meisten Bundesländer sehen eine Überführung in eine Leichenhalle nach maximal 36-48 Stunden vor.
Eine Überführung im Todesfall wird auch häufig im Rahmen der Bestattungsvorsorge festgelegt. Ein Beispiel wäre der Wunsch von Personen mit Migrationshintergrund, in ihrem Geburtsland bestattet zu werden.
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Verlust eines Angehörigen – weitere Schritte
Die Sterbeurkunde muss laut Gesetz spätestens am dritten Werktag nach dem Tod der jeweiligen Person beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den Personalausweis des:der Verstorbenen, den Totenschein, die Geburtsurkunde und ggfs. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und Sterbeurkunde verstorbener Ehepartner:innen.
Sollte der:die Verstorbene ein Testament verfasst haben, sollten Sie dieses zu einem Nachlassgericht bringen. Dort können Sie im Falle einer Erbschaft einen Erbschein beantragen. Mit diesem weisen Sie Ihre Erbberechtigung zweifelsfrei nach.
Nach dem Tod eines:einer Angehörigen müssen zudem alle Versicherungsträger (Krankenversicherung, Unfallversicherung, KFZ-Versicherung, Haftpflichtversicherung usw.) sowie Banken, Vereine und Vertragspartner (z.B. DSL- und Handyverträge, Mietverträge, Abonnements) benachrichtigt werden.
Bei verstorbenen Ehepartner:innen haben die hinterbliebenen Witwer:innen gesetzlichen Anspruch auf Witwenrente. Diese muss bei der zuständigen Rentenkasse beantragt werden. Im sogenannten Sterbevierteljahr, also den 3 Monaten nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin, erhalten die Verwitweten eine Übergangsrente, bis die Rentenkasse den Rentensatz berechnet hat.
Zu den weiteren Schritten gehört auch die Planung von Beerdigung und Trauerfeier. Ein:e Bestatter:in beantwortet Ihnen alle aufkommenden Fragen, hilft Ihnen bei der Planung und spendet Trost. Auch die Art der Bestattung wird nun festgelegt – wird es eine Feuerbestattung mit einer Urne oder eine Erdbestattung im Sarg? Sollte die verstorbene Person im Vorfeld keine Wünsche geäußert haben, können die Angehörigen entscheiden, wie die Beisetzung erfolgt. Die Kosten für die Bestattung tragen in der Regel die Erben. Bei vielen Bestattungszeremonien wird eine Trauerrede gehalten – hier haben Sie die Wahl, ob Sie die Trauerrede selbst halten möchten oder sie in die erfahrenen Hände eines:einer Trauerredner:in geben möchten.
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Tod eines Angehörigen: Diese Dokumente benötigen Sie
Da mit dem Tod einer nahstehenden Person einige Behördengänge notwendig werden, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Partners/der Partnerin
Um die Behördengänge in der ohnehin schwierigen Zeit ein wenig zu erleichtern, lohnt es sich, eine Dokumentenmappe bereit zu halten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Einen Überblick zu den anfallenden Erledigungen nach dem Tod eines Angehörigen erhalten Sie in unserer Checkliste zum Download.
Quellen: