Tod eines Angehörigen: Nachlass regeln
Erbschaft regeln: Das sagt das Erbrecht
Im deutschen Erbrecht ist festgelegt, welche Angehörige nach dem Tod eines Familienmitglieds als Erben gelten dürfen. Nicht selten werden wertvolle Besitztümer, bis hin zu Immobilien vererbt. Die gesetzliche Erbfolge tritt vor allem dann ein, wenn der:die Verstorbene kein Testament verfasst hat. Ein Testament wird häufig verfasst, wenn die Personen von dieser Erbfolge abweichen möchten. Bei der gesetzlichen Erbfolge handelt es sich um die Verteilung des Nachlasses je nach Verwandtschaftsgrad. Die Priorisierung ist wie folgt aufgestellt:
- Ehepartner:innen: Als erste Erben des Nachlasses gilt der:die Ehepartner:in des:der Erblassers oder Erblasserin. Sie werden bei der Verteilung des Erbes zuerst berücksichtigt.
- Kinder: Die Kinder und Enkelkinder eines:einer Verstorbenen, sowohl ehelich als auch unehelich (adoptiert) gelten nach § 1924 BGB als sogenannte „Erben erster Ordnung“. Sie stehen in der Erbfolge direkt hinter dem:der Ehepartner:in. Sollte kein:e Ehepartner:in vorhanden sein, werden die Kinder als erstes berücksichtigt.
- Eltern und alle Personen, die von den Eltern abstammen: Nach § 1925 BGB gelten die Eltern des:der Verstorbenen sowie alle Personen, die von den Eltern abstammen (Geschwister, Nichten und Neffen) als „Erben zweiter Ordnung“. Sie werden in der Erbfolge nach den Kindern berücksichtigt.
- Großeltern und alle Personen, die von den Großeltern abstammen: An vierter Stelle in der Erbfolge stehen die Großeltern des:der Erblassers:Erblasserin sowie alle Personen, die von den Großeltern abstammen (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen). Sie gelten nach § 1926 BGB als „Erben dritter Ordnung“.
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Wer aus der Erbfolge wie viel und was erbt, hängt davon ab, welche Verwandte des Erblassers bzw. der Erblasserin noch leben und was – falls verfasst – im Testament festgehalten wurde. Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament sieht vor, dass Ehepartner:innen, wenn es Erben erster Ordnung gibt, rund 25 Prozent (bei mehr als 2 Kindern) oder 30 Prozent (bei 2 Kindern) des Erbes erhalten. Sind keine Erben erster, dafür zweiter Ordnung am Leben, erhalten die Ehepartner:innen 50 Prozent des Erbes.
Sie fragen sich, wo Sie in der Erbfolge stehen und was Sie als Nachlass voraussichtlich erhalten? Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Nachlass regeln: Tipps zum Verfassen eines Testaments
Sie möchten als Erblasser bzw. Erblasserin Ihren Nachlass regeln? Dann sollten Sie ein Testament schreiben, in dem Sie festhalten, wer von Ihren Angehörigen was von Ihren Besitztümern erben soll. Damit das verfasste Testament gültig ist, müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Das Testament muss vom Erblasser oder der Erblasserin persönlich und handschriftlich verfasst werden.
- Die Wünsche zum Nachlass müssen detailliert und klar ausformuliert werden.
- Auf dem Testament müssen Datum, Ort und der volle Name des Erblassers bzw. der Erblasserin vermerkt sein.
- Das Testament muss vom Erblasser:der Erblasserin unterschrieben werden.
- Der Erblasser:die Erblasserin muss zum Zeitpunkt des Verfassens testierfähig sein, d.h. er:sie muss darüber entscheiden können, wie sich die Übertragung des Nachlasses auf die Erbengemeinschaft auswirkt.
Wenn Sie Ihren Nachlass über ein Testament regeln möchten, können Sie folgende Dinge niederschreiben:
- Wer soll was/wie viel erben? Gibt es Alleinerben für bestimmte Besitztümer? Gibt es mehrere Erben? Soll jemand, der:die nicht familienangehörig ist, etwas erben?
- Soll jemand aus der Erbengemeinschaft enterbt werden? (In diesem Fall wird trotzdem ein Pflichtteil ausgezahlt).
- Wer soll Testamentsvollstrecker:in (jemand, der das Erbe nach dem Tod des Erblassers:der Erblasserin verwaltet) sein?
- Welche Bedingungen sind an die Erbschaften gestellt? So können Sie zum Beispiel festlegen, ob ein:e Erb:in das Erbe erst ab einem bestimmten Alter erhalten soll.
Nachlass regeln: Was kann vererbt werden?
Der Nachlass umfasst alle Besitztümer und Rechtspositionen, dessen Inhaber der Erblasser oder die Erblasserin zu seinen:ihren Lebzeiten war. So zählen das gesamte Vermögen in Form von Geld, Immobilien und allen übrigen materiellen Besitztümern zum Nachlass. Zudem können sogenannte Rechtspositionen vererbt werden, d.h. dass der:die Erb:in die Nachfolge bestimmter Verträge antritt, welche der Erblasser:die Erblasserin zu Lebzeiten abgeschlossen hat. So können entsprechend auch Schulden bei der Bank vererbt werden.
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Nachlass verwalten: An die Erbschaftssteuer denken
Ein Erbe zu erhalten, bedeutet nicht, dass man dieses vollständig behalten darf – denn ab einem gewissen Betrag (Steuerfreibetrag) fällt eine Erbschaftssteuer an. Wie hoch der Steuerfreibetrag ausfällt, richtet sich nach einer Steuerklasse, die sich aus dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad ergibt.
Welche Steuerklassen und Freibeträge für wen bei der Erbschaft gelten, erfahren Sie in unserem Lexikon.
Nachlass verwalten: Dokumente beisammenhalten
Wenn Sie ein Testament verfassen, sollten Sie dafür alle wichtigen Dokumente zusammenhalten. Dafür eignet sich ein spezieller Ordner, in welchem alle Unterlagen jederzeit greifbar sind. Folgende Unterlagen (falls vorhanden) sollten Sie unbedingt darin deponieren:
- Unterlagen zu Grundstücks- und Immobilienbesitztümern
- Wertpapiere, Aktien und Fonds
- Papiere zu allen Bankkonten, auf denen sich Vermögen befindet
- Sämtliche Versicherungsunterlagen
- Bausparverträge
- Nachweise über aktuelle Schulden
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Quellen: