Nachlass verwalten: Was kostet eine Erbschaft eigentlich?
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Nachlass verwalten: Was kostet eine Erbschaft eigentlich?

Wer erbt, wird mit verschiedenen Gebühren konfrontiert, die beim Nachlassgericht, beim Notar oder dem Testamentsvollstrecker zu bezahlen sind. Grundsätzlich gilt: Je höher der Nachlasswert, desto höher auch die Gebühren. Einige Tätigkeiten können aber auch pauschal abgegolten werden. Wir verraten Ihnen, worauf Sie beim Nachlass verwalten achten sollten.

Der im Gebührensinn günstigste Fall tritt ein, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Der Notar veranschlagt für das Erstellen und die Beglaubigung des Dokuments pauschal 30 Euro. Erklärt man den Verzicht direkt beim Nachlassgericht, ist die Angelegenheit mit maximal 15 Euro bereinigt.

Nachlass verwalten: Die Berechnung der Gebühren für Gericht und Notar

Die amtliche Verwahrung eines Testaments wird mit 75 Euro in Rechnung gestellt, die Eröffnung kostet 100 Euro. Auch für die Entgegennahme des Nachlassinventars wurde eine Pauschale festgelegt, 40 Euro sind zu bezahlen. Für alle anderen Dienste, zum Beispiel für die Beurkundung des Testaments oder die Ernennung eines Testamentsvollstreckers wird ein Gebührensatz fällig, der sich einerseits nach der Höhe des Erbes und andererseits nach den festgelegten Gebühren im Kostenverzeichnis (A und B des GNotKG) richtet. Der volle Gebührensatz darf dabei von Notar oder Gericht für unterschiedliche Tätigkeiten mit Faktor x multipliziert werden. So sind Forderungen von 50 Prozent des Regelsatzes (0,5) ebenso vorgesehen wie von 200 Prozent (2,0). 

Für fast alle Dienstleistungen von Gericht und Notar gilt eine Mindestgebühr, im Einzelfall wurden aber auch Maxima festgelegt. Die genauen Angaben lassen sich den veröffentlichten Tabellen entnehmen. Hier drei Beispiele für die Spannbreite der Gebühren jeweils mit Gebührensatz 1,0. Dieser gilt zum Beispiel für die Beurkundung eines Einzeltestaments beim Notar und das Verfahren zum Antrag auf Erbschein-Erteilung bei Gericht:

  • Erbe 500 Euro: 15 Euro Gebühr
  • Erbe 50.000 Euro: 165 Euro Gebühr
  • Erbe 5.000.000 Euro: 8.135 Euro Gebühr

Gebühren für eine Nachlassverwaltung

Die Bezahlung des Testamentsvollstreckers orientiert sich, so vom Erblasser nicht anders bestimmt, meist an der sogenannten „Neuen Rheinischen Tabelle“, die auch vom Deutschen Notarverein empfohlen wird. Der Grundbetrag liegt hier bei 4 Prozent eines Nachlasses bis 250.000 Euro, absinkend bis auf 1,5 Prozent bei mehr als fünf Millionen Euro. Für zahlreiche Einzelfälle, gerade komplexere Vorgänge, werden fixe Zuschläge erhoben. Das kann zu einer Gebühren-Verdoppelung führen. 

Möglich ist auch eine stundenweise Abrechnung, wobei Sie mit Kosten bis circa 200 Euro pro Stunde rechnen sollten. 

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