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Tod eines Angehörigen im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Kommt es zum Tod einer nahstehenden Person, stehen Freund:innen und Angehörige vor einer schmerzhaften und traumatischen Situation. Zusätzlich fallen dabei auch einige organisatorische Aufgaben an. Verstirbt die Person im Ausland, muss möglicherweise eine Überführung der Leiche organisiert werden. Wir haben für Sie zusammengefasst, woran Sie in solch einem Fall denken müssen.

Was tun, wenn es zum Tod eines Angehörigen bei einem Auslandsaufenthalt kommt?

Wenn es im Ausland zum Tod eines:einer Angehörigen oder nahstehenden Person kommt, und Sie sind dabei, handeln Sie wie folgt:

  1. Arzt:Ärztin rufen, welche:r den Tod der betroffenen Person feststellt.
  2. Ggfs. Reiseveranstalter kontaktieren und Hilfe bei Übersetzung anfordern. 
  3. Krankenkasse und weitere Versicherungen des Herkunftslandes kontaktieren und erfragen, welche Kosten übernommen werden und welche nicht. 
  4. Bestattungsunternehmen im jeweiligen Land und im Heimatland kontaktieren. Die Bestatter:innen sind für die hygienische Versorgung sowie die Rückführung des Leichnams ins Herkunftsland zuständig. Das Bestattungsunternehmen im Heimatland nimmt den Leichnam des:der Verstorbenen entgegen.      

Sterbefall eines Angehörigen im Ausland: Auslandsvertretung kontaktieren

Stirbt eine nahstehende Person bzw. ein:e Angehörige:r im Ausland, ist das nur schwer zu verkraften. Die Situation kann für die Hinterbliebenen schnell zur absoluten Überforderung werden – da fällt es schwer, rationale Entscheidungen zu treffen und organisatorische Fragen problemlos zu klären. Daher sollten Sie in solch einer Ausnahmesituation die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land, in dem Sie sich aufhalten, kontaktieren. Das kann entweder die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat sein.

Die Mitarbeiter:innen werden auf Ihrer Muttersprache alles Organisatorische mit Ihnen  besprechen und klären. Die Auslandsvertretung hilft Ihnen bei der Beantragung einer Sterbeurkunde, welche für die Rückführung des Leichnams erforderlich ist. Auch für bereits beantragte Sterbeurkunden bestätigt die Auslandsvertretung die Echtheit. Zudem erhalten Sie dort Auskunft über örtliche Bestattungsunternehmen geben, welche die Rückführung vollziehen.

Todesfall im Ausland: Wann ein Leichenpass notwendig ist

Es gibt Länder, in denen das sogenannte Berliner Abkommen bzw. das Straßburger Abkommen gilt. Das bedeutet, dass in gewissen Ländern standardisierte Regeln für die Überführung von Leichen festgelegt sind. In solchen Fällen muss ein sogenannter Leichenpass für die Rückführung des Leichnams beantragt werden. Dieser beinhaltet wichtige Informationen der verstorbenen Person, wie etwa Vor- und Nachname, Geburts- und Sterbedatum, Alter, Todesursache und Beförderungsart. Einen Leichenpass beantragen Sie bei der Stadtverwaltung des Sterbeortes im Ausland. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Bescheinigung, dass der Leichnam vom Bestattungsunternehmen ordnungsgemäß eingesargt wurde
  • Bescheinigung, dass der Leichnam vom Bestattungsunternehmen in einem dafür vorhergesehenen Fahrzeug transportiert wird    
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft, falls die Todesursache unklar ist
  • Ärztliche Bescheinigung, dass eine Rückführung des Leichnams möglich ist (zum Beispiel, dass Infektionskrankheiten ausgeschlossen wurden) 
  • Angabe der Flugnummer oder des Transportweges   

Rückführung nach Todesfall im Ausland: Diese Dokumente benötigt das Bestattungsunternehmen

Wurde ein Bestattungsunternehmen zwecks Überführung des Leichnams konsultiert, benötigt es für die Rückführung einige Dokumente. Manche Unterlagen werden in Originalfassung verlangt, für andere genügt eine Kopie. Sollten gewisse Unterlagen – ob Original oder Kopie – fehlen, hilft Ihnen auch hier die jeweilige Auslandsvertretung. Sie benötigen folgende Dokumente:

  1. Reiseunterlagen des:der Verstorbenen (Original)
  2. Geburtsurkunde des:der Verstorbenen (Kopie) 
  3. Adresse des deutschen Bestattungsunternehmens
  4. Vollmacht für Rückführung
  5. Vollmacht für Beauftragung des Bestattungsunternehmens im Ausland     

Sterbefall im Ausland: Wie viel kostet eine Leichenüberführung?

Bei einem Todesfall im Ausland fallen Kosten an. Neben den Kosten für die Beantragung eines Leichenpasses (20 bis 120 Euro) werden auch Kosten für die Überführung des Leichnams in das Herkunftsland fällig. Diese können je nach Entfernung und Transportweg sehr unterschiedlich sein. So bewegen sich die Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich. Bei Flugzeugtransporten etwa können Sie mit einem vierstelligen Betrag rechnen. Daher ist es wichtig, im Voraus eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, in welcher solche Leistungen inbegriffen sind. Wurde eine solche Versicherung nicht abgeschlossen, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Todesfall eines Angehörigen im Ausland: Wie muss eine Leiche transportiert werden?

Für den Transport des:der Verstorbenen sind folgende Regelungen festgelegt:

  • Der Leichnam muss in einem undurchlässig verlöteten Zinksarg transportiert werden.
  • Der Zinksarg muss in einer Holzkiste deponiert werden. 
  • Hatte der:die Verstorbene eine ansteckende Infektionskrankheit, muss der Leichnam in einem speziellen antiseptisch getränkten Leichentuch eingewickelt werden.     

Sterbefall im Ausland: Kann man eine Urne selbst überführen?

Mit einem speziellen Urnenpass kann die Asche des:der Verstorbenen auch eigenständig transportiert werden. Dieser ist allerdings zwingend notwendig, wenn Sie die Urne selbst zurückführen möchten. Wenn Sie einen Urnenpass beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Sterbeurkunde des:der Verstorbenen
  • Bescheinigung des Bestattungsinstitutes über die Einäscherung
  • Angabe der Flugnummer bzw. des Transportweges
  • Reisepass,- oder Ausweiskopie des:der Verstorbenen  

Quellen:

Windhuk.diplo.de

Auswaertiges-amt.de

Marburg.de: Leichenpass

Bestatter.de: Überführung eines Leichnams

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