Grundlagen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt über ein Umlageverfahren. Die Beitragszahler:innen finanzieren die Renten der Ausgeschiedenen und erwerben hierdurch einen eigenen Anspruch auf die kommende Rente. Diese Finanzierung wird auch als „Generationenvertrag“ bezeichnet. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels fordern Kritiker, die Finanzierung auf ein kapitalbildendes System umzustellen. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im SGB VI.
Die Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick:
Einzahlungen: Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind möglich.
Rentenhöhe: Die Rentenhöhe ist vom Bruttolohn und der Anzahl der Jahre, in denen eingezahlt wurde, abhängig.
Beitragshöhe: Im Jahr 2018 zahlen Arbeitnehmer 18,6 Prozent ihres Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Frührente: Eine Frührente ist manchmal schon mit 63 Jahren möglich.
Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
Die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind verpflichtend. Im Jahr 2022 liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber jeweils 9,3 Prozent. Da zukünftig geburtenstarke Jahrgänge in das Rentenalter eintreten, wird sich der Beitragssatz stark erhöhen. Die Bundesregierung plant den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 auf bis zu 21,9 Prozent ansteigen zu lassen. Arbeitnehmer:innen müssen nur bis zu einer Höchstgrenze einzahlen. Diese liegt bei 7.050 Euro in Westdeutschland und in Ostdeutschland bei 6.750 Euro. Die Höchstgrenze begrenzt die Rentenbeiträge und zugleich auch die Rentenhöhe.
Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherungspflicht für Selbstständige
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nicht nur für Arbeitnehmer:innen, sondern auch für Selbstständige. Diese haben den Nachteil, dass sie den vollen Rentenbeitrag entrichten müssen. Bei den Arbeitnehmer:innen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrages. Selbstständige haben die Möglichkeit, anstelle der 18,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens einen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer:innen zahlen in den ersten drei Jahren nach der Gründung einen reduzierten Rentenbeitrag.
Freiwillige Rentenversicherung möglich
Selbstständige und Freiberufler:innen, die nicht der Pflichtversicherung unterfallen, dürfen freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Dies ist zu empfehlen, wenn sie zuvor pflichtversichert waren, aber nicht auf die fünfjährige Mindestversicherungszeit kommen. Durch die freiwillige Einzahlung von Beiträgen sichern sie sich die gesetzliche Rente. Ansonsten gilt, dass die Vor- und Nachteile einer privaten Vorsorge sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind.
Gesetzliche Rentenversicherung: Das Umlageverfahren
Die Rentenhöhe ist an die Entwicklung der Löhne auf dem Arbeitsmarkt gekoppelt. Beim Umlageverfahren schüttet die Rentenversicherung das Geld ihrer Beitragszahler:innen unmittelbar an die Rentner aus. Die Rente steigt nur an, wenn genügend Menschen in die Rentenkasse einzahlen. In den letzten Jahren wuchs die Wirtschaft sehr stark, was zu einem Anstieg von Löhnen und Rentenbeiträgen führte.
Gesetzliche Rentenversicherung: Entgeltpunkte-System
Versicherungsnehmer:innen der gesetzlichen Rentenversicherung sammeln sogenannte Entgeltpunkte. Diese entscheiden über die Höhe ihrer späteren Rente. Ein Entgeltpunkt bedeutet, dass der:die Versicherungsnehmer:in einen Jahresverdienst erwirtschaftet hat, der dem durchschnittlichen Bruttogehalt eines Versicherten entspricht. Da die Löhne in Ostdeutschland niedriger sind als in Westdeutschland, hebt die Bundesregierung den dortigen Rentenanspruch künstlich an. Das Lohnniveau der alten und neuen Bundesländer wird jährlich verglichen und um einen Faktor ergänzt. Die Rentenpunkte in Ostdeutschland werden mit dem ungefähren Faktor 1,0420 multipliziert (Stand: 2022). Die Berechnung der Rente orientiert sich auch am Rentenwert. Dieser besagt, wie viel ein Entgeltpunkt im jeweiligen Jahr wert ist.
Gesetzliche Rentenversicherung: Das Rentenniveau
Das Standardrentenniveau, auch Rentenniveau genannt, bezeichnet das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittseinkommen der Beitragszahler. Derzeit liegt das Rentenniveau bei ca. 49,4 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (Stand: 2022). Dieses Niveau sinkt bis zum Jahr 2045 auf 41,6 Prozent. Dies bedeutet nicht, dass die Rentenhöhe absinkt. Dies unterbindet eine gesetzliche Sicherungsklausel. Die Renten steigen zukünftig allerdings langsamer als die Gehälter an.
Gesetzliche Rentenversicherung: Anstieg des Rentenalters
Das Rentenalter für Versicherungsnehmer:innen steigt stetig an. Die Versicherten müssen immer länger arbeiten, um in den Genuss ihrer Rente zu kommen. Zwar ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Frührente möglich, allerdings ist diese oftmals mit Abschlägen verbunden. Menschen, die im Jahr 1951 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 65 Jahren und fünf Monaten in Rente gehen. Geburtenjahrgänge ab dem Jahr 1964 dürfen hingegen erst mit 67 Jahren in die Rente eintreten.
Gesetzliche Rentenversicherung: Fakten zur Frührente
Viele Versicherungsnehmer:innen sehnen ihren Renteneintritt herbei. Doch nicht jeder Versicherungsnehmer möchte bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Für sie besteht die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
1. Altersrente für langjährig Versicherte
Langjährig Versicherte haben die Möglichkeit, in Frührente zu gehen. Voraussetzung ist, dass der:die Versicherungsnehmer:in für mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Frührentner:innen haben dann jedoch mit Abschlägen zu rechnen. Jeder Monat vor dem Regeleintrittsalter kostet die Versicherungsnehmer:innen 0,3 Prozent Abschlag, d.h. die Rente sinkt um 3,6 Prozent pro Jahr.
2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Versicherte, die für mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen ihre Frührente beantragen. Offizielle Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Die fehlenden Rentenzeiten führen allerdings zu einer niedrigeren Rente.
3. Schwerbehinderte
Schwerbehinderte, die für mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dürfen abschlagsfrei in Rente gehen. Wann schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen in Rente gehen dürfen, hängt auch von ihrem Geburtsjahr ab.
4. Rente mit 63
Versicherungsnehmer:innen, die die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen, dürfen mit 63 Jahren in Rente gehen.
Gesetzliche Rentenversicherung: Freiwillige Einzahlungen
Es gibt nur wenige Versicherte, die von freiwilligen Einzahlungen Gebrauch machen. Dabei sind diese durchaus lohnenswert. Durch eine freiwillige Erhöhung des Rentenbeitrags steigt die spätere Rente an. Manchmal ist die garantierte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher als die Zahlungen aus einer Rürup-Rente.
Gesetzliche Rentenversicherung: Pflicht zum Renteneintritt
Eine Verpflichtung zum Eintritt in die Rente existiert nicht. Personen, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht in Rente gehen. Sie dürfen ihre Rente beantragen und weiterhin arbeiten. Der oder die Rentner:in bekommt dann seine oder ihre Rente und zusätzlich noch sein oder ihr derzeitiges Einkommen. Beitragszahlungen in die Rentenkasse sind weiterhin möglich. Der:die Rentner:in erhöht so seine:ihre Rente, obwohl er oder sie sie schon bezieht. Versicherungsnehmer:innnen, die nach dem Regelrentenalter in die Rente eintreten, erhöhen ihre Rente. Versicherungsnehmer:innen, die freiwillig erst ein Jahr nach dem regulären Renteneintritt in die Rente eintreten, profitieren beispielsweise von einer Rentenerhöhung um sechs Prozent.