Feuer machen im Garten: Wann Nachbarn es nicht hinnehmen müssen
Rauchbelästigung durch Nachbarn: Feuerschale und Co. können zu Bußgeldern führen
Das Nachbarschaftsrecht zu Feuer im Garten ermöglicht es, bei einer Geruchsbelästigung durch Nachbarn bei Feuerschale, Lagerfeuer und Co. Anzeige zu erstatten. Dies kann vor allem dann passieren, wenn die Feuerschale nicht angemessen genutzt wird oder gar Gegenstände verbrannt werden, die sich zur Verbrennung nicht eignen. In diesem Fall können Bußgelder drohen.
Nachbarschaftsrecht: Feuer im Garten – auf die Feinheiten kommt es an!
Bei Feuer im Garten denken die meisten wohl ans Grillen – und auch das ist oft genug Anlass für Unstimmigkeiten unter Nachbarn. Doch die Flammen können durchaus noch höher schlagen – etwa wenn Lagerfeuer entfacht oder Gartenabfälle verbrannt werden.
Vermeiden Sie Streit und Bußgelder, indem Sie im Vorfeld mit Ihren Nachbarn sprechen und sich bei der zuständigen Behörde nach den regionalen Regelungen erkundigen – die variieren nämlich sehr stark.
Offenes Feuer im Wohngebiet: Brandgefahr bei Lagerfeuer und Co. nicht unterschätzen
Ob es nun ein ausladender Feuerkorb (bzw. Feuerschale) oder ein großes Lagerfeuer ist: Offene Feuerstellen sind durch den unkontrollierbaren Funkenflug gefährlich. Informieren Sie sich im Vorfeld beim örtlichen Ordnungs- oder Umweltamt, ob Sie überhaupt ein Feuer machen dürfen. Gerade in trockenen Sommermonaten ist das oft verboten. Ohne Genehmigung drohen hohe Bußgelder.
Lagerfeuer und Feuerschale: Abstand zum Nachbarn einhalten
Sie sollten bei einem offenen Feuer im eigenen Garten - beispielsweise mit einer Feuerschale oder einem Lagerfeuer - grundsätzlich einen Mindestabstand von mindestens 10 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Das schützt Ihre Nachbarn nicht nur vor dem Funkenflug, sondern reduziert auch die Belästigung durch Rauch und Gestank – die müssen sie nämlich nur bis zu einem gewissen Maße ertragen. Die Richtwerte dafür finden sich in den Immissionsschutzgesetzen des Bundes und der Länder.
Nachbarschaftsrecht: Grillen im Garten
Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrem Garten den Grill anschüren. Wie oft? Das hängt vor allem davon ab, wie duldsam Ihre Nachbarn sind. Gerichte erlaubten in der Vergangenheit zwischen 4 und 48 Grillabenden pro Jahr – eine einheitliche Antwort gibt es also nicht. Doch wie immer gilt: Rücksichtnahme ist wichtig!
Nachbar verbrennt Holz im Garten: Was ist beim Feuer machen im Garten erlaubt?
Ihr Nachbar verbrennt Holz im Garten und Sie fragen sich, ob das erlaubt ist? Grundsätzlich darf unbehandeltes Holz im Garten verbrannt werden, aber nur wenn das verbrannte Holz keine (giftigen) Zusatzstoffe enthält. Denn einerseits ist dies gesundheitsschädlich und zweitens produziert es oftmals enorme Rauchmengen.
Nachbarschaftsrecht Feuer im Garten: Gartenabfälle verbrennen nur in Ausnahmen erlaubt
Sie wollen Ihre pflanzlichen Gartenabfälle entsorgen und überlegen, diese zu verbrennen? Dafür gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Oft gilt jedoch:
- Nur im April und Oktober und nur werktags zwischen 8:00 und 18:00.
- Nur wenn es keine andere Entsorgungsmöglichkeit gibt.
- Die Haufen dürfen nicht höher als 1 m sein.
Grundsätzlich verboten ist das Verbrennen in Berlin, Hamburg und Niedersachsen. Andere Bundesländer haben jeweils Sonderregelungen erlassen – das örtliche Ordnungsamt gibt Auskunft über die jeweiligen Vorschriften in Ihrer Gemeinde.