Balkonverkleidung - Darf ich jeden Sichtschutz nutzen?
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Balkonverkleidung - Darf ich jeden Sichtschutz nutzen?

Die Privatsphäre ist Mietern in Deutschland heilig. Kein Wunder, dass viele von ihnen einen Sichtschutz am Balkon anbringen. Doch was ist hier überhaupt erlaubt? Dürfen Sie jede Art von Sichtschutz anbringen?

Sichtschutz: Mieter müssen um Erlaubnis fragen

Viele Mieter fühlen sich durch die Blicke ihrer Nachbarn gestört. Deshalb installieren sie einen Sichtschutz am Balkon, der sie vor neugierigen Blicken abschirmt. Dafür ist aber grundsätzlich eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. Dieser darf bestimmte Arten von Sichtschutz verbieten. Es kommt darauf an, ob sich Nachbarn oder Passanten von der optischen Gestaltung des Sichtschutzes beeinträchtigt fühlen oder nicht. Mieter dürfen eine Bastmatte nur anbringen, wenn der Balkon frei einsehbar ist und die Brüstung keinen ausreichenden Sichtschutz bietet. Allerdings: Solche Matten dürfen nicht über die Balkonbrüstung ragen. Jede Veränderung, die das ursprüngliche Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt, ist unzulässig. Mieter haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, den Sichtschutz fest mit der Bausubstanz zu verbinden. Jeder Eingriff in die Bausubstanz der Mietsache bedarf einer Einwilligung des Vermieters.

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Ein Sichtschutz am Balkon hindert neugierige Nachbarn auf Ihren Balkon zu gucken.

Optische Beeinträchtigung des Gebäudes verboten

Bringt der Mieter einen Sichtschutz an seinem Balkon an, den er leicht ablösen kann, ist dies prinzipiell zulässig. Hier kommt es jedoch darauf an, welche optische Wirkung der Sichtschutz entfaltet. Ein schlichter Sichtschutz in Braun oder Weiß ist zumeist zulässig. Handelt es sich jedoch um einen bedruckten Sichtschutz, beispielsweise mit bunten Motiven, darf der Vermieter dessen Anbringung untersagen.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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