Urban Farming: Welche Tiere Sie in Ihrem Garten halten dürfen
Tiere für den Garten: Enten, Gänse & Hühner
Hühner, Enten und Co. gelten als Nutztiere und unterliegen deshalb anderen Regelungen als Haustiere – selbst wenn sie nur hobbymäßig gehalten werden. Für das Geflügel gilt: Jeder einzelne Vogel muss bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden und fällt beim Auftreten von Geflügelpest und Co. unter die Seuchenschutzverordnung. Das kann im Zweifelsfalle Stallpflicht oder Keulung (vorsorgliches Töten) bedeuten.
Noch bevor Sie sich Gedanken um Ihre Nachbarn machen, sollten Sie sich die Platzansprüche der Tiere vor Augen führen:
- Hühner sollten mindestens zu dritt sein und brauchen dafür 70 qm Platz plus 10 qm für jedes weitere Huhn.
- Laufenten müssen in Paaren gehalten werden und brauchen pro Paar 500 qm und eine Wasserstelle.
- Gänse brauchen 400 qm pro Pärchen und mehrere Badestellen.
Der Versuch, diese Tiere auf dem Balkon zu halten, wäre also pure Tierquälerei und ist daher verboten.
Doch auch wenn genügend Platz da ist, bleibt die Frage: Darf man das? Hühner im Garten zu halten, ist bis zu einer Gruppengröße von 20 Tieren in der Regel kein Problem. Meist müssen sie auch in Wohngebieten geduldet werden. Wassergeflügel wie Gänse und Enten sind im Wohngebiet üblicherweise verboten. Haben Sie einen Schrebergarten, müssen Sie zwecks Geflügelhaltung in die Vereinssatzung schauen – und werden dort vermutlich ein Verbot finden.
Hinzu kommt bei der Geflügelhaltung: Frühmorgendliches Krähen oder dauerhaftes, lautes Geschnatter kann auch den nettesten Nachbarn irgendwann zermürben. Muss ein Gericht die Sache klären, werden in der Regel Krähzeiten festgelegt, die in der Realität aber kaum umsetzbar sind, sofern man keinen riesigen Stall mit Zeitschaltuhr an der Tür hat.
Und genau dieser riesige Stall ist ein weiterer Stolperstein für Geflügelfans: Ist das Hühnerhaus solide und unverrückbar, ist dafür nicht selten eine Baugenehmigung fällig. Mobile Ställe müssen zwar nicht vom Bauamt genehmigt werden, entsprechen aber auch nur selten den Bedürfnissen der Tiere.
Tiere im Garten halten: Schafe & Schweine als Tiere für den Garten im Wohngebiet tabu
Wer sich Tiere für den Garten anschaffen möchte, muss auch bei Schafen und Schweinen auf einige Dinge achten. Für vierbeinige Nutztiere sieht es in Wohngebieten schlecht aus: Mini-Ziegen und Teacup-Schweinchen brauchen vielleicht weniger Platz als ihre großen Artgenossen, werden aber genauso als Nutztiere klassifiziert, was bedeutet:
- Sie müssen gemeldet werden und fallen unter die Seuchenschutzverordnung.
- Sie brauchen Ohrmarken.
- Sie haben nichts in Wohngebieten verloren.
In ländlichen Gegenden kann das anders aussehen. Trotzdem bieten die Tiere für den Garten viel Potenzial für Nachbarschaftsstreit:
- Wer baut den hohen Zaun, der die Tiere drinnen und den Wolf draußen hält?
- Wie viel Eberduft gilt noch als zumutbar?
- Wer haftet, wenn die Schafe ausbrechen oder die Ziegen Nachbars Hecke ankauen?
Überlegen Sie sich also gut, ob Sie sich wirklich Kühe, Ziegen, Schafe oder Schweine zulegen wollen. Bei Streit beurteilt das Gericht immer den Einzelfall, sodass kaum zu sagen ist, wie Ihre Chancen dabei stehen würden.
Pflegeleichte Tiere für den Garten & Balkon: Bienen
Bienen fühlen sich in der Stadt pudelwohl, weil sie hier viele verschiedene Blüten finden, während auf dem Land doch eher monokulturelle Einöde herrscht. Ein Bienenstock passt sogar auf einen kleinen Balkon, eignet sich also für den Urban Farmer von morgen. Biene gelten außerdem als pflegeleichte Tiere für den Garten, da sie sich ihre Nahrung meist selbst beschaffen und sie nicht jeden Tag versorgt werden müssen. Lediglich anmelden müssen Sie die fleißigen Bestäuber. Dafür ist in der Regel das örtliche Veterinäramt zuständig.
Auch rechtlich gibt es wenig Einwände: Bienenhaltung gilt auch in Städten meist als ortsüblich und ist erlaubt – solange die Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Rechtlich werden Bienen dabei mit Lärm und Gestank gleichgesetzt, siehe § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Zieht der Nachbar dennoch vor Gericht, ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Bienenhaltung zumutbar ist oder nicht. Ein bisschen Gesumme oder Bienenkot auf der Wäsche ist aber in der Regel nicht ausreichend, um eine Unterlassung zu erwirken.
Tiere für den Garten: Wichtiges im Überblick
Unabhängig von der Rechtslage und der Tierart, mit der Sie liebäugeln: Recherche und Kommunikation im Vorfeld können Ihnen viel Ärger ersparen. Beherzigen Sie deshalb diese Tipps:
- Das Tierwohl steht an erster Stelle: Informieren Sie sich über die artgerechte Haltung der Tiere, die Sie sich zulegen wollen. Die ist oft anspruchsvoller als gedacht.
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn bzw. Ihrem Vermieter, bevor Sie die Tiere anschaffen.
- Informieren Sie sich beim örtlichen Bauamt über mögliche Vorschriften, bevor Sie viel Geld in den Bau großer Gehege oder Ställe investieren.
- Sprechen Sie mit einem Tierarzt über vorgeschriebene Impfungen für die Nutztiere, die Sie sich anschaffen wollen.
Es gibt übrigens keine einzige Nutztierrasse, die sich in der Wohnung wohlfühlen würde. Urban Farming in der Hochhaussiedlung mag als Imker noch klappen, doch angehende Schäfer und Gänsehirten müssen dann wohl doch eher auf Suburban Farming zurückgreifen – oder ganz traditionell aufs Land ziehen.