Schimmel in Mietwohnung - wer zahlt?
Schimmel in Mietwohnung - wer zahlt? Klarheit durch Schimmel-Gutachten
Wenn nicht nur mangelndes Lüften und Heizen des Mieters für die Schimmelbildung verantwortlich sind, sondern außerdem Baumängel, wird die Beweisführung kompliziert. Klarheit bringt meist nur das Gutachten eines Schimmel-Experten. Wenn Ihr Vermieter nicht bereit ist, die Kosten für eine unabhängige Einschätzung durch Experten (TÜV oder Dekra) zu akzeptieren, bleibt meist nur der Gang vor Gericht. Auch bei einer Klage wird ein Gutachten erstellt, das dann von der Verliererseite zu bezahlen ist.
Für das Gutachten werden die Feuchtigkeit und die Sporendichte der Schimmelpilze in der Mietwohnung und im Mauerwerk des Hauses gemessen. Wenn sich daraus eine geteilte Schuld von Mieter und Vermieter ergeben sollte, einigen sich die beiden Parteien meist außergerichtlich darauf, dass der Vermieter alle Schäden auf seine Kosten beseitigt. Im Gegenzug sichert der Mieter zu, das vom Gutachten empfohlene Maß an Stoßlüften in Verbindung mit ausreichendem Heizen einzuhalten. Für die Mehrkosten, um Raumtemperatur und Luftfeuchte auf dem idealen Stand zu halten, wird dem Mieter häufig ein Mietnachlass gewährt.
Schimmel in Mietwohnung: Wer zahlt den Schaden?
Wenn allein Baumängel den Schimmel in der Mietwohnung verursacht haben, muss der Vermieter alle entstandenen Schäden auf seine Kosten beseitigen und die Ursache abstellen. Häufig ist ein (unbemerkt gebliebener) Wasserschaden durch undichte Rohrleitungen der Grund für das Übel. Aber auch die schlechte Dämmung der Wände kann dafür sorgen, dass alles Heizen und Lüften nicht hilft. Nach dem Einbau von sehr dichten Kunststofffenstern bildet sich ebenfalls schnell Schimmel in der Mietwohnung. Dann müssen die Fenster nachträglich mit Lüftungsschlitzen versehen werden.
Mietminderung sogar bei Eigenverschulden
Wenn sich Schimmel in der Mietwohnung ausbreitet, darf der Mieter sofort die Miete kürzen oder die Zahlung zunächst unter Vorbehalt leisten. Bis zum Beseitigen der Schäden gelten sogar bei Eigenverschulden durch falsches Heizen und Lüften bis zu zehn Prozent Mietminderung als angemessen. Starker Befall durch alleinige Schuld des Vermieters erlaubt bis zu 80 Prozent Mietminderung.