Fremde Katzen im Garten: Können Nachbarn sich wehren?
Wenn Nachbarskatzen Probleme bereiten: Fremde Katzen vertreiben - aber tierfreundlich!
Laut Tierschutzgesetz (TierSchG) muss es Haustieren erlaubt sein, sich artgerecht zu verhalten und zu bewegen. Wenn Ihr Nachbar seinem Stubentiger Freigang gewährt, ist das also sein gutes Recht. Sie müssen dann grundsätzlich erst einmal hinnehmen, dass die fremde Katze im Garten herumstromert.
Das Tierschutzgesetz verbietet es zudem, Tiere zu quälen, ihnen unnötig Schmerzen zuzufügen und sie zu verletzen. Wenn Sie fremde Katzen vertreiben wollen, dürfen Sie also nur zu unschädlichen Maßnahmen greifen. Unbedenkliche Abwehrmethoden zum fremde Katzen vertreiben sind unter anderem:
- Kaffeesatz im Garten verteilen: Fremde Katzen vertreiben können Sie unter anderem mit Gerüchen. Katzen mögen den Geruch nicht und suchen sich ein anderes Plätzchen. Apfelessig, Pfeffer und Gewürznelken sollen den gleichen Effekt haben.
- Harfenstrauch pflanzen: Angeblich hält dieses auch als „Verpiss-dich-Pflanze“ bekannte Grün Katzen fern.
- Leichte Sprühstöße mit Wasser: So lange Sie die Katze weder verletzen noch ihr Angst einjagen, sind leichte Wasserspritzer in Ordnung, um fremde Katzen zu vertreiben.
- Händeklatschen oder ähnliche Störgeräusche: Mit zu großer Lautstärke sollten Sie nicht gegen Katzen vorgehen, da die Tiere sehr empfindliche Ohren haben. Gegen ein kurzes, energisches Händeklatschen oder lautes Rufen, um die fremde Katze zu vertreiben, ist jedoch nichts einzuwenden.
Nachbarskatze macht in meinen Garten - Was tun?
Kommt die Nachbarskatze öfter mal in Ihrem Garten vorbei, kann es schonmal passieren, dass Sie unerwünschte Rückstände, wie etwa Urin oder Kot hinterlässt. Viele fragen sich dann "Die Nachbarskatze macht in meinen Garten - Was kann ich tun?".
Zu dieser Thematik bei fremden Katzen im Garten gibt es keine eindeutigen Rechtsprechungen. Nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen bestimmte Beeinträchtigungen - etwa durch die Zufuhr von Gerüchen - dann geduldet werden, wenn sie die Nutzung des Grundstückes unwesentlich beeinträchtigt oder ortsüblich ist. Im Klartext bedeutet dies, das Gerichte theoretisch den Einzelfall abwägen müssten.
Rechtslage Katzen Freigänger: Das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis
Bei der Frage nach der Rechtslage in Bezug auf fremde Katzen im Garten spielt das sogenannte nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis eine Rolle. Es wird von Juristen zur Bewertung von Konflikten unter Nachbarn herangezogen. Im Kern verpflichtet es Nachbarn zu gegenseitiger Rücksichtname: Wo sie die Interessen des Nachbarn über Gebühr einschränken, haben die eigenen Rechte ihre Grenzen. Diesen Grundsatz sollten Sie sich auch im alltäglichen Umgang mit Ihren Nachbarn zu Herzen nehmen. Fühlen Sie sich durch den tierischen Besuch erheblich gestört, suchen Sie daher am besten das Gespräch mit dem Katzenbesitzer.
In einer sachlichen, freundlichen Unterhaltung lässt sich womöglich ein Kompromiss finden, mit dem Sie beide und im Idealfall auch die Katze leben können. Vielleicht können Sie mit Ihrem Nachbarn aushandeln, dass seine vierbeinigen Freunde nur noch zu bestimmten Zeiten Freigang bekommen. Oder Sie einigen sich darauf, Ihre Grundstücke mit einem Zaun voneinander abzugrenzen und Ihr Nachbar beteiligt sich an den Kosten.
Fremde Katze im Garten: Besteht Schadensersatzanspruch, wenn Nachbarskatze etwas beschädigt?
Sollte sich die Nachbarkatze auf Ihrem Auto niederlassen und dabei Kratzer im Lack verursachen, haben Sie laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch auf Schadensersatz an den Tierhalter. Gleiches gilt, wenn die Nachbarskatze die Zierfische in Ihrem Gartenteich erlegt oder Teile Ihrer Gartenmöblierung beschädigt. Denn ein Tierhalter ist für Schäden, die sein Tier verursacht, haftbar.
Aber: Die Beweispflicht liegt bei Ihnen. Sie müssen also den vierbeinigen Übeltäter beispielsweise auf frischer Tat ertappen und dies am besten per Foto oder Video dokumentieren, um eine Chance auf Schadensersatz zu haben.