Zaun zum Nachbarn: Wie hoch darf er sein?
Hecke oder Zaun: Welche Genehmigungen sind nötig?
Hecke, Mauer, Zaun oder Sichtschutzwand – sie alle sind nicht unberührt von Rechtsvorschriften. Und die variieren von Bundesland zu Bundesland. Ganz grundsätzlich kann Folgendes für Sie relevant werden, wenn Sie eine Hecke oder einen Gartenzaun zum Nachbarn hin errichten wollen:
- Ortsübliche Gestaltung: Passt Ihr geplantes Projekt ins Erscheinungsbild der Nachbarschaft?
- Bebauungsplan: Hier können konkrete Vorgaben für Ihr Viertel vermerkt sein, was zum Beispiel die Höhe des Zauns oder die Art der Heckenpflanze angeht.
- Bauordnung des Bundeslandes
- Nachbarrechtsgesetze des Bundeslandes: Nur Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben keine.
- Einfriedungssatzung: Sie legt fest, ob eine Einfriedung Pflicht oder Kür ist und wer sie bezahlen muss.
Eine explizite Baugenehmigung brauchen Sie in der Regel nur für tote Einfriedungen – also Mauern, Zäune und Sichtschutzwände. Für belebte Einfriedungen – Hecken, Büsche und Co. – reicht es, wenn Sie sich an die Vorschriften halten.
Widersprechen sich der konkrete Bebauungsplan für eine Region und die allgemeine Bauordnung, gelten die Vorgaben aus dem Bebauungsplan.
Zaun zum Nachbarn: Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein?
Viele fragen sich beim Zaun zum Nachbarn: "Wie hoch darf ein Zaun sein?". Pauschal lässt sich die Frage nach der Höhe eines Sichtschutzes zum Nachbargrundstück nicht beantworten – denn die erlaubte Höhe korreliert auch immer mit dem Abstand zur Grundstücksgrenze. Und der notwendige Mindestabstand wiederum wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt: So muss eine Zwei-Meter-Hecke mal 60 Zentimeter, mal ganze zwei Meter Abstand halten.
Bei einer gemeinsam gebauten Einfriedung auf der Grundstücksgrenze können auch bestimmte Grenzen für die Höhe gelten. Informieren Sie sich am besten über die lokalen Vorschriften.
Schaut man aber in die verschiedenen Nachbarrechtsgesetze der Länder, zeigt sich auch: Mit einem Maschendrahtzaun von 1,20 Metern können Sie in Sachen Einfriedung wenig verkehrt machen. Um aber wirklich auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie am besten bei Ihrer Gemeinde anrufen und nachfragen, welche Regelungen vor Ort gelten.