Streitthema Fallobst: Muss ich es in meinem Garten dulden?
Hängt das Obst noch am Baum, gehört es dem Besitzer des Baums. Das gilt auch dann, wenn die Äste weit in Ihren Garten ragen. Folgt das Obst nun der Schwerkraft und landet auf Ihrem Grund und Boden, gehört es Ihnen (§911 BGB). Das gilt allerdings nur, wenn Sie nicht künstlich nachgeholfen haben. Schütteln ist also untersagt, das wäre Diebstahl. Schüttelt Ihr Nachbar, so ist das sein gutes Recht. Das Obst geht damit in Ihren Besitz über.
Darf der Nachbar bei Ihnen ernten?
Will der Nachbar sein Obst für sich selbst, darf er zur Ernte schreiten. Ohne Ihre Erlaubnis ist es ihm allerdings untersagt, Ihr Grundstück zu betreten. Er müsste sich dann zum Beispiel eines Obstpflückers bedienen und kann nur nehmen, was er dabei erreicht.
Fallen die Früchte in keinen der Gärten, sondern landen auf öffentlichem Grund, bleibt der Baum- auch der Obst-Besitzer. Er ist allerdings auch in der Haftung, wenn die Früchte einen Schaden verursachen.
Müssen Sie das Fallobst des Nachbarn dulden?
Ist Ihnen das Fallobst vom Nachbarn ein Ärgernis, müssen Sie die Situation nicht dulden. Sie können verlangen, dass die überragenden Äste entfernt werden. Kommt der Nachbar einer Aufforderung dazu trotz Fristsetzung nicht nach, dürfen Sie auch selbst Hand anlegen.
Alternativ ist es möglich, nur das Entfernen des Fallobstes zu fordern. Dem Nachbar oder einer beauftragen Firma muss dann der Zutritt gewährt werden, um diese Aufgabe zu erledigen.