Berliner Testament: Vor- und Nachteile dieser Erbregelung
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Berliner Testament: Vor- und Nachteile dieser Erbregelung

„Berliner Testament“ ist die Bezeichnung für ein gemeinsames Testament von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sie setzen sich darin gegenseitig als Alleinerbe ein. Weitere Erbberechtigte, zum Beispiel die Kinder, erhalten ihren Anteil erst nach dem Tod beider Partner. Vor- und Nachteile des Berliner Testaments.

Das Berliner Testament kann vom Notar aufgesetzt oder eigenhändig verfasst werden. Eigenhändig bedeutet, dass einer der beiden Ehe- oder Lebenspartner es handschriftlich formuliert und anschließend beide Partner mit Namen, Datum und Ort unterschreiben. 

Ein Berliner Testament ist nicht einseitig veränderlich, etwa nach dem Tod eines Partners. Im Falle einer Scheidung verliert es seine Wirkung. Eine Wiederverheiratungsklausel legt fest, dass das gemeinsame Vermögen auch bei einer neuen Eheschließung des länger lebenden Partners in der ursprünglichen Familie bleibt.

Vorteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament sichert dem überlebenden Lebenspartner die alleinige Verfügungsgewalt über das gemeinsame Vermögen. Ohne Testament würde die gesetzliche Erbfolge greifen, wonach das Erbe sofort mit den Kindern geteilt werden müsste. Bei kinderlosen Paaren kämen neben dem Partner auch die Schwiegereltern oder Geschwister des Verstorbenen in den frühen Genuss ihres Erbteils, den sie so erst später erhalten. 

Großer Vorteil des Berliner Testaments für den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner: Das finanzielle Risiko durch die Erb-Verteilung sinkt. Sind zum Beispiel nur wenige Barmittel vorhanden, muss dennoch das gemeinsam erarbeitete Wohneigentum nicht veräußert werden, um die Erben auszuzahlen. 

Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament setzt die gesetzliche Erbfolge nicht außer Kraft, sondern verzögert sie nur. Den gemeinsamen Kindern oder Familienangehörigen steht ihr Pflichtteil am Erbe also weiterhin zu. Sie können auch gegen den erklärten Willen im Testament auf der sofortigen Auszahlung bestehen. Üblich sind daher Klauseln, wonach gesetzliche Erben, die sofort auf ihrem Pflichtteil bestehen, auch nach dem Ableben des zweiten Partners nur den Pflichtteil erhalten. 

Bei großen Vermögen hat das Berliner Testament auch den Nachteil, dass der Steuerfreibetrag der Kinder beim zuerst versterbenden Elternteil wegfällt. Ein Vermächtnis über eine gewisse Summe kann diesen Nachteil jedoch wieder ausgleichen. 

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