Schneller als die Polizei erlaubt: In diesen Fällen dürfen Sie zu schnell fahren
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Schneller als die Polizei erlaubt: In diesen Fällen dürfen Sie zu schnell fahren

Manchmal muss es im Straßenverkehr richtig schnell gehen, erlaubt ist die Tempoüberschreitung meistens nicht. Eine drückende Blase oder ein schlechtes Zeitmanagement am Morgen zählen hier als Ausrede nämlich nicht. Doch es gibt tatsächlich Situationen, in denen Sie Gas geben dürfen.

Geschwindigkeitsüberschreitung in bestimmten Fällen erlaubt

In einigen Fällen drückt der Gesetzgeber bei Überschreitungen des Tempolimits tatsächlich ein Auge zu, allerdings nur, wenn ein rechtfertigender Notstand gemäß § 16 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes vorliegt.

Dieser Notstand ist keineswegs ein Freifahrtschein für Verkehrssünder und Raser, sondern eine strikte Ausnahme, deren Kernsatz wie folgt lautet:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“ - § 34 StGB

Allerdings gilt diese Regel nur, wenn die regelwidrige Handlung ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden.

Geschwindigkeitsüberschreitung erlaubt: Ein Beispiel

Sie fahren einen Verwandten, der an Diabetes leidet mit dem Auto zum Arzt. 10 Minuten vor der Ankunft sackt er leblos neben Ihnen zusammen. Um sein Leben zu retten, überschreiten Sie das zulässige Tempolimit, erreichen die Arztpraxis allerdings auch nach 7 Minuten Fahrtzeit. Das Leben Ihres Verwandten ist gerettet. Nach landläufiger Meinung ist eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt. Allerdings erfordert ein juristisches Urteil noch etwas mehr Genauigkeit, weshalb wir uns folgende Fragen stellen:

  1. Besteht wirklich eine Gefahr? Ja, in diesem Fall bestand eine Gefahr für das Leben. § 16 ist erfüllt.
  2. Ist die Abwendung dieser Gefahr wichtiger als die Sicherheit des Straßenverkehrs? Bei einem geringen Verkehrsaufkommen, ja. Herrscht reger Verkehr, sieht die Sache bereits anders aus.
  3. Führt die Ordnungswidrigkeit wirklich zu einer Gefahrenabwehr? Ja, die Zeitersparnis war in diesem Fall erheblich, was zur Rettung des Patienten geführt hat.
  4. Gibt es Alternativen, etwa einen Notarzt zu rufen? In diesem Fall eher nicht, ein Notarzt hätte mindestens 10 Minuten benötigt, um erste Hilfe leisten zu können. Vielleicht wäre er damit zu spät gewesen.

Fazit

In unserem Bespiel lag tatsächlich rechtfertigender Notstand vor, da alle anderen Maßnahmen nicht geholfen hätten. Gerichtsurteile, in denen auf rechtfertigender Notstand plädiert wurde sind äußerst selten. Zwei Beispiele, in denen Verkehrswidrigkeiten nicht geahndet werden sind:

  • Das Überfahren einer roten Ampel, wenn ein Auffahrunfall durch das nachfolgende Fahrzeug anders nicht zu vermeiden ist.
  • Die Geschwindigkeitsüberschreitung eines Taxifahrers, wenn dieser eine in den Wehen liegende Frau transportiert.
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