Das Rechtsfahrgebot: Was Sie beachten sollten und wann Sie sich strafbar machen
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Das Rechtsfahrgebot: Was Sie beachten sollten und wann Sie sich strafbar machen

Deutsche Autofahrer müssen möglichst weit auf der rechten Straßenseite fahren. Doch was genau besagt eigentlich das Rechtsfahrgebot? Wann machen sich Autofahrer strafbar? Und wie gehen Sie gegen die unbeliebten „Mittelspur-Schleicher“ vor?

Rechtsfahrgebot: Wie Napoleon Bonaparte sich gegen die Römer durchsetzte

Schon im alten Rom galten gewisse Verkehrsregeln, damals für Katapulte, Kutschen und Bauernkarren. Im Römischen Reich fuhren die Bürger auf der linken Straßenseite. Im 18. Jahrhundert eroberte Napoleon Bonaparte große Teile Europas und führte in den von ihm besetzten Ländern das Rechtsfahrgebot ein. Dieses setzte sich später in ganz Europa durch.

Das Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung

In Deutschland ist das Rechtsfahrgebot in § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Darin führt der Gesetzgeber aus:

Fahrzeuge müssen bei mehreren Fahrbahnen die rechte Fahrbahn benutzen. Der Seitenstreifen ist keine Fahrbahn“. 

§ 2 II StVO besagt weiter:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit“.

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot danach unbeschränkt: Autofahrer müssen sich rechts einordnen, schnellere Automobile können auf der linken Seite überholen. Wichtig: Das Rechtsfahrgebot besagt nicht, dass ein Autofahrer „äußerst rechts“ fahren muss. Dieser sollte vielmehr einen Sicherheitsabstand von einem Meter zum Fahrbahnrand einhalten. Eine Ausnahme von Rechtsfahrgebot stellt § 7 StVO auf: In geschlossenen Ortschaften (außer auf Autobahnen) dürfen Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen einen beliebigen Fahrstreifen wählen.

Wissenswert:

Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen so dicht, dass ein Stau entsteht, dürfen die Automobile auf dem rechten Fahrstreifen schneller fahren als auf dem linken Fahrstreifen. Sollte ein Mittelspur-Schleicher den mittleren Fahrstreifen blockieren, dürfen Sie ihn also jederzeit rechts überholen.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot?

Auf Straßen mit mehr als zwei Spuren müssen Autofahrer:innen grundsätzlich den rechten Fahrstreifen benutzen, es sei denn, er oder sie möchte überholen. Autofahrer:innen, die die linke Spur grundlos benutzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die mögliche Strafe: Ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Die Behörden verhängen diese Strafe nur in Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn sich auf einer zweispurigen Straße ein Stau bildet. Fährt ein:e Autofahrer:in durchgängig auf der Mittelspur, ist das oft sogar erlaubt.

Behindert der „Mittelspur-Schleicher“ andere Verkehrsteilnehmer:innen, ist sein oder ihr Verhalten wiederum rechtswidrig. Die Gerichte gehen von der folgenden Faustformel aus: Kann ein:e Autofahrer:in den rechten Fahrstreifen für mindestens 20 Sekunden benutzen, sollte er den Mittelstreifen meiden. In strafrechtlicher Hinsicht droht einem unberechtigten Mittelspur-Fahrer eine Anzeige wegen Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch. Eine solche Anzeige hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn der oder Verkehrsteilnehmer:in besonders aggressiv vorgegangen ist. Es muss sich hier um ein besonders schikanöses und hartnäckiges Fahren „ohne vernünftigen Grund“ über eine längere Strecke handeln.

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Auf einer mehrspurigen Straße gilt das Rechtsfahrgebot - die linke Fahrspur ist lediglich zum Überholen zu nutzen.

Mittelspur-Schleicher: So wehren Sie sich

Blockiert ein:e Autofahrer:in auf der Mittelspur dauerhaft den Fahrstreifen, sollten Sie sein Kennzeichen notieren. Verstöße können Sie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden. Beschreiben Sie die Person, die am Steuer sitzt, möglichst genau. Liegt ein schweres Fehlverhalten vor, sollten Sie zusätzlich die Kennzeichen anderer Fahrzeuge notieren, deren Insassen den Vorfall beobachtet haben könnten. Fahren Sie hinter dem Mittelspur-Schleicher, dürfen Sie die Lichthupe „maßvoll“ betätigen und den:die Fahrer:in so an das Rechtsfahrgebot erinnern.

Sie dürfen aber weder Drängeln noch Hupen, geschweige denn, die Lichthupe in einer gewissen Vehemenz betätigen. Gerichtsverfahren wegen Fahrens auf der Mittelspur haben im Allgemeinen eine schlechte Aussicht auf Erfolg. Zumeist sind die Autofahrer:innen strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und loben vor Gericht Besserung. Oft gibt es auch bei der Beweisführung Schwierigkeiten. Bei den meisten „Mittelspur-Verkehrsverstößen“ gilt: Bleiben Sie ruhig und ärgern Sie sich nicht.

Erstberatung beim Anwalt kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer 

Die Polizei zog Sie aus dem Verkehr, weil Sie das Rechtsfahrgebot verletzten? Dann können Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin wehren, beispielsweise gegen zu hohe oder unberechtigte Bußgelder. Bei Bußgeldbescheiden benötigen Sie prinzipiell keinen Rechtsanwalt. Allerdings: Sie können durch einen Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage steigern.

Lesetipp: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren?

Für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zahlen Sie maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Das schreibt das Gesetz vor. Viele Rechtsanwält:innen bieten aber auch ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an. Sie können sich mit dem oder der Rechtsanwält:in entweder auf einen Stundenlohn einigen oder die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festsetzen. Wie hoch die Rechtsanwaltsgebühren sind, hängt letztlich von der Höhe des Bußgelds ab. Sie müssen für eine außergerichtliche Tätigkeit mindestens 83,54 Euro zahlen.

Lehnt die Behörde einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab, müssen Sie vor dem Amtsgericht klagen. Hier entstehen weitere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten: Rechnen Sie insgesamt - grob gesagt - mit zehn Prozent der Gebühren, die der Bußgeldbescheid festsetzt. Allerdings: Sollten Sie das Verfahren gewinnen, trägt die Staatskasse die gesamten Anwalts- und Gerichtsgebühren. Tipp: Der Rechtsanwalt kann Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung sämtliche Gebühren beziffern, die bei einem Tätigwerden auf Sie zukommen. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine erste Einschätzung, ob ein Einspruch oder ein gerichtliches Verfahren erfolgversprechend sind.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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