Punkte in Flensburg: So funktioniert das System
Punkte in Flensburg: Hauptaufgaben des Punktesystems
Das Flensburger Punktesystem entstand aus dem „Mehrfachtäter-Punktsystem“, das die Bundesrepublik Deutschland am 1. Mai 1974 einführte. Das Punktesystem basiert auf Überlegungen aus den 60er Jahren und führte zu erheblichen Diskussionen. Der ADAC reichte zwischenzeitlich sogar eine Verfassungsbeschwerde ein. Der aktuelle Name „Flensburger Punktesystem“ rührt daher, dass das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg angesiedelt ist. Die grundlegende Aufgabe des Punktesystems liegt in der Erziehung von Verkehrssündern. Fahrer, die schwere oder wiederholte Verkehrsverstöße begehen, erhalten einerseits einen Bußgeldbescheid. Andererseits speichert das Fahreignungsregister ihre Vergehen in Form von Punkten. Erreicht ein Fahrer acht Punkte, entzieht ihm die Behörde seine Fahrerlaubnis.
Wann erhält ein Fahrer Punkte in Flensburg?
Die Behörden verhängen Punkte, sobald ein Fahrer durch Verkehrsverstöße den Straßenverkehr gefährdet und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro erhält. Das hat die folgenden Auswirkungen: Fährt ein Autofahrer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone, erhält er zwar ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, mangels Gefährdung des Straßenverkehrs bekommt er aber keinen Punkt in Flensburg. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Fahrer mit Smartphone am Steuer ertappt wird. Dann liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor und der Fahrer erhält ein Bußgeld sowie einen Punkt. Die Höhe der Punkte bemisst sich an der Schwere des Verstoßes. Deutsche Behörden können für ein einzelnes Vergehen maximal drei Punkte in Flensburg vergeben.
Vergehen | Punkte |
---|---|
schwere Ordnungswidrigkeit | 1 |
sehr schwerer Verstoß, beispielsweise Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis | 2 |
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 |
Ein Fahrer kann für einen einzelnen Verkehrsverstoß maximal drei Punkte bekommen. Es ist allerdings möglich, dass Fahrer schon aufgrund einer Verfehlung ein Führerscheinentzug folgt, beispielsweise aufgrund einer Trunkenheitsfahrt.
Punktekonto: Wir wirken sich die Punkte in Flensburg aus?
In der nachfolgenden Tabelle erkennen Sie, welche Konsequenzen Punkte in Flensburg haben. Es gibt je nach Punkten unterschiedliche Maßnahmenstufen:
Punkte | Folge | Konkrete Auswirkung |
---|---|---|
1 bis 3 | Vormerkung | Keine Sanktionen |
4 bis 5 | Ermahnung | Die Behörde versendet eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung und empfiehlt dem Fahrer ein freiwilliges Fahreignungsseminar, durch das er Punkte abbauen kann. |
6 bis 7 |
Verwarnung |
Die Behörde versendet eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung. Das freiwillige Fahreignungsseminar ermöglicht keinen Punkteabbau. |
8 | Entzug der Fahrerlaubnis |
Die Behörde entzieht den Führerschein und erteilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig. |
Punkteabfrage: Lässt sich der Punktestand in Flensburg abfragen?
Sie möchten wissen, wie Ihr Punktestand aktuell im Fahreignungsregister in Flensburg ist? Dann können Sie das Kraftfahrtbundesamt anschreiben und um Auskunft des Punktekontos bitten. Sie können die Punkteabfrage (mit Personalausweis) jederzeit vor Ort durchführen. Alternativ können Sie die Auskunft mit gültigem Identitätsausweis auf dem Postweg erfragen. Die dritte Option besteht darin, dass Sie die Auskunft online beantragen – hierfür benötigen Sie allerdings ein Kartenlesegerät und den neuen Personalausweis mit elektronischer ID.
Verjähren die Punkte in Flensburg?
Sie haben bereits sieben Punkte in Flensburg auf Ihrem Punktekonto angesammelt und bangen nun um ihren Führerschein? Keine Sorge, die Punkte verfallen auch wieder. Die Verjährung tritt in festgelegten Zeiträumen ein. Ein Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren. Für die Verjährung von drei Punkten müssen Sie zehn Jahre abwarten. Erhalten Sie neue Punkte, hemmt das die Verjährung nicht. Die Punkte in Flensburg bauen sich stetig von selbst ab. Eine Übertragung – ähnlich wie bei der Schadensfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung – ist nicht möglich. Autofahrer sollten sich nach der Verjährung ihrer Flensburger Punkte übrigens nicht auf der sicheren Seite wähnen. Die Löschung der Punkte bleibt für eine Überliegefrist von einem Jahr gespeichert. Begeht der Fahrer innerhalb dieses Zeitraums einen weiteren Verstoß, können die gelöschten Punkte noch von Bedeutung sein.