Autokamera als Beweismittel? Wann und wie sie zugelassen ist
Autokameras als Beweismittel: Permanente Überwachung des Verkehrs
Sie nutzen eine Autokamera und möchten das Videomaterial vor Gericht als Beweismittel einsetzen? Denken Sie daran, dass Sie permanent den Straßenverkehr filmen und die von Ihnen erstellten Aufnahmen eventuell gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Die Gerichte erkennen das Videomaterial aus einer Dashcam jedoch vereinzelt als Beweismittel an. Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Gericht, erlaubt die Verwertung von Videoaufnahmen aus einer Dashcam in einem Zivilprozess.
Die Videoaufzeichnungen verstoßen nach Ansicht des Gerichts zwar grundsätzlich gegen das Datenschutzrecht: Dies führt aber nicht zwangsläufig zu einem Beweisverwertungsverbot. Die Gerichte wägen vielmehr zwei widerstreitende Interessen ab: Auf der einen Seite steht das Interesse des Autofahrers, sein Recht vor Gericht einzufordern. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht des oder der gefilmten Autofahrer:in, der nicht in die Filmaufnahmen einwilligte. Das Gericht wägt hier verschiedene Aspekte ab:
- Welches der beiden Rechte überwiegt?
- Handelt es sich um einen schweren Verkehrsunfall?
Bei der Verwertung von Videoaufnahmen in einem Zivilprozess handelt es sich zumeist um eine Argumentationssache. Die Seite, die die besseren Argumente hat, gewinnt. Ob die Videoaufzeichnungen aus der Dashcam verwertbar sind oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Justiz muss einerseits gewährleisten, dass der Rechtsstaat schwere Verkehrsverstöße ahndet. Andererseits darf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person nicht vernachlässigt werden.
Wie sieht es mit einer Autokamera als Beweismittel in einem Strafprozess aus?
In einem Strafprozess argumentieren die Gerichte ähnlich wie bei einem Zivilprozess. Hat der Autounfall, beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt, einen hohen Schaden verursacht, überwiegt zumeist das Recht der geschädigten Person. Das Interesse des betrunkenen Fahrers an der Beachtung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts steht hinter den Interessen des Geschädigten an. Auch hier sind Ausmaß des Schadens, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer:innen und der Inhalt des Videos maßgeblich.
Autokamera als Beweismittel: Dashcam kann rechtswidrig sein
Filmt ein:e Autofahrer:in mit seiner Dashcam laufend den Verkehr, greift er in das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer:innen ein. Diese haben niemals darin eingewilligt, dass die Gegenseite sie filmt. Veröffentlicht ein:e Dashcam-Inhaber:in die Videoaufnahmen anschließend im Internet und stellt er andere Autofahrer:innen öffentlich an den Pranger, kann dies rechtswidrig sein. Die Datenschutzbehörden dürfen die Nutzer:innen von Dashcams dazu auffordern, nicht mehr zu filmen und vorhandene Daten zu löschen. Manche Autofahrer:innen, die dauerhaft den Verkehr filmen, mussten bereits eine Geldbuße zahlen. Diese kann je nach Einzelfall unterschiedlich hoch ausfallen.
Autokamera als Beweismittel: Lohnt sich das Einschalten eines Rechtsanwalts?
Sie haben eine Autokamera installiert und möchten diese als Beweismittel in einen Prozess einführen? Dann sollten Sie durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin prüfen lassen, ob das zulässig ist. Rechtsanwält:innen wissen, wie sie dem Gericht das Beweismittel „schmackhaft“ machen. Hier ist eine intensive Kenntnis der Rechtsprechung notwendig. Ohne fundierte Rechtsausführungen könnte das Gericht Ihre Dashcam als Beweismittel ablehnen.
Die meisten Rechtsanwält:innen bieten kostenlose Erstberatungen an. Hier klärt Sie der oder die Rechtsanwält:in genau über die Kosten eines möglichen Rechtsstreits auf. Als Faustregel gilt: Sie müssen ungefähr zehn Prozent des eingeklagten Betrags als Rechtsanwaltsgebühren entrichten. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, bezahlt die Gegenseite sämtliche Kosten, auch die Gebühren Ihres Rechtsbeistands.