Mit diesen Strafen müssen Gaffer bei einem Unfall rechnen
Gaffer beim Unfall: Bei einem Unfall ist schnelles Handeln lebenswichtig
Wenn ein Unfall passiert, entscheidet der Zeitfaktor manchmal über Leben und Tod. Erhalten Unfallopfer nicht sofort Hilfe, ist es vielleicht schon zu spät. Daher schreibt das Strafgesetzbuch die Pflicht zur Ersten Hilfe vor (§ 323c StGB). Unterlassene Hilfeleistung, darunter auch das Gaffen bei einem Unfall durch Schaulustige, gilt als Straftat. Geahndet werden kann auch die Behinderung von Rettungskräften durch Gaffer.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie richtig Erste Hilfe leisten.
Gaffen Unfall Strafe: Unterlassene Hilfeleistung von Unfallgaffern als Straftatbestand
Fotografiert ein Gaffer ein Unfallopfer oder verweigert ihr zumutbare Hilfe, droht ihm eine Anzeige. Möglich sind Geldstrafen und in besonders drastischen Fällen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Dieses Strafmaß gilt auch für Schaulustige, die wissentlich entsprechende Unfallbilder veröffentlichen oder weitergeben. Auf unterlassene Hilfeleistung durch Gaffer selbst steht Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Gaffer Strafen: Wenn Schaulustige beim Unfall Rettungskräfte behindern
Behindern Gaffer bei einem Unfall Rettungskräfte bei ihren Einsätzen, bringt das die Verletzten womöglich in erhebliche Gefahr. Im geltenden Strafmaß spiegelt sich dieses Risiko jedoch kaum wider. Die Strafen fallen für Gaffer hier weit milder aus. Behinderung von Rettungskräften durch Gaffer wird nicht mit Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder gar einer Gefängnisstrafe bestraft. Lediglich Geldstrafen sind vorgesehen, die im härtesten Fall bis zu 1000 Euro betragen können.
Eine andere Frage ist die Umsetzung der Strafen für Unfallgaffer in der Realität. Oftmals bleibt der Polizei bei einem Unfall keine Zeit, sich um Schaulustige zu kümmern. Falls doch, erledigt sich die Behinderung der Rettungskräfte an der Unfallstelle meist mit einem Griff ins Kleingeldfach. Für das Befahren des Seitenstreifens wird eine Geldbuße von 20 Euro fällig, das Parken kostet dort 25 Euro.
So verhalten Sie sich richtig bei einem Unfall
Passiert in Ihrer Gegenwart ein Unfall, sind Sie als Unfallzeuge verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern und den Notruf zu betätigen. Im Anschluss leisten Sie Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen. Wenn sich der Verkehr staut, muss eine Rettungsgasse gebildet und für die Einsatzkräfte offengehalten werden.
Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Verhalten bei einem Verkehrsunfall.