Alles Wissenswerte über die Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung: Für Schäden der anderen
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Möglichkeit – sie ist ein Muss. Diese Police ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie darf ein Kraftfahrzeug in Deutschland gar nicht auf die Straße. Schon bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter einen vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen, etwa indem er eine elektronische Versicherungsbestätigung vorlegt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass Opfer eines Verkehrsunfalles entschädigt werden. Sie kommt für Schadenersatzansprüche auf, die sich gegen die:den Unfallverursacher:in richten. Dabei ist es gleichgültig, ob der:die Geschädigte:n ein:e Auto- oder Fahrradfahrer:in oder ein:e Fußgänger:in ist.
Bei Schäden an fremden Fahrzeugen übernimmt die Kfz-Haftpflicht zum Beispiel folgende Kosten:
- Abschlepp- und Reparaturkosten
- Kosten für einen Gutachter
- Nutzungsausfall
- Kosten für einen Mietwagen
- Wertminderung
- der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden
- Kosten für die An- und Abmeldung
- Anwaltskosten
Bei Personenschäden werden folgende Kosten übernommen:
- Behandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Rente
- Beerdigungskosten
- Hinterbliebenengeld
Andere Sachschäden, wie etwa Schäden an Verkehrseinrichtungen oder Gebäuden, werden ebenfalls von dieser Kfz-Versicherung übernommen.
Kfz-Haftpflicht: Mindestversicherungssummen vorgeschrieben
Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber bestimmte Mindestversicherungssummen festgelegt, bis zu deren Höhe die Versicherungen die Kosten für einen Schaden begleichen müssen. Sie betragen:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für reine Vermögensschäden
Die meisten Versicherungen bieten aber sehr viel höhere Versicherungssummen (auch Deckungssummen genannt) an, bis zu 100 Millionen Euro sind keine Seltenheit. Das kostet meist nur wenig mehr, bietet aber sehr viel mehr Sicherheit.
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Teil- oder Vollkaskoversicherung: Für die Schäden am eigenen Fahrzeug
Um die Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet zu bekommen, gibt es die Kaskoversicherung, aufgeteilt in Teilkasko und Vollkasko. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch haben viele Fahrzeughalter eine, meist eine Teilkaskoversicherung. Der Name sagt es schon: Sie kommt nur bei bestimmten Schäden auf, zum Beispiel Glasbruch oder Schäden durch Unwetter. In der Regel sind dies Schäden, welche die Fahrzeughalter:innen nicht durch ihre Fahrweise beeinflussen können.
Eine Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich auch Schäden nach einem selbst verursachten Unfall, aber auch Kosten für Schäden nach Fahrerflucht oder durch Vandalismus: zerkratzten Autolack zum Beispiel, abgebrochene Spiegel oder Beulen.
Teilkasko oder Vollkasko? Wo liegen die Unterschiede? Für mehr Informationen klicken Sie hier.
Kfz-Versicherung: Viele Faktoren bestimmen die Beitragshöhe
Zu den Kosten für eine Kfz-Versicherung lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen, denn viele Faktoren spielen bei der Ermittlung des Beitragssatzes eine Rolle:
- Wer fährt regelmäßig mit dem Auto? Eine Person, eine ganze Familie?
- Wieviel wird das Fahrzeug im Jahr gefahren?
- Wie alt sind die Fahrer und wie alt das Fahrzeug?
- Welchen Beruf übt der:die Fahrzeughalter:in aus?
- Ist eine Selbstbeteiligung gewünscht?
- Wie hoch ist der Schadensfreiheitsrabatt?
- Wird eine Werkstattbindung akzeptiert?
- Was für ein Fahrzeugtyp soll versichert werden?
- Wo wohnt der Versicherungsnehmer?
Schadensfreiheitsrabatt: Unfallfreiheit wird belohnt
Wer viele Jahre unfallfrei fährt, dem gewähren Versicherungen einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag, den sogenannten Schadensfreiheitsrabatt. Dieser Schadensfreiheitsrabatt, die sogenannt SF-Klasse, steigt jedes (unfallfreie) Jahr weiter an und sorgt dafür, dass langjährige Autofahrer:innen ihr Fahrzeug sehr viel günstiger versichern können als Fahranfänger:innen. Dabei legt jede Versicherung selbst fest, welche SF-Klassen und welche Prozentsätze bei ihr gelten.
Hier erfahren Sie, was Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung beachten sollten.
Typ- und Regionalklassen: Je nach Wohnort wird’s billiger
Einfluss auf die Beitragshöhe hat in beträchtlicher Höhe auch die Region, in der der Versicherungsnehmer:innen wohnt. Warum? Es gibt 444 Zulassungsbezirke in Deutschland. Diese werden von den Versicherungsunternehmen bestimmten Regionalklassen zugeordnet, und zwar abhängig vom Schadensaufkommen in den letzten fünf Jahren. Je mehr Schadensfälle in einer Region geregelt werden mussten, umso teurer die Beiträge für die Versicherungsnehmer:innen.
Auch das Automodell wirkt sich auf die Versicherungskosten aus. Modelle, die in den letzten drei Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt oder besonders teuer in der Reparatur sind, werden auch von der Versicherung höher eingestuft.
Lesen Sie alles zu Regional- und Typklassen und warum sie die Versicherungsbeträge beeinflussen.
Werkstattbindung: Günstigere Beiträge durch Rahmenverträge
Stimmen die Versicherungsnehmer:innen in ihrem Vertrag einer Werkstattbindung zu, können sie im Falle eines Schadens nicht selbst entscheiden, wo sie ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sie müssen die Werkstatt nehmen, die ihre Versicherung ihnen zuweist. Hintergrund: Versicherungen schließen mit einigen Werkstätten für sie günstigere Rahmenverträge ab. Vorteil für die Versicherungsnehmer:innen: Mit seiner:ihrer Zustimmung zu einer solchen Klausel kann er:sie die Beiträge um bis zu 20 Prozent senken.
Selbstbeteiligung: Geringe Anteile selbst übernehmen
Die Prämie sinkt auch, wenn der:die Fahrzeughalter:in eine Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung vereinbart. Erklärt er:sie sich bereit, im Falle eines Schadens einen Teil der Kosten – häufig 150 Euro bei Teilkasko und 300 Euro bei Vollkasko – selbst zu übernehmen, reduziert er:sie den Versicherungsbeitrag.
Kfz-Versicherung im Ausland: Europa ist inbegriffen
Gut zu wissen: Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für das eigene Auto gelten auch im europäischen Ausland. Innerhalb der EU muss seit dem 1. Mai 2004 auch die grüne Versicherungskarte zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht mehr mitgeführt werden – es genügt das Kfz-Kennzeichen. Wer sich mit Karte sicherer fühlt, bekommt sie aber weiterhin kostenlos von seiner Versicherung.
Außerhalb Europas ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig. Wenn die eigene Versicherung keine Erweiterung des Versicherungsschutzes anbietet, muss an der Grenze eine Grenzpolice abgeschlossen werden.
Aber Achtung: Im Ausland gilt das Recht des Unfalllandes. Und das sieht oft einen geringeren Schadenersatz vor! Kosten für einen Mietwagen werden zum Beispiel nicht erstattet oder die Wertminderung des eigenen Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Für solche Fälle bieten einige Versicherungen einen Auslandsschadenschutz gegen Aufpreis zur Kfz-Haftpflichtversicherung an. Wird der:die Versicherungsnehmer:in ohne eigene Schuld in einen Unfall verwickelt, übernimmt die heimische Versicherung die Schadensabwicklung und ersetzt den Schaden nach deutschem Recht. Es spielt keine Rolle, ob die Versicherung des Unfallverursachers vielleicht deutlich geringere Leistungen vorsieht.
Mietwagen im Ausland: Mindestversicherungssumme beachten
Und auch Fahrer:innen eines Mietwagens sollten im Ausland aufmerksam sein. Zwar sind die Autos versichert, häufig gelten aber niedrigere Mindestversicherungssummen als in Deutschland. Das kann im Ernstfall richtig teuer werden. Eine Erweiterung der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung um eine sogenannte Mallorca-Police mindert das Risiko. Sie möchten mehr über die Mallorca-Police erfahren? Klicken Sie hier.
Lesetipp: Mit dem Auto im Ausland: Daran sollten Sie denken.
KFZ-Versicherung wechseln: Ein Vergleich lohnt sich
Der Konkurrenzdruck unter den Anbietern von Kfz-Versicherungen ist groß und Versicherungsnehmer können davon profitieren Gerade im Herbst werden Neukund:innen mit attraktiven Angeboten gelockt. Der Grund dafür: Die meisten Kfz-Versicherungen können zum 30. November jeden Jahres gekündigt werden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist daher auf jeden Fall empfehlenswert – jedes Jahr wieder. Denn ein Wechsel des Versicherers birgt großes Sparpotenzial.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können.