Campen im Ausland: Das sollten Sie wissen
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Campen im Ausland: Das sollten Sie wissen

Wer im Ausland campen möchte, sollte in jedem Fall die für das jeweilige Land geltenden Gesetze beachten. Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie beim Campen im Ausland wissen sollten.

Campingurlaub im Ausland: Stellplätze bevorzugen

Wie in Deutschland ist das sogenannte Wildcampen auch in einigen anderen Ländern strikt untersagt. Wer also ganz sichergehen möchte, kann beim Campingurlaub im Ausland jederzeit auf ausgewiesene Stellplätze zurückgreifen, etwa spezielle Campingplätze für Tourist:innen. Hier gibt es Stellplätze für Wohnmobile, aber auch für Zelte. Sind alle in der jeweiligen Urlaubsregion ausgewiesenen Stellplätze ausgebucht, ziehen einige Wildcampen als alternative Übernachtungsmöglichkeit in Betracht. Um allerdings eine mögliche Geldstrafe zu vermeiden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld des Campingurlaubs über die örtlichen Bestimmungen zum Wildcampen informieren.

Campen vs. Freistehen: Die Unterschiede

Hinsichtlich der Regelungen zum Campen im Ausland gibt es einen Unterschied zwischen Campen und Freistehen. Während Camping durch konkretes „Campingverhalten“ erfolgt, also der Installation von Versorgungsmaßnahmen wie Campingkocher, Stühle, Tische usw., meint Freistehen mehr das „Abstellen“ eines Wohnmobils über Nacht, etwa zur Erholung – um dann weiterzuziehen.

Campen im Ausland: Regeln in europäischen Ländern

Sowohl beim Campen als auch beim Freistehen gelten einigen europäischen Ländern unterschiedliche Regeln. Hier finden Sie eine Übersicht für Ihre Übernachtungsmöglichkeiten:

Italien

Grundsätzlich ist unangemeldetes Wildcampen in Italien verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen unterschiedlich hohe Strafen, meist im dreistelligen Bereich. Freies Campen und Stehen, beispielsweise mit einem Wohnmobil, ist allerdings eingeschränkt erlaubt. Voraussetzung ist, dass Sie den Aufenthalt von einer regionalen Behörde bestätigen lassen. In Norditalien erhalten Sie keine Übernachtungsmöglichkeit in Nationalparks oder staatlichen Wäldern.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Italien

Spanien

Auch in Spanien ist unangemeldetes Wildcampen verboten. Wer auf Straßen oder Parkplätzen übernachtet, darf dies nicht länger als 3 Nächte (maximal 10 Personen und drei Zelte), nicht in Wohngebieten, und nicht ohne behördliche Genehmigung. Gleiches gilt beim Campen auf Privatgrundstücken. Hier ist eine zusätzliche Erlaubnis durch die jeweiligen Grundstücksbesitzer:innen erforderlich. Die Strafen fürs Wildcampen in Spanien liegen je nach Vergehen im zwei- bis dreistelligen Bereich

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Spanien

Frankreich

Da das Wildcampen auch in Frankreich verboten ist, gilt Folgendes: Wer außerhalb ausgewiesener Stellplätze, also auf Straßen und Parkplätzen, übernachten möchte, darf dies nur mit behördlicher Genehmigung. Auf Privatgrund ist auch hier eine Genehmigung durch die Grundstückseigentümer:innen – und durch die zuständigen Behörden erforderlich. Nationalparks und Naturreservate sind von der Regelung ausgenommen, hier darf überhaupt nicht gecampt werden. Je nach Art des Vergehens folgen beim Wildcampen in Spanien Zahlungsaufforderungen im drei- bis vierstelligen Bereich.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Frankreich

Belgien

Außerhalb von Campingplätzen dürfen Sie in Belgien mit regionalen Einschränkungen für eine Nacht auf Straßen und Parkplätzen verweilen. Dabei gilt eine Verweildauer von maximal 24 Stunden, wenn der Straßenverkehr dabei nicht gestört wird. Wer mehrere Nächte dort verbringen möchte, darf dies nicht in Flandern und in der Nähe klassifizierter Sehenswürdigkeiten. Außerdem ist eine Genehmigung durch die regionalen Behörden erforderlich. Auf Privatgrundstücken darf bei einer Nacht mit Erlaubnis der Grundstückeigentümer:innen gecampt werden. Bei mehreren Nächten darf das Privatgrundstück zusätzlich nicht in der Nähe von Flandern oder klassifizierten Sehenswürdigkeiten liegen. Wildcampen wird in Belgien mit unterschiedlich hohen Geldstrafen sanktioniert, meist liegen diese im zwei- bis dreistelligen Bereich.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Belgien

Checkliste zum Download

Niederlande

Wildcampen ist in den Niederlanden verboten. Auch auf Parkplätzen und Straßen darf in der Regel nicht gecampt werden. Allerdings gibt es ausgewiesene Parkplätze, die speziell als Übernachtungsmöglichkeit genutzt werden können. Es handelt sich dabei um das sogenannte „Pfahlcamping“: Camper:innen können hier an bestimmten Stellen um einen Pfosten herum ihr Lager aufschlagen. Hier dürfen allerdings nur 3 kleine Zelte in einem Umkreis von 10 m um den Pfosten herum für maximal 72 Stunden aufgestellt werden. In den Niederlanden wird unerlaubtes Wildcampen mit Geldstrafen im dreistelligen Bereich geahndet.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in den Niederlande

Kroatien

In Kroatien gelten strengere Regeln, was das Campen und Freistehen angeht. Grundsätzlich darf mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen sowie mit Zelten nur auf ausgewiesenen Plätzen gecampt werden. Das Verweilen an Parkplätzen oder Straßen und auf Privatgrundstücken ist nicht erlaubt – es ist nicht möglich, eine behördliche Genehmigung einzuholen. Beim unerlaubten Wildcampen müssen Sie mit Strafen im dreistelligen Bereich rechnen.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Kroatien

Polen

In Polen darf an Straßen und Parkplätzen gecampt werden, allerdings ist dafür sowohl für eine als auch für mehrere Nächte eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zudem ist es nicht erlaubt, in Küstennähe oder Naturschutzgebieten zu campen. Auf Privatgrundstücken ist eine Genehmigung durch die Grundstückeigentümer:innen erforderlich, außerdem darf sich dies ebenfalls nicht in Küstennähe befinden. Wer in Polen unerlaubt wildcampt, muss mit Strafen im zwei- bis dreistelligen Bereich rechnen.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Polen

Norwegen

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist das Wildcampen in Norwegen jedem gestattet. Basis dafür ist das sogenannte „Jedermannsrecht“, das bedeutet, es ist allen frei, sich in der Natur aufzuhalten. Doch auch hier gelten Einschränkungen: Es darf nicht auf bewirtschaftetem Land gecampt werden, es müssen 150 m Abstand zum nächsten Haus gehalten werden und – das Jedermannsrecht gilt lediglich für unmotorisierte Camper:innen. Wohnmobile und Ähnliches müssen aufgrund des Naturschutzes anderweitig abgestellt werden. Wer für eine Nacht auf Parkplätzen oder Straßen campen möchte, darf dies ebenfalls nur, wenn keine Bewirtschaftung der Fläche stattfindet und ein Mindestabstand von 150 m zu nächstgelegenen Häusern besteht. Zudem darf hier mit einem Wohnmobil maximal einmal übernachtet werden und es darf kein Campingequipment aufgestellt werden. Auf Privatgrund darf mit Genehmigung der Eigentümer:innen uneingeschränkt gecampt werden.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne Norwegen

Schweden

Auch in Schweden gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Wildcampen ist entsprechend jedem „nicht motorisierten“ Camper für 1-2 Nächte erlaubt. Der Zeltplatz darf sich allerdings auch hier nicht in der Nähe von Acker- und Weideland oder Häusern befinden. Auch Nationalparks und Naturschutzgebiete sind in der Regel nicht zugänglich. Wer in Schweden eine Nacht auf Parkplätzen und Straßen freicampen möchte, darf dies nicht in Parks, auf landwirtschaftlichen Flächen und nicht in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern. Der Verbleib ist hier für eine Nacht gestattet und zusätzlich darf kein Campingequipment aufgestellt werden. Bei mehreren Nächten ist es Wohnmobilen nicht gestattet.

Quelle: ADAC.de: Camper und Gespanne in Schweden

Campen im Ausland: Diese Dinge sollten auf die Packliste

Wer im Ausland campen möchte – ob auf einem ausgewiesenen Campingplatz oder anderen erlaubten Orten – sollte genaustens einplanen, was er oder sie einpackt. In dieser Checkliste finden Sie alle wichtigen Utensilien, die Sie fürs Campen benötigen:

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