Wohnungsübergabeprotokoll - Was sollte ich bei einer Wohnungsübergabe beachten?
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Wohnungsübergabeprotokoll - Was sollte ich bei einer Wohnungsübergabe beachten?

Es steht eine Wohnungsübergabe an? Dann sollten Sie als Mieter einiges beachten. Wir klären Sie über die wichtigsten Punkte bei einer Wohnungsübergabe auf!

Achten Sie auf Mängel bei der Wohnungsübergabe

Nehmen Sie sich bei der Wohnungsübergabe Zeit, auch wenn der Vermieter drängt. Überprüfen Sie gewissenhaft jeden Raum und tragen Sie Beschädigungen in das Übergabeprotokoll ein. Moniert der Vermieter beim Auszug einen Mangel, der beim Einzug nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, müssen Sie gegebenenfalls dafür aufkommen. Schäden, die Sie durch eine unsachgemäße Handhabung verursachen, müssen Sie beim Auszug beseitigen. Dazu gehören gesprungene Fliesen, defekte Herdplatten und auch Löcher im Boden. Dass diese Mängel bereits beim Einzug vorlagen, können Sie im Grunde nur über das Übergabeprotokoll überweisen. Oder durch einen Zeugen, der bei der Wohnungsübergabe anwesend war.

Beanstanden Sie verdeckte Mängel  im Wohnungsübergabeprotokoll

Die Wohnung weist nach der Übergabe verdeckte Mängel auf? Diese muss der Vermieter auch dann beheben, wenn sie bei der Übergabe nicht moniert wurden. Nicht jeder Mangel ist bei der ersten Begehung ersichtlich. Versteckte Mängel können Sie auch noch später anzeigen. Im Sommer können Sie beispielsweise schlecht kontrollieren, ob die Heizung einwandfrei funktioniert. Schimmel an den Wänden ist gleichfalls nicht mit einem beiläufigen Blick erkennbar. Wenn Sie einen verdeckten Mangel finden, sollten Sie ihn dem Vermieter so schnell wie nur möglich melden. Beeinträchtigt der Mangel den Wohnwert, dürfen Sie die Miete mindern. Sollten Sie nicht auf eine Mietminderung aus sein, sollten Sie den Mangel dennoch anzeigen. Ansonsten kann Sie der Vermieter beim Auszug für den Schaden haftbar machen.

Wohnungsübergabe: Welche Schäden müssen Sie beseitigen?

Wie Sie die Wohnung zu hinterlassen haben, ist zumeist im Mietvertrag geregelt. Achten Sie darauf, ob der Mietvertrag „Schönheitsreparaturen“ vorsieht. Starre Renovierungsfristen sind ungültig. Sie müssen die Wohnung normalerweise in dem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie erhalten haben. Sie müssen beispielsweise nicht die Wände streichen, wenn Sie dies erst vor einem Jahr gemacht haben.

Wohnungsübergabe: Das gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll hält fest, welche Schäden in einer Wohnung beim Einzug oder Auszug vorhanden sind. Wenn Sie in eine Wohnung ein- oder ausziehen, können Sie nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die im Übergabeprotokoll festgehalten sind. Das Übergabeprotokoll unterzeichnen Sie gemeinsam mit dem Vermieter. Es ist von allen Parteien in doppelter Ausführung zu unterschreiben, sodass sowohl Vermieter als auch Mieter ein Exemplar erhalten. Die folgenden Punkte sollten Sie auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten:

- Halten Sie den Zählerzustand von Heizkörper, Stromzähler und Wasserzähler fest.

- Protokollieren Sie Einbauten und Mängel. Dokumentieren Sie diese mit Fotos.

- Notieren Sie die Anzahl der Schlüssel, die Sie erhalten oder abgeben.

- Machen Sie Fotos von Tapeten und Farbanstrichen in der Wohnung.

- Überprüfen Sie die Funktionen von Wasserhähnen, Duschen, Toilettenspülung, Heizkörper und Leitungen.

- Machen Sie Fotos von Türen, Schlössern und Fenstern.

- Achten Sie auf Schäden am Teppichboden und Holzfußboden.

- Überprüfen Sie den Zustand der Fliesen.

- Achten Sie auf Schimmelbildung, insbesondere im Bad.

- Lassen Sie sich beim Einzug Versprechen über anstehende Renovierungsarbeiten oder Reparaturen mit dem voraussichtlichen Datum aushändigen.

Denken Sie daran, dass das Übergabeprotokoll eine reine Beweisfunktion hat. Bei Streitigkeiten sind Sie klar im Vorteil, wenn Sie einen Zeugen haben, der den Zustand der Wohnung bezeugen kann.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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