Sonderurlaub für den Umzug? Wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub für den Umzug hat
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Sonderurlaub für den Umzug? Wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub für den Umzug hat

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber um Sonderurlaub für einen Umzug bitten. Einige Ereignisse lassen sich nur unverhältnismäßig schwer verschieben. Ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Einzelfall Sonderurlaub gewähren muss, hängt von verschiedenen Aspekten ab.

Sonderurlaub Umzug: Gesetzliche Regelung

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält mit dem § 616 BGB eine gesetzliche Regelung, die sich auf Sonderurlaub bezieht. Danach steht einem Arbeitnehmer in bestimmten Situationen tatsächlich ein Anspruch auf Freistellung von seiner Arbeit zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Dienstleistung verhindert wird“. Der Paragraph behandelt Situationen wie Hochzeiten, die sich nur unverhältnismäßig schwer verschieben lassen. Aber fallen auch Umzüge unter die gesetzliche Regelung?

Die Voraussetzungen von Sonderurlaub

Sonderurlaub bei einem Umzug ist nicht immer zu gewähren. Handelt es sich um einen regulären Umzug, hat der Arbeitnehmer normalerweise keinen Anspruch auf Urlaub. Denn er hat den Umzug selbst veranlasst und hätte damit bis zu seinem Urlaub oder bis zum Wochenende warten können. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur in bestimmten Ausnahmesituationen. Es muss dem Arbeitnehmer dann gerade unzumutbar sein, seiner Arbeit nachzugehen. Die Gerichte wägen im Einzelfall immer ab, ob die Interessen des Arbeitgebers die des Arbeitnehmers überwiegen.

Sonderurlaub wegen betriebsbedingtem Umzug

Sie müssen wegen Ihres Arbeitgebers umziehen, weil er Sie versetzt hat? Dann steht Ihnen bezahlter Sonderurlaub zu. In vielen Branchen greifen hier tarifvertragliche Regelungen ein, beispielsweise § 29 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

Entwickeln Sie diplomatisches Geschick

Sie benötigen Sonderurlaub? Dann suchen Sie zunächst das Gespräch mit Kollegen oder der Personalabteilung. Dort bringen Sie schnell in Erfahrung, wie das Unternehmen Sonderurlaub normalerweise handhabt. Die meisten Arbeitgeber kommen ihren Mitarbeitern in solchen Situationen gerne entgegen. Ein diplomatisches Vorgehen macht sich hier oftmals bemerkbar. Die meisten Arbeitgeber gestatten ihren Arbeitnehmern beispielsweise, die Arbeitsstätte früher zu verlassen.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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