Sonderurlaub für den Umzug? Wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub für den Umzug hat
Sonderurlaub Umzug: Gesetzliche Regelung
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält mit dem § 616 BGB eine gesetzliche Regelung, die sich auf Sonderurlaub bezieht. Danach steht einem Arbeitnehmer in bestimmten Situationen tatsächlich ein Anspruch auf Freistellung von seiner Arbeit zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne sein Verschulden durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Dienstleistung verhindert wird“. Der Paragraph behandelt Situationen wie Hochzeiten, die sich nur unverhältnismäßig schwer verschieben lassen. Aber fallen auch Umzüge unter die gesetzliche Regelung?
Die Voraussetzungen von Sonderurlaub
Sonderurlaub bei einem Umzug ist nicht immer zu gewähren. Handelt es sich um einen regulären Umzug, hat der Arbeitnehmer normalerweise keinen Anspruch auf Urlaub. Denn er hat den Umzug selbst veranlasst und hätte damit bis zu seinem Urlaub oder bis zum Wochenende warten können. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur in bestimmten Ausnahmesituationen. Es muss dem Arbeitnehmer dann gerade unzumutbar sein, seiner Arbeit nachzugehen. Die Gerichte wägen im Einzelfall immer ab, ob die Interessen des Arbeitgebers die des Arbeitnehmers überwiegen.
Sonderurlaub wegen betriebsbedingtem Umzug
Sie müssen wegen Ihres Arbeitgebers umziehen, weil er Sie versetzt hat? Dann steht Ihnen bezahlter Sonderurlaub zu. In vielen Branchen greifen hier tarifvertragliche Regelungen ein, beispielsweise § 29 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).
Entwickeln Sie diplomatisches Geschick
Sie benötigen Sonderurlaub? Dann suchen Sie zunächst das Gespräch mit Kollegen oder der Personalabteilung. Dort bringen Sie schnell in Erfahrung, wie das Unternehmen Sonderurlaub normalerweise handhabt. Die meisten Arbeitgeber kommen ihren Mitarbeitern in solchen Situationen gerne entgegen. Ein diplomatisches Vorgehen macht sich hier oftmals bemerkbar. Die meisten Arbeitgeber gestatten ihren Arbeitnehmern beispielsweise, die Arbeitsstätte früher zu verlassen.