Sperrmüll beantragen: So einfach geht's
Einen Überblick über den Ablauf der Sperrmüllentsorgung bieten folgende Absätze. Falls Sie weitere Fragen haben oder sich nicht sicher sind, ob ein Gegenstand in Ihrer Wohnung zum Sperrmüll gehört, so sollten Sie das für Ihre Stadt zuständige Entsorgungsunternehmen kontaktieren.
Wie kann ich Sperrmüll anmelden?
Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt in Deutschland hat Maßnahmen ergriffen, um den Bürgern die Entsorgung des Sperrmülls zu erleichtern. Ihr Ansprechpartner für den Sperrmüllabtransport ist also nicht weit entfernt und über Google finden Sie ganze einfach den für Sie zuständigen Service, indem Sie das Schlagwort "Sperrmüll" und den Namen Ihrer Stadt bzw. Gemeinde eingeben. Auf der Seite der jeweiligen Sperrmüllabfuhr angekommen, finden Sie hier zahlreiche Informationen über den Ablauf des Mülltransports, über Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, Kosten, möglichen Abholzeiten und zusätzliche Dienstleistungen wie etwa eine Express-Abholung, einen Zerlegeservice oder den Transport der Möbel aus Ihrer Wohnung durch Mitarbeiter der Müllabfuhr.
Im Normalfall finden Sie auf der Seite zudem ein Kontaktformular, durch welches Sie den Service online unter Angabe Ihrer Adresse, der Art des Mülls etc. bestellen können. Sie können die Unternehmen aber auch telefonisch kontaktieren. Nach Ihrer Anmeldung wird Ihnen dann ein Termin zugewiesen - oftmals innerhalb einer Frist von vier Wochen. Sie sollten sich also früh genug um einen Termin für die Abholung Ihres Sperrmülls kümmern.
Viele Städte bieten zudem eine Tausch- oder Schenkbörse für Möbelstücke und weitere Gegenstände an, die sich noch in einem ordentlichen Zustand befinden.
Was gilt als Sperrmüll?
Die große Frage ist nun natürlich, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören? Als Orientierungshilfe können Sie sich merken, dass es sich hierbei um solche Gegenstände handelt, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Hierzu gehören vor allem Möbelstücke in haushaltsüblichen Mengen. Auch Matratzen, Teppiche, Trainingsgeräte, Kinderwägen, Fahrräder oder Ähnliches gelten als Sperrmüll. Daneben muss es sich um sperrige Gegenstände handeln, die nicht einfach zusammengeklappt oder gefaltet werden können und so in die Restmülltonne passen. Viele Städte und Gemeinden beziehen auch Elektrogeräte (Weiße Ware) wie Kühlschränke oder Waschmaschinen in den Sperrmüll ein, während andere Städte diese eindeutig ausschließen.
Was wird vom Sperrmülldienst (üblicherweise) nicht mitgenommen?
Alle anderen Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll und müssen im Regelfall separat angemeldet oder selber zur jeweiligen Lagerstätte gebracht werden. Besuchen Sie die Internetseiten des für Ihre Stadt zuständigen Abfallunternehmens oder rufen Sie dort an, wenn Unsicherheiten bestehen. Üblicherweise gehört Folgendes nicht zum Sperrmüll:
- Mit der Wohnung verbundene Gegenstände wie Laminat, Tapeten, Türen oder Fenster
- Schadstoffe- Bauschutt- Autoreifen, Autoteile- Kleinteile in Kartons, Säcken oder Tüten
- Textilien
- Gartenabfälle
- Gewerbe- oder Industrieabfälle
- Papier, Pappe
Bedenken Sie auch, dass die Städte und Kreise oftmals Mengenbegrenzungen vorgeben und die wegzuwerfenden Gegenstände auch nicht beliebig groß oder schwer sein dürfen. Sind Ihre Möbel beispielsweise über zwei Meter lang oder 50 kg schwer, so müssen Sie diese u.U. auseinanderbauen. Sprechen Sie bei extremen Werten bitte zuvor mit dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen.
Wie läuft die Mitnahme von Sperrmüll ab?
Im Normalfall bekommen Sie den Termin für die Abholung Ihres Sperrmülls direkt am Telefon oder per E-Mail/Post einige Tage vorher mitgeteilt. Stellen Sie dann den Sperrmüll am Abholtag zu der in der Mitteilung genannten Zeit (zumeist vor 7 Uhr morgens) gut sichtbar vor Ihre Haustür auf den Gehweg. Bedenken Sie, dass sich für Fußgänger oder Rollstuhlfahrer keine unüberwindbaren Hindernisse bilden sollten. Der von Ihnen angemeldete Sperrmüll wird dann durch das jeweilige Unternehmen (bis zu der bestellten Menge) mitgenommen. Beachten Sie, dass Gegenstände in Säcken oder Plastiktüten nicht mitgenommen werden. Elektrogeräte und anderer Müll müssen zumeist separat angemeldet werden, da sie regelmäßig in verschiedenen Fahrzeugen und zu verschiedenen Lagerstätten (z.B. Wertstoffhof, Kühlgerätesammlung) verbracht werden. Sollten Sie Gegenstände fälschlicherweise an den Straßenrand gestellt haben und wurden diese vom Abfallunternehmen dort zurückgelassen, müssen Sie diese schnellstmöglich entfernen.
Welche Kosten entstehen durch die Entsorgung von Sperrmüll?
Auch diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden, da die Kreise und Städte hierzu uneinheitliche Regelungen getroffen haben. Oftmals ist die einmalige Abholung des Sperrmülls innerhalb eines Jahres bis zu einer bestimmten Menge kostenfrei. Andererseits können in einigen Städten auch bei einer einmaligen Abholung bereits Gebühren anfallen. Größere Mengen oder mehrmalige Sperrmüllanmeldungen pro Kalenderjahr sind im Normalfall stets gebührenpflichtig. Hier einige Beispiele:
- Rhein-Pfalz-Kreis: Bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenlos
- Hamburg: Standard-Service: Bis zu 8 m³ für 35 Euro (bzw. 41 Euro mit Gebührenbescheid)
- Oberhausen: Kostenlos (Haushaltsübliche Mengen)
- München: Standard-Service: 40 Euro pro angefangener Viertelstunde (Haushaltsübliche Mengen)
- Braunschweig: 15 Euro (Haushaltsübliche Mengen)
- Mannheim: Ein- bzw. zweimal im Jahr kostenlos (1x 8 m³, 2 x 4 m³)