Maklerprovision: Wer zahlt den Makler?
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Maklerprovision: Wer zahlt den Makler?

Wer auf der Suche nach einem neuen Traumhaus ist, hat es oftmals schwer. Einen Makler zu beauftragen ist in vielen Fällen eine gute Wahl. Dies gilt sowohl dann, wenn Sie ein Haus kaufen, aber auch dann, wenn Sie eines verkaufen möchten. Doch viele Menschen sind beim Thema Makler und Courtage verunsichert und haben Angst zu viel Geld in diese Leistung investieren zu müssen. Wir erklären Ihnen alle relevanten Details rund um Makler und deren Gebühren.

So funktioniert die Beauftragung eines Maklers

Makler können in verschiedenen Bereichen beauftragt werden. Sehr häufig werden Makler beauftragt, um beispielsweise Immobilien zu verkaufen und nach passenden Interessenten zu suchen. Doch auch viele Privatpersonen beauftragen Makler mit der Suche nach passendem Wohnraum. In unserem Beispiel geht es vor allem um den Verkauf von Immobilien durch einen zuständigen Immobilienmakler. Dieser wird vom Hausbesitzer mit dem Verkauf des Hauses oder auch der Eigentumswohnung beauftragt und sucht in seinem Portfolio nach passenden Kunden. Dabei stellt sich für viele Menschen immer wieder die Frage, wer überhaupt die Maklergebühren zahlen muss.

Wer zahlt die Maklergebühren?

Ein Immobilienmakler arbeitet nicht umsonst, sondern erhält die Gebühren als bestimmten Anteil des Kaufpreises. Somit werden die Leistungen des Maklers durch seine Gebühren abgedeckt. Wer jedoch die Provision des Maklers zu zahlen hat, hängt nicht zuletzt vom Bundesland ab, in welchem Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Denn es gibt deutliche regionale Unterschiede bei dieser Frage. Insgesamt gibt es drei verschiedene Modelle:- Der Käufer zahlt die Maklergebühren- Der Verkäufer zahlt die Maklergebühren- Käufer und Verkäufer teilen sich die MaklergebührenIn den Bundesländern Berlin und Brandenburg, in Hamburg und in Bremen werden die Maklergebühren ausschließlich durch den Käufer der Immobilie bezahlt.In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen zahlt der Verkäufer einen geringeren Anteil an der Provision als der Käufer.

Wer zahlt den Makler? Auch Abweichungen von der Regel möglich

Allerdings sind diese Regeln nicht in Stein gemeißelt Es können abweichende Regelungen vertraglich vereinbart werden. Diese müssen aber ausdrücklich und für alle am Geschäft beteiligten Personen klar geregelt werden. Wenn also beispielsweise in Hamburg der Verkäufer die Provision des Maklers übernehmen soll, muss dies im Vertrag exakt so definiert und festgehalten werden. So können sich Verkäufer, Makler und auch Käufer auf die Zahlung der Provision einstellen. Dies ist vor allem bei schwer zu vermittelnden Immobilien eine gute Möglichkeit, um die Immobilie für die Käufer noch attraktiver zu gestalten. Der Käufer kann die üblichen Markpreise für die Immobilie verlangen, übernimmt aber im Gegenzug für den Kauf die Kosten für die Maklergebühren. Somit werden die Käufer gezielt entlastet.

Diese Höhe ist bei Maklergebühren normal

Auch die Höhe der Maklergebühren variiert von Bundesland zu Bundesland deutlich. Allerdings haben sich viele Bundesländer mittlerweile auf eine einheitliche Maklerprovision in Höhe von 7,14 Prozent des Kaufpreises geeinigt. Zu den Bundesländern mit dieser Provision zählen:Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ausnahmen bilden die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Hier liegt die Höhe der Maklerprovision bei:- Bremen 5,95 %- Hamburg 6,25 %- Hessen 5,95 %- Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %- Niedersachsen 4,76 - 7,14 %

Keine einheitlichen Provisionen vorgeschrieben

Wichtig für Sie als Käufer oder als Verkäufer. Die von uns oben genannten Prozentwerte sind Angaben der üblichen Provision in einem Bundesland. Bei einem Maklervertrag herrscht allerdings Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass der Makler in seinem Vertrag auch eine individuelle Provisionsvereinbarung mit Ihnen abschließen kann. Die einzige gesetzliche Regelung in dieser Hinsicht betrifft die sogenannten sittenwidrigen Provisionen. Provisionen werden als sittenwidrig erachtet, wenn Sie beispielsweise den marktüblichen Richtwert um das Doppelte überschreiten. In einem solchen Fall könnten Sie rechtlich gegen den Makler und den abgeschlossenen Vertrag vorgehen. Sie können allerdings auch die Höhe der Provision direkt mit dem Makler verhandeln. Je nach Immobilie und je nach finanziellen Möglichkeiten lassen sich durchaus auch vorteilhafte Regelungen mit einem Makler vereinbaren. 

Makler sind häufig eine gute Wahl

Auch wenn die Höhe der Maklergebühren einen Menschen auf den ersten Blick abschrecken, so sind Makler dennoch eine gute Wahl, wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Zum einen leisten die Makler für ihre Gebühr einiges und bieten somit bereits bei der Bewertung der Immobilie Vorteile. Darüber hinaus haben viele Makler einen sehr guten und umfangreichen Kundenstamm und eine Vielzahl an Interessenten, sodass der Verkauf einer Immobilie oftmals erstaunlich schnell abgeschlossen werden kann. Wenn Sie also Ihre Immobilie schnell und vor allem zu einem guten Preis verkaufen möchten, sollten Sie einen Makler mit dieser Aufgabe betreuen. Da der Makler auch nur bei einem Verkauf bezahlt werden muss, ist dieser um einen schnellen und für Sie finanziell positiven Abschluss in jedem Fall bemüht.

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