Wer haftet, wenn der Umzugsdienst meine Sachen beschädigt?
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Wer haftet, wenn der Umzugsdienst meine Sachen beschädigt?

Ein Umzug ist kein Zuckerschlecken. Wenn Sie Ihre Sachen beschädigen, haben Sie schlichtweg Pech gehabt. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen? Haftet das Umzugsunternehmen für verursachte Schäden? Gibt es eine Haftungsbeschränkung? Oder übernimmt die Versicherung die Schäden?

Pleiten, Pech und Pannen: Wenn Umzugsunternehmen Ihre Sachen beschädigen

In Deutschland wechseln jährlich bis zu fünf Millionen Personen ihren Wohnsitz. Viele von ihnen greifen dabei auf die Dienste von Umzugsunternehmen zurück. Diese garantieren einen schnellen und reibungslosen Umzug. Dabei kommt es aber immer wieder zu Beschädigungen. Ob teure Blumenvase, Klavier oder kostspielige EDV-Geräte: Umzugsunternehmen und Auftraggeber streiten immer wieder darüber, wer die Kosten für beschädigte Sachen übernimmt. Bei einem professionellen Umzugsunternehmen gilt generell, dass die Profis während dem gesamten Umzug für Verluste und Schäden haften. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Umzugsunternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Schäden zu ersetzen. Ihre Haftung ist aber auf 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Wer mit besonders teuren Gütern umzieht, sollte deshalb unbedingt eine separate Transportversicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass Versicherungen und Umzugsunternehmen nicht für alle Umzugsgüter haften. Darunter fallen Schmuck, Juwelen, Edelmetalle wie Gold, Pflanzen, Tiere, Wertpapiere und Briefmarken.

Sie helfen dem Umzugsunternehmen?

Sie gehen dem Umzugsunternehmen zur Hand, um Kosten zu sparen? Denken Sie daran, dass Sie sich dann eventuell in die Haftungsfalle begeben. Arbeitet das Umzugsunternehmen alleine, können Sie die Haftung auf dieses abschieben. Aber was passiert, wenn das Umzugsunternehmen eine Kiste mit Umzugsgut packt und Sie diese fallen lassen? Dann haften Sie wiederum selbst. Es kommt im Einzelfall immer darauf an, wer die Schuld an der Beschädigung trägt. Durch die Beauftragung eines Umzugsunternehmens können Sie die Verantwortung nicht komplett abschieben. Lassen Sie die Umzugshelfer ihre Arbeit verrichten, obwohl sie offensichtlich betrunken sind, haften Sie sogar anteilig. Betrunkene oder unfähige Umzugshelfer müssen Sie umgehend zurücksenden.

Welche Ausnahmen gelten?

Umzugsunternehmen haften nicht unbeschränkt für Beschädigungen. Ihre Haftung für „höhere Gewalt“ ist ausgeschlossen. Darunter fallen nicht nur Tornados und Überschwemmungen, sondern auch Ereignisse, die sie nicht vorhersehen konnten. Beschädigt ein Verkehrsgegner das Umzugsgut und flüchtet vom Unfallort, können Sie das Umzugsunternehmen beispielsweise nicht haftbar machen. Wenngleich die gesetzliche Haftung auf 620 Euro pro Kubikmeter Transport beschränkt ist, gibt es noch eine weitere Haftungsbeschränkung. Jedes Umzugsunternehmen haftet maximal für das Dreifache des Werts, der auf die Fracht entfällt. Verpacken Sie Waren, die Sie dem Umzugsunternehmen zum Transport übergeben, haftet dieses nicht für Schäden aufgrund falsch verpackter Waren. Umzugsunternehmen haften auch nicht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit leicht zerstörbar sind, beispielsweise für Rost oder Lebensmittel. Stellen Sie dem Umzugsunternehmen Verpackungen zur Verfügung, die sich nicht für die Größenverhältnisse eines Transporters eignen, haften Sie für etwaige Folgeschäden.

AGB: Können sich Umzugsunternehmen von der Haftung befreien?

Das Umzugsunternehmen bietet Ihnen verschiedene Umzugsarten an? Denken Sie daran, dass „einfache“ Umzüge und „Komfort-Umzüge“ oftmals an verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen geknüpft sind. Lesen Sie die Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb gründlich durch. In vielen Situationen ist es vorteilhaft, wenn Sie etwas mehr Geld in die Hand nehmen und die Verantwortung für Schäden insgesamt an das Umzugsunternehmen übergeben. Viele Schäden, insbesondere Beschädigungen, die durch eine leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, lassen sich durch einen Haftungsausschluss ausschließen. Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht möglich.

Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. 

Grobe Fahrlässigkeit: Sie vernachlässigen Ihre Sorgfaltspflichten in einem besonders schweren Maße. Ihr Verhalten ist geradezu unentschuldbar.

Vorsatz: Sie nehmen eine Handlung absichtlich und bewusst vor.  

Lohnt sich eine Versicherung?

Ihre Wertsachen übersteigen die gesetzliche Haftungsgrenze von 620 Euro pro Kubikmeter? Oder das Umzugsunternehmen schließt Ihre Wertsachen von der Haftung aus? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie nicht lieber eine Zusatzversicherung abschließen. Eine Transportversicherung ermöglicht Ihnen, Tiere, Wertgegenstände und Schäden, die Dritte verursachen, mit einzubeziehen. Transportversicherungen sind jedoch nicht allumfassend: Lesen Sie sich die Versicherungspolicen eingehend durch.

Wie setzen Sie ihre Rechte durch?

Ein Umzugsunternehmen beschädigt Ihre Wertgegenstände? Sorgen Sie bereits vor dem Umzug vor. Machen Sie ein Video oder erstellen Sie Fotos von kostspieligen Gegenständen. Hierdurch können Sie belegen, dass ein Schaden vor dem Umzug noch nicht vorhanden war. Machen Sie Fotos vom Treppenhaus, Ihrem Automobil, der Wohnung und dem Fahrstuhl. Ansonsten könnte das Umzugsunternehmen behaupten, dass der Schaden bereits vorher da war. Sollte tatsächlich ein Schaden eintreten, sollten Sie auch davon ein Foto machen und sich den Schaden umgehend schriftlich von einem Umzugsmitarbeiter bestätigen lassen. Melden Sie sich umgehend bei dem Umzugsunternehmen, spätestens jedoch einen Tag nachdem Sie von dem Schaden Kenntnis erlangten. Gleiches gilt, wenn Sie den Schaden einer Versicherung anzeigen. Zeigen Sie den Schaden zu spät an, weigern sich manche Versicherungen, ihn zu regulieren.

Wie bezahlt mich das Umzugsunternehmen?

Das Umzugsunternehmen erstattet Ihnen nicht den Neupreis von Gegenständen, sondern nur deren Zeitwert bzw. die Kosten, die für eine Reparatur anfallen würden. Das Umzugsunternehmen zahlt Ihnen bei einem Totalschaden entweder den Kaufpreis abzüglich der Abnutzung. Alternativ dürfen Sie den Wiederbeschaffungswert verlangen, also den aktuellen Marktpreis der Sache. Welche der beiden Varianten Sie wählen sollten, hängt davon ab, was für Sie im konkreten Einzelfall günstiger ist.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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