Sicher unterwegs mit dem E-Scooter
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Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

Der Elektrotretroller als hat sich im urbanen Verkehrsalltag als leises, sauberes und vor allem agiles Gefährt etabliert und prägt bereits heute schon so manches Stadtbild. Außerdem geschätzt wird der E-Scooter aufgrund seines vergleichsweisen niedrigen Gewichts und Tragekomforts, dem geringen Platzbedarf beim Abstellen sowie der überschaubaren Anforderung hinsichtlich Zulassung, Versicherung und Fahrerlaubnis. Erfahren Sie in diesem Artikel außerdem alles über besondere Verkehrsregeln und mögliche Bußgelder.

E-Scooter fahren: Achten Sie auf diese Verkehrsregeln

Der Betrieb eines elektrischen Tretrollers im öffentlichen Bereich unterliegt grundsätzlich den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Rollerspezifisch sind weitere Auflagen zu erfüllen. Dabei handelt es sich um Aspekte der Höchstgeschwindigkeit (maximal 20 Kilometer pro Stunde), Betriebserlaubnis und Versicherungspflicht. Details hierzu definiert die sogenannte Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) [1].

Eine grundsätzliche Helmpflicht gibt es von Seiten des Gesetzgebers nicht, wenngleich das freiwillige Tragen eines Schutzhelms dringend zu empfehlen ist. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings gilt beim Fahren ein Mindestalter von 14 Jahren.

Betriebserlaubnis – das sind die gesetzlichen Anforderungen

Der Gesetzgeber definiert in der eKFV allgemeingültige und limitierende Kriterien für eine Zulassung zur Teilnahme im Straßenverkehr. Der Hersteller weist die Einhaltung dieser Aspekte im sogenannten Certificate of Conformity (COC) nach. Dieses auch als allgemeine Betriebserlaubnis bezeichnete Dokument benötigen Sie beispielsweise bei der Beantragung einer Haftpflichtversicherung. Unter anderem muss der E-Scooter über folgende Mindestausstattung verfügen:

  • Bremsen: Zwei voneinander unabhängige Bremseinrichtungen
  • Beleuchtung: Vorne weißes Licht, hinten rote Abschlussleuchte, Reflektoren seitlich. Ein Blinker ist nicht vorgeschrieben. 
  • Rahmenwerk: Lenk- und Haltestange, maximale Abmaße (Breite 70 Zentimeter, Höhe 140 Zentimeter, Länge 200 Zentimeter) 
  • Antrieb: Elektromotor, Maximalleistung 1.400 Watt 
  • Steuerelemente: Leistungseinstellung muss innerhalb einer Sekunde nach Loslassen des jeweiligen Bedienelements selbstständig auf den Wert Null zurückgehen. 
  • Klingel      

Verkehrsregeln für E-Scooter: Das ist erlaubt

Neben der technischen Ausstattung sind Sie als Fahrender zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und der in der eKFV festgelegten spezifischen Verkehrsregeln verantwortlich. Diese gelten vor allem für E-Scooter und Segways. Ein Vorstoß kann mit Bußgeldern, Punkten im Verkehrsregister und Führerscheinentzug geahndet werden [2]. Bei gravierenden und wiederholenden Verstößen sind auch Freiheitsstrafen möglich.

Auszugsweise sind folgende Verkehrsregeln essentiell für den Fahralltag:

  1. Radwege nutzen: E-Scooter sind zur bevorzugten Nutzung von Fahrradstraßen, Radwegen und Fahrradstreifen verpflichtet. Sofern keine dieser Möglichkeiten vorhanden sind, muss auf der Straße gefahren werden. Bei mehrspurigen Straßen ist das sogenannt Rechtsfahrgebot anzuwenden. Unter Umständen kann auf Straßen streckenabschnittsbezogen eine Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern gegeben sein. Als Beispiel hierfür ist das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrrichtung zu nennen ‒ vorausgesetzt das Befahren ist ausdrücklich durch das Zusatzverkehrszeichen „Radfahrer frei“ beziehungsweise „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen. Dies gilt unabhängig davon, ob der E-Motor eingeschaltet ist oder der Antrieb rein durch Muskelkraft erzeugt wird.
  2. Fahren in Gruppen: Das Fahren in Gruppen ist nur hintereinander zulässig, nicht nebeneinander. Zusätzliche Personen dürfen nicht auf dem Elektrokleinstfahrzeug mitfahren. Dies gilt auch dann, wenn das maximal zulässige Gesamtgewicht nicht erreicht sein sollte.
  3. Richtungswechsel und Ampeln: Richtungswechsel (Abbiegen, Spurwechsel) ist durch entsprechende Handzeichen anzuzeigen. Bei Lichtsignalen zur Verkehrsführung sind vorrangig Ampeln für Fahrräder zu beachten. Ansonsten gelten die Ampeln des fließenden Straßenverkehrs.
  4. E-Scooter richtig parken: Grundsätzlich dürfen E-Scooter zum Beispiel am Straßenrand, auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen abgestellt werden. Bei letzterer Parkmöglichkeit ist auf die regionale Zulässigkeit zu achten. Eine durch das Abstellen vom Elektroroller ausgehende Gefährdung von zu Fuß gehenden Personen ist auszuschließen.
  5. Bislang gibt es keine Helmpflicht: Das Tragen eines Helms oder besonderer Schutzausrüstung sind aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung von E-Scootern auf 20 Kilometer pro Stunde nicht vorgeschrieben. Mit Blick auf die Minimierung des Verletzungsrisikos empfehlen Branchenexperten jedoch auf eine freiwillige Nutzung eines geeigneten Helms.
  6. Verkehrstauglichkeit des Fahrenden: Mit Blick auf die Fahrtauglichkeit gelten die gleichen Anforderungen wie für Autofahrende. Am Beispiel der Alkoholgrenzwerte wird dies besonders deutlich. Bei Überschreitung der jeweiligen Promillegrenzwerte drohen empfindliche Straßen und Einträge im Verkehrszentralregister. Auch ein Führerscheinentzug ist möglich. Insbesondere Fahrende unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge müssen den festgelegten Grenzwert von 0,1 Promille strikt einhalten.

E-Scooter kaufen – Das gilt es zu beachten

Elektrotretroller sind in einer großen Variantenvielfalt erhältlich. Vom preisgünstigen Modell bis hin zur Premiumausstattung bietet der Markt das passende Gefährt für nahezu jede Anforderung. Die richtige Auswahl fällt da nicht ganz leicht. Modellunabhängig gibt es jedoch Qualitätskriterien, an denen Sie sich beim Kauf orientieren können.

Ausstattungsmerkmale

Neben den in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge definierten Mindestanforderungen hinsichtlich Ausstattung, Gewicht und Abmaße bieten die Hersteller von E-Scootern einige ergänzende Features, die den Fahrkomfort erhöhen. Hierzu zählen unter anderem die Reichweite (Akkukapazität), die Bereifung (Hartgummi versus Luftreifen), Federung und Dämpfung, Bremsanlage (zum Beispiel hochwirksame hydraulische Scheibenbremsen, elektrische Bremsen) sowie Applikationen zur Gepäckmitnahme. Auch digitales Equipment wie Tacho, Kilometerzähler, Navigationsgerät und vieles andere mehr könnte für Ihre Anforderungen interessant sein. Hierzu zählt auch ein Diebstahlschutz. Im Fachhandel und bei den Branchenexperten der Gelben Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen und bei Bedarf eine individuelle Beratung.

Materialqualität und Verarbeitung

Auch hinsichtlich der Verarbeitungsgüte gibt es teils eklatante Unterschiede. Vom kostengünstigen Gestell bis hin zum hochwertigen und witterungsbeständigen Leichtmetallrahmen finden Sie ein großes Spektrum an unterschiedlichen Materialien vor. Der Kaufpreis korreliert dabei oftmals mit der Verarbeitungsqualität und kann ein erster Indikator für die Robustheit Ihres E-Scooters sein. Stabile Rahmenwerke ermöglichen zudem oftmals eine großzügigere Traglast. Modellspezifische Tests und Bewertungen finden Sie unter anderem bei Verbraucherzentralen, relevanten Automobilclubs sowie in einschlägigen Fachmedien.

Kaufpreise und Förderung

Die Preisspanne für einen E-Scooter ist breit und beginnt im unteren Segment bei circa 350 Euro. Modelle im vierstelligen Euro bieten ein Plus an Qualität und Ausstattung. Konkrete Preise erhalten Sie beim Fachhandel.

Unter gewissen Umständen können Sie von Förderungen profitieren. Neben Rabatten von den Herstellern gibt es auch öffentlich subventionierte Fördermöglichkeiten wie den Umweltbonus. Auf regionaler Verwaltungsebene handelt es sich um Zuschüsse bei der Anschaffung oder um diverse Prämien, die wiederum vom jeweiligen Fabrikat und der Bezugsquelle des elektrischen Stroms zum Laden des E-Scooters abhängen. Als Beispiele hierfür sind unter anderem die Städte München, Erlangen und Mainz zu nennen. Informieren Sie sich über lokale Förderprogramme bei Ihren örtlichen Behörden.

Den E-Scooter richtig versichern

Für den Betrieb eines E-Scooters im öffentlichen Verkehr besteht seit dem Inkrafttreten der eKFV 15.06.2019 die Vorgabe einer bestehenden Haftpflichtversicherung, Wie für Mofas und Mopeds üblich beginnt ein Versicherungsjahr stets zum 01.03. eines Kalenderjahres und endet dann automatisch nach zwölf Monaten. Bei Bedarf kann diese entsprechend jährlich verlängert werden. Als sichtbarer Nachweis dient eine selbstklebende Plakette, die auf dem Kennzeichenschild des Elektrotretrollers anzubringen ist. Auch diese erneuert sich jeweils zum 01.03. eines beginnenden Versicherungsjahres.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Personen- und Sachschäden an Dritten, die nicht absichtlich verursacht wurden. Ebenso ausgeschlossen sind eigene Schäden, sofern keine ergänzende Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Meist ist der Deckungsumfang EU-weit gültig und liegt im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich. Übersichten zu Tarifen und Versicherungsleistungen finden Sie bei den jeweiligen Versicherern. Auch sollten Sie sich erkunden, ob und inwiefern auch andere Fahrer des E-Scooters vom Leistungsumfang abgedeckt werden.

Tarife zur Haftpflichtversicherung des E-Scooters

Die Tarife für eine Kfz-Haftpflichtversicherung des Elektrotretrollers gelten jeweils für ein Jahr, beginnend ab dem 01.03. Beiträge bei einem späteren Eintritt werden entsprechend anteilig kalkuliert. Für Fahrende ab 25 Jahren betragen die Jahresbeiträge circa 20 bis 30 Euro. Jüngere Versicherungsnehmer (Mindestalter: 14 Jahre) müssen sich auf Kosten von etwa 50 Euro einstellen. Mutwillig herbeigeführte Beschädigungen oder die Teilnahme an illegalen Straßenrennen führen in der Regel zu einem Ausschluss der Inanspruchnahme etwaiger Versicherungsleistungen. Ähnliches gilt bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Verordnung für Elektrokleinstfahzeuge. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Versicherer.

Optional: Kaskoversicherung für den Elektroroller

Neben der Haftpflichtversicherung bieten die Versicherer oftmals auch zusätzliche Kaskoleistungen an. Gegen einen entsprechenden Aufpreis können Sie im Rahmen einer Teilkaskoversicherung den eigenen Roller absichern. Vollkaskoversicherungen werden üblicherweise nicht angeboten. Typische Versicherungsleistungen sind Schäden durch Witterungseinflüsse und Extremwetter, Tierbiss, Diebstahl und technische Defekte wie beispielsweise der Akku. Ergänzender Tipp: Erhöhen Sie den Versicherungsschutz durch Nutzung eines diebstahlsicheren Schlosses beim Abstellen.

Pauschale Angaben zu den Versicherungskosten sind an dieser Stelle nicht möglich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Auch sollten Sie die Kosten gegenüber dem Wert des E-Rollers abwägen. Unter Umständen ist eine Teilkasko für Ihr Gefährt sinnvoll.

So melden Sie einen E-Scooter bei der Versicherung an

Eine behördliche Kfz-Zulassung des Elektrotretrollers benötigen Sie nicht. Sofern Mindestalter und zulässigen Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, entfällt für den Betrieb des Rollers eine Fahrerlaubnis. Die verbindliche Haftpflichtversicherung können Sie nach Vorlage der sogenannten Allgemeinen beziehungsweise Einzelbetriebserlaubnis (Certificate of Conformity – CEC) beantragen. Ebenso wie die Fahrzeugidentifikationsnummer erhalten Sie die benötigten Dokumente vom Hersteller des Elektrokleinstfahrzeugs. Unter anderem geht aus diesem der Nachweis zur Höchstgeschwindigkeit und dem zulässigen Fahrzeuggewicht hervor.

E-Roller im Alltag nutzen

Üben Sie bei der ersten Inbetriebnahme zunächst den fahrtechnischen Umgang mit dem E-Scooter. Das „Gas geben“, Bremsen und Lenken sind unter Umständen zunächst ungewohnt und erfordern ein gewisses Maß an Übung. Fahren Sie dazu idealerweise zunächst im privaten Gelände behutsam, lernen Sie den Einfluss der Gewichtsverlagerung beim Lenken und Bremsen kennen und machen Sie sich mit der Bedienung von Licht und sonstigen Applikationen vertraut.

Geht es dann in den öffentlichen Straßenverkehr sollten Sie stets vorausschauend fahren. Anderer Verkehrsteilnehmer nehmen Sie möglicherweise nicht wahr. Tragen Sie außerdem zur Vermeidung von Stürzen und Unfällen aktiv bei: Insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen oder nasser Fahrbahn sollten Sie sich auf eine erhöhte Rutschgefahr und teils stark verminderte Bremswirkung vorbereiten. Ein gezielte Schwerpunktverlagerung kann beim stabilen Verzögen unterstützen. Auch auf passive Schutzmaßnahmen – wie das Tragen eines Helms und rutschfester Sohlen – sollten Sie nicht verzichten. Im Zweifelfall schieben Sie den E-Scooter oder nehmen transportieren Sie diesen in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, sofern zulässig.

Mitnahme im ÖPNV und Fernverkehr

Klären Sie vor dem Einstieg in Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs die Zulässigkeit einer Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen. Während die Deutsche Bahn beispielsweise in Fernzügen den Transport des Gefährts als Handgepäck legitimiert, können regionale Anbieter und Unternehmen des Tarifverbunds andere Regelungen treffen. Sofern das Gefährt zusammengeklappt ist befürwortet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) grundsätzlich die kostenlose Mitnahme im ÖPNV [3].

E-Scooter: Nachhaltiger Umgang und Umweltschutz

Inwiefern ein E-Scooter zu einer positiven Ökobilanz insgesamt beiträgt, ist umstritten. Für den Elektrotretroller spricht seine lokale Nullemission und die Vermeidung von Schadstoffen, insbesondere in urbaner Gegend. Auch die geringe Emission von Lärm ist hervorzuheben. Die jeweilige CO2-Bilanz hängt von einigen Faktoren ab und kann nur im Rahmen einer umfassenden Well-to-Wheel Betrachtung erfolgen. Die umfasst auch die Beschaffung der Rohstoffe, insbesondere zur Fertigung der Akkus.

Apropos Akku: Teilweise offen ist auch die Frage der Wiederverwertbarkeit beziehungsweise umweltgerechten Entsorgung. Davon unabhängig können Sie aber auch ganz aktiv zum Klimaschutz beitragen, indem Sie bei der Wahl des Stromanbieters auf eine regenerative Herkunft der Energieträger (sogenannter Ökostrom) achten. Unter anderem auf den Gelben Seiten finden Sie seriöse Anbieter. Im Falle der Nutzung eines Leihrollers können Sie Aspekte der Nachhaltigkeit direkt beim Flottenbetreiber anfragen.

Mit Blick auf Ihre Gesundheit sei auch auf das potenziell höhere Unfallrisiko insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb des Rollers verwiesen. Halten Sie sich stets an die Straßenverkehrsordnung und Vorgaben der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Wenn auch aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung (maximal 20 Kilometer pro Stunde) nicht verpflichtend, ist das Tragen eines Helms dringend anzuraten. Sicherheitskonforme Schutzhelme finden Sie zum Beispiel bei den Branchenvertretern der Gelben Seiten.

Fazit: Mit dem E-Scooter sicher unterwegs sein

  • Verkehrsregeln beachten: Neben den Regeln der Straßenverkehrsordnung ist die Verordnung für Elektrokleinstfahzeuge zu beachten. Diese beschreibt technische Mindestanforderungen und Besonderheiten hinsichtlich der Verkehrsregeln.
  • Verkehrsregeln beachten: Neben den Regeln der Straßenverkehrsordnung ist die Verordnung für Elektrokleinstfahzeuge zu beachten. Diese beschreibt technische Mindestanforderungen und Besonderheiten hinsichtlich der Verkehrsregeln. 
  • E-Scooter im Fahralltag: Machen Sie sich vor der Nutzung im Straßenverkehr mit den fahrtechnischen Besonderheiten vertraut. Achten Sie auf ein sorgsames Abstellen.     

Quellenverzeichnis

[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV), 2021

[2] VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Bußgeldkatalog: E-Scooter-Regeln - Welche Vorschriften gelten für die Elektrokleinstfahrzeuge?
https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-regeln/, abgerufen am 05.01.2022

[3] Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten,
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html, abgerufen am 06.01.2022

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Dr.-Ing. Rüdiger Reitz
Autor/-in
Dr.-Ing. Rüdiger Reitz ist hauptberuflich im Themenfeld der erneuerbaren Energieträger und alternativen Antriebssysteme unterwegs. Nicht nur seine Fachcommunity hält der Maschinenbauingenieur und teamverantwortliche Projektmanager mit zahlreichen wissenschaftlichen Vorträgen und anwendungsnahen Fachpublikationen auf dem neuesten Stand. Als freier Autor informiert der Hobby-Handwerker auch auf ganz praktischer Ebene seinen Leserkreis über Neuigkeiten aus dem Bereich Heimwerk & Technik. Er ist überzeugt: „Die Ziele fest im Blick behalten - und alles ist machbar!“
Dr.-Ing. Rüdiger Reitz
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