Fahrspaß mit E-Scooter, Elektroboard und Segway
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Fahrspaß mit E-Scooter, Elektroboard und Segway

Einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen sich Elektrokleinstfahrzeuge – wie der E-Scooter oder das Segway. Insbesondere im urbanen Verkehr stellen diese elektrisch betriebenen und emissionsfreien Fahrzeuge ein ideales und kostengünstiges Transportmittel für kurze Strecken dar. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fahrzeugarten und deren Nutzungsmöglichkeiten – und finden Sie mit diesem Artikel das für Sie richtige elektrische Gefährt.

Elektrokleinstfahrzeuge im Einsatz

Elektrokleinstfahrzeuge sind ein integrativer Bestandteil der Kurzstreckenmobilität. Neben dem Fahrspaß und der vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten in der Freizeit stellen E-Scooter und Co. auch für berufliche Fahrten und alltägliche Erledigungen ein optimales Vehikel der Mikromobilität dar, insbesondere in ergänzender Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Meist leicht und handlich sind Elektrokleinstfahrzeuge transportfähig – nicht zuletzt das Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur (BMDV) befürwortet ausdrücklich eine kostenlose Mitnahme, beispielsweise im ÖPNV.

Besondere Regelungen im Straßenverkehr beachten

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr einschließlich besonderer Verkehrsregeln definiert die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Damit Sie mit Ihrem Gefährt auf Radwegen und Straßen unterwegs sein dürfen, muss dieses über eine grundsätzliche technische Ausstattung wie beispielsweise Lenkstange und Beleuchtung verfügen. Der Antrieb muss ausschließlich elektrisch erfolgen und der Geschwindigkeitsbereich zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde betragen. Die Leistung ist auf 500 Watt begrenzt; für selbstbalancierende Fahrzeuge sind maximal 1.400 Watt zulässig. Auch gibt es Grenzwerte für Abmaße und Gewicht sowie fahrzeugspezifische Angaben bezüglich Fahrerlaubnis und Versicherungspflicht.

Was Sie als Autofahrender beachten müssen

Auch umgekehrt gibt es für die anderen Verkehrsteilnehmenden erweiterte Regelungen für den Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen. Diese sind in der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert [1]. Zum Beispiel dürfen Sie als Autofahrender einen E-Scooter innerorts nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter überholen (außerorts sind es zwei Meter). Ferner gibt es besondere Parkflächen für Vehikel der Mikromobilität, welche von anderen Kraftfahrzeugen nicht benutz werden dürfen. Einhergehend mit den neuen Vorgaben wurde auch der Bußgeldkatalog angepasst – mit teils empfindlichen Strafen.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der eKFV [2]. Ergänzend dazu können Sie sich auch von Branchenexperten und im Fachhandel individuell beraten lassen.

Große Auswahl – E-Kleinstfahrzeuge im Überblick

Elektrokleinstfahrzeuge sind ein Sammelbegriff für verschiedene elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Neben dem Elektrotretroller zählen vor allem sogenannte selbstbalancierende E-Boards, Segways und Monowheels zu dieser Fahrzeugklasse. Wichtig in diesem Zusammenhang: Nicht alle dieser elektrischen Vehikel dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Nachfolgend eine Übersicht mit den fahrzeugspezifischen Keyfacts – als Basis für die richtige Auswahl des für Sie passenden Gefährts.

E-Scooter – Robust, wendig und mit großer Reichweite

Elektrotretroller sind ein idealer Begleiter bei alltäglichen Aktivitäten. Oftmals auch im Rahmen von Sharing-Konzepten temporär zu mieten, sind E-Scooter eine vergleichsweise kostengünstige und handliche Alternative zum E-Auto und E-Bike (Pedelec). Meist entsprechen Sie den Anforderungen der eKFV und verfügen über eine allgemeine Betriebszulassung (Certificate of Conformity), welche zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 Kilometer pro Stunde dürfen Sie mit einem E-Scooter ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein – vorausgesetzt, Sie sind mindestens 14 Jahre alt. Ausführliche Information zur technischen Ausstattung, Modellvielfalt und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie im Ratgeber Elektromobilität, zu finden auf den Gelben Seiten.

Segway ‒ freie Fahrt für den E-Stehroller

Ähnlich wie E-Scooter dürfen Stehroller (Beispiel: Segway) grundsätzlich am öffentlichen Verkehr teilnehmen, da Sie bauartbedingt den gesetzlichen Mindestanforderungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen. Ausgestattet mit einer Lenkstange und stabilisiert mit einem Gyroskop sind ein selbstbalancierendes Fahren sowie ein präziser Richtungswechsel möglich.

Fahrspaß ­– mit großem Einsatzpotenzial

Der Stehroller bietet ein besonderes Fahrerlebnis. Aber auch für die Fahrt zur Arbeit und sonstige Kurzstrecken eignet sich dieses selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeug. Einsatz findet das Segway darüber hinaus bei der Polizei auf Patrouille und ermöglicht unter Umständen Personen mit einer körperlich eingeschränkten Mobilität das Fortbewegen im öffentlichen Raum.

Die Reichweiten liegen in der Größenordnung von bis zu 40 Kilometern, so dass auch ein kleinerer Tagesausflug zu realisieren ist. Ausgerüstet mit zwei elektrisch separat angesteuerten Reifen, einem Trittbrett und Halterstange samt Lenker ermöglicht es bauartbedingt ein besonders agiles Fahren. Besonderheit des Antriebs ist das integrierte Lenken. Unter anderem können Sie damit auf der Stelle wenden. Die Steuerung erfolgt intuitiv durch Gewichtsverlagerung des Fahrenden: Neigungssensoren detektieren entsprechende Veränderungen des Schwerpunkts und korrespondieren mit dem Regelsystem. Neigen Sie sich zum Beispiel nach vorne, nimmt das Segway Fahrt auf. Mit bis zu 50 Kilogramm ist es kein Leichtgewicht – dafür bietet es eine im Alltag brauchbare Zuladung.

Auch in Punkto Verkehrssicherheit überzeug der Stehroller. Branchenexperten schätzen das Gefährdungsrisiko nicht höher ein, als beispielsweise beim Fahrrad. Eine potenzielle Gefahr ergibt sich für zu Fuß gehende Personen im Falle eines Zusammenstoßes.

Dort dürfen Segways fahren

Grundsätzlich sind vorhandene Fahrradwege zu nutzen. Sind diese nicht vorhanden, kann die Fahrbahn befahren unter Beachtung des Rechtsfahrgebots befahren werden. Gehwege sind tabu – unter Umständen erlauben lokale Behörden das Fahren in Fußgängerzonen. Sollten Sie in einer Gruppe unterwegs sein, müssen Sie sich stets hintereinander formieren. Eine Ausnahme gilt für Fahrradstraßen.

Den Stehroller richtig versichern

Wie beim E-Scooter auch, beträgt das Mindestalter für die Nutzung 14 Jahre. Führerschein und Helm sind nicht erforderlich, wobei das Tragen eines Helms beziehungsweise einer Schutzausrüstung vor allem mit Blick auf die Minimierung des Verletzungsrisikos dringend empfehlenswert ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist ferner eine Haftpflichtversicherung inklusive Plakette. Sofern nicht rechtswidrig oder vorsätzlich gehandelt, übernimmt diese etwaige Schäden an Dritten (Personen und Sachwerte). Zur Beantragung einer Haftpflichtversicherung benötigen Sie unter anderem die Einzelbetriebserlaubnis, welche vom Fahrzeughersteller bereitgestellt werden. Diese dokumentiert unter anderem die Fahrzeugidentifikationsnummer, zulässige Höchstgeschwindigkeit und sonstige bauart- und ausstattungsspezifischen Angeben. Manche Versicherer bieten darüber hinaus auch eine Teilkaskoversicherung an. Kompetente Ansprechpartner und eine individuelle Beratung erhalten Sie beim Versicherer, unter anderem zu finden auf den Gelben Seiten.

Erlebnis E-Board – Das gilt es zu beachten

Im Unterschied zum E-Scooter werden zweirädrige Elektroboards – wie beispielsweise das Hoverboard oder auch das Elektro-Skateboard – durch eine Gewichtsverlagerung des Fahrenden gesteuert. Eine Lenkstange entfällt. Als selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge stabilisieren Sie sich durch ein Gyroskop.

E-Skateboard und Co. sind eher Privatsache

E-Boards dürfen nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Dies umfasst sowohl Gehwege als auch Straßen. Fahrten auf dem Privatgelände und abgegrenzten Arealen sind erlaubt. Die Einstufung hierzu liegt in der rechtlich wirksamen Definition des E-Boards: Als elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge sind sie schneller als sechs Kilometer pro Stunde, weshalb Sie zur Teilnahme am Straßenverkehr über bestimmte Ausstattungsmerkmale verfügen müssten. Hierzu zählen unter anderem Lenker, Bremsen und Beleuchtung, was wiederum beim E-Skateboard entfällt.

Führerscheinpflicht nicht klar geregelt

Rein theoretisch betrachtet müssten Sie für den Betrieb eines E-Boards im Straßenverkehr über eine Fahrerlaubnis verfügen. Da der Betrieb im öffentlichen Bereich bauartbedingt nicht zulässig ist, entfällt auch eine Zuordnung der Führerscheinklasse. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bei Regelverstoß droht ein zusätzliches Verfahren wegen Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis.

Eine Kfz-Pflichtversicherung besteht nicht. Sofern Sie die Nutzung des Boards auf dem Privatareal haftpflichtversichern möchten, klären Sie am Besten den Leistungsumfang mit Ihrem Versicherer. Oftmals sind solche Gefährte nicht Gegenstand bestehender Verträge, sodass Sie für Schäden an Dritten (Personen, Sachwerte) selbst und vollumfänglich haften würden. Manche Versicherer bieten entsprechende Tarifmodelle an. Lassen Sie Sich bei den Fachexperten dazu beraten.

Ähnliche Rechtslage auch für elektrische Einräder

Das Fahren von elektrischen Einrädern wie Airwheels oder Monowheels ist im öffentlichen Verkehr ebenfalls nicht zulässig. Ebenso wie E-Boards verfügen Sie über keine Lenkstange und Beleuchtung – und erfüllen damit nicht die Anforderungen für eine Straßenverkehrszulassung. Die Stabilisierung erfolgt über ein Gyro und ist elektronisch geregelt. Da solche Einräder über einen Elektroantrieb verfügen und die Geschwindigkeiten bis zu 20 Kilometer in der Stunde betragen, wäre außerdem eine Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Beides entfällt jedoch aufgrund der nur auf Privatgelände zulässigen Nutzung. Für Haftungsfragen sowie den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung gelten im Übrigen die gleichen Regelungen wie beim E-Board.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Wenn Sie trotz Verbots auf öffentlichen Straßen und Gehwegen mit dem elektrischen Einrad unterwegs sind, begehen Sie nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Straftat [3]. Strafbar ist in diesem Fall ferner das Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat nach § 21 der Straßenverkehrsordnung. Wenn das Fahren im öffentlichen Verkehr erlaubt wäre, müssten Sie eigentlich den Besitz eines Führerscheins der Klasse B vorweisen können.

Das kosten E-Scooter, Segway und E-Board

Die Preise für ein neues Elektrokleinstfahrzeug hängen unter anderem von Fahrzeugart und Modell, dem Hersteller, der Ausstattung und der Verarbeitungsqualität ab.

  • Einen E-Scooter erhalten Sie bereits ab circa 350 Euro. Die Preisspanne geht dann bis in den unteren vierstelligen Eurobereich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem im Ratgeber Elektromobilität der Gelben Seiten.
  • Deutlich höhere Ausgaben müssen Sie für ein Segway veranschlagen. Je nach Modell liegen die Preise bei circa 6.000 Euro bis 9.000 Euro.
  • Wenn auch vorerst nicht im öffentlichen Verkehr nutzbar, ist die Anschaffung eines E-Skateboards beziehungsweise Monowheels vergleichsweise kostengünstig. Je nach Fabrikat sind Preis im unteren dreistelligen Eurobereich realistisch.

Vor dem Hintergrund der großen Auswahlvielfalt, der teils eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und der unterschiedlichen Preissegmente ist ergänzend eine individuelle Beratung durch Branchenexperten beziehungsweise im Fachhandel anzuraten.

Fazit: So finden Sie das passende Elektrokleinstfahrzeug

  1. Große Variantenvielfalt: Der Markt bietet eine große Auswahl an unterschiedlichen Varianten. Besonders groß ist die Vielfalt für E-Scooter. Im urbanen Einsatz sind diese für alltägliche Erledigungen oder auch die Fahrt zur Arbeit besonders geeignet. Ihr gutes Handling sorgt ferne für eine gute Transportfähigkeit im ÖPNV.
  2. Nutzung zum Teil begrenzt: Beachten Sie, dass einige Elektrokleinstfahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr verwendet werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem das E-Skateboard sowie die Elektroeinräder. Bei Verstoß drohen Bußgelder und höhere Strafen. 
  3. Das sind die Kosten: Die Preise variieren vor allem je nach Art des Elektrokleinstfahrzeugs. Vergleichsweise kostengünstig sind E-Boards und Monowheels. Im mittleren Segment finden sich E-Scooter mit Preisen ab 350 Euro. Deutlich teurer sind Segways – diese werden ab circa 6.000 Euro im Fachhandelt angeboten     

Quellenverzeichnis

[1] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Verordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in Kraft getreten am 01.04.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3091) m.W.v. 28.07.2021 https://dejure.org/gesetze/StVO, abgerufen am 07.01.2022

[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV), 2021

[3] Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V., www.adac.de

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Dr.-Ing. Rüdiger Reitz
Autor/-in
Dr.-Ing. Rüdiger Reitz ist hauptberuflich im Themenfeld der erneuerbaren Energieträger und alternativen Antriebssysteme unterwegs. Nicht nur seine Fachcommunity hält der Maschinenbauingenieur und teamverantwortliche Projektmanager mit zahlreichen wissenschaftlichen Vorträgen und anwendungsnahen Fachpublikationen auf dem neuesten Stand. Als freier Autor informiert der Hobby-Handwerker auch auf ganz praktischer Ebene seinen Leserkreis über Neuigkeiten aus dem Bereich Heimwerk & Technik. Er ist überzeugt: „Die Ziele fest im Blick behalten - und alles ist machbar!“
Dr.-Ing. Rüdiger Reitz
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