Die Garage als Tankstelle für E-Autos
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Die Garage als Tankstelle für E-Autos

Wie finden Sie die Vorstellung, Ihr Elektrofahrzeug in der eigenen Garage zugleich parken und tanken zu können? Idealerweise mit nachhaltig hergestelltem Ökostrom, beispielsweise aus regenerativer Sonnenenergie? Und dabei durch staatliche Bezuschussung beim Kauf noch Geld zu sparen – oder sogar noch Erträge durch Netzeinspeisung von überschüssigem Strom zu erzielen? Dann ist die Elektrotankstelle in der eigenen Garage genau das Richtige für Sie!
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Schnelles Laden Ihres Autos mit der Wallbox - Ihre Vorteile im Überblick

Mit einer Schnellladestation oder Wallbox können Sie Ihr Elektrofahrzeug – verglichen mit dem Haushaltsstromnetz – in relativ kurzer Zeit aufladen. Ein weiterer Vorteil ist der Sicherheitsaspekt: Das beziehen großer Leistungen aus der klassischen Steckdose birgt potenziell die Gefahr eines Kurzschlusses oder gar Kabelbrands infolge der Dauerbelastung während des Ladevorgangs.

Zünden Sie deshalb den Turbo – Sicherheit natürlich inklusive! Mit dem Kauf einer in der Wand installierten Ladestation, der sogenannten Wallbox, ist ein im Vergleich zum Haushaltsstrom bis zu viereinhalb Mal schnelleres Laden Ihres E-Autos möglich. In Verbindung mit einer Photovoltaikanlage – etwa auf dem Garagendach -  gelingt dies sogar nachhaltig. Die Nutzung von regenerativ erzeugtem Solarstrom ermöglicht einen klimaneutralen Betrieb Ihres Elektrofahrzeugs. Überschüssiger Strom kann darüber hinaus in das örtliche Stromnetzt eigespeist und entsprechend vergütet werden. Weiterführende Information finden Sie in unserem Ratgeber.

Technische Voraussetzungen – Das gilt es zu beachten

Prinzipiell ist ein Laden des Elektrofahrzeugs mit den Haushaltssteckdosen über Schuko Anschluss möglich. Mit Blick auf die Ladedauer und vor dem Hintergrund von Sicherheitsaspekten bei der Stromabgabe (Netzstabilität, Brandschutz) ist die Verwendung des 230 Volt Hausnetzes für ein vernünftiges Laden des E-Autos eher ungeeignet. Mit einer privaten Schnellladestation (aufgrund der Einbaulage oftmals auch als Wallbox bezeichnet) können Spannungen von 400 Volt bezogen werden – und damit auch wesentlich höhere Ladeleistungen. Typische Ladeleistungen liegen zwischen 3,7 Kilowatt und 22 Kilowatt. Für ein akzeptables Ladeverhalten empfehlen Expertenkreise Mindestleistungen von 12 Kilowatt. Lassen Sie sich beim Kauf einer Wallbox hierzu umfassend beraten. Mit Blick auf den Brandschutz ist darüber hinaus auch eine Abklärung bei Ihrem Gebäudeversicherer empfehlenswert.

Anschluss der Wallbox an eine Solaranlage

Der Bezug elektrischer Energie von einer auf dem Garagendach installierten Photovoltaikanlage ermöglicht ein besonders nachhaltiges und unter Umständen auch wirtschaftlicheres Laden des E-Autos. Um die erforderlichen Leistungen (tageszeitunabhängig) bereitstellen zu können, werden zusätzliche Zwischenspeicher benötigt. Sogenannte smarte Ladestationen können dabei die Ladeprozesse bei Kopplung der Wallbox an eine Photovoltaikanlage steuern. Dies beinhaltet auch die Anpassung des Lastmanagements im Falle des gleichzeitigen Ladens mehrerer Fahrzeuge und ermöglicht damit eine optimierte Leistungsverteilung. Beachten Sie, dass für den Betrieb solcher digitalen Systeme in der Regel ein stabiler Zugang zum WLAN erforderlich ist.

Sicherer Betrieb der Wallbox

Aufgrund des hohen Leistungsbezugs ist unter Umständen eine technische Anpassung Ihrer bestehenden Stromleitungen erforderlich. Sofern nicht in der Wallbox integriert, ist vor allem die Installation eines Fehlerstromschutzschalters (FI) zur Vermeidung etwaiger Rückströme in das Stromnetz sowie die Implementierung von Sicherungssystemen verpflichtend. Dazu bedarf es in der Regel eines FI vom Typ A eV beziehungsweise Typ B. Im Sinne einer fachgerechten und damit sicheren (Stromschlag, Brandschutz) Verlegung der elektrischen Infrastruktur sollten Sie einen zertifizierten Branchenexperten beauftragen.

Rechtliche Aspekte zum Betrieb einer E-Tankstelle

Gesetzeslage: Für die Installation und die Nutzung der eigenen Wallbox sind eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Die sogenannte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ [1] definiert allgemeine Vorschriften, Aspekte zum Netzanschluss einschließlich etwaiger Baukostenzuschüsse sowie die Anschlussnutzung.

Meldepflicht und Fristen

Installation und der Betrieb einer privaten Schnellladestation sind in Deutschland generell meldepflichtig. Bereits Ladeleistungen von 3,7 Kilowatt (was im Allgemeinen der technischen Mindestabgabe einer Wallbox entspricht) muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Technischer Hintergrund dazu ist die Erhaltung der Netzstabilität infolge der Leistungsabgabe oder -einspeisung in das örtliche Stromnetz. Gut zu wissen: Angaben zum lokalen Netzbetreiber finden Sie unter anderem auf der Stromrechnung Ihres Stromanbieters. Der Betrieb einer E-Tankstelle mit Leistungen ab elf Kilowatt muss ferner vom Netzbetreiber genehmigt werden – und zwar bereits vor der Installation. Neben Aspekten zur Netzstabilität dient dies vor allem zu Ihrer eigenen Sicherheit: Im Rahmen eines maximal zweimonatigen Prüfungsverfahrens klärt der Netzbetreiber die infrastrukturellen und brandschutzrechtlichen Anforderungen für den sicheren Betrieb der Wallbox gemäß [1], Paragraf 20. Unter Umständen können in diesem Zusammenhang bauliche Auflagen beziehungsweise Reglementierungen zur Maximalleistung vom Netzbetreiber auferlegt werden.

Vermieter informieren

Als Mieter sind Sie verpflichtet, Ihren Vermieter vor der Installation einer Schnellladestation zu informieren. Dokumentieren Sie idealerweise die Zustimmung in einer schriftlichen Vereinbarung. Als Wohnungseigentümer müssen Sie sich Ihr Vorhaben von der Hausgemeinschaft nicht mehr genehmigen lassen [2]. Miteigentümer haben jedoch das Recht zur Mitsprache bei der Art und Ausführung der Wallbox.

Genehmigungsverfahren

Die Antragstellung zur Anmeldung einer Ladestation kann sowohl in Eigenregie als auch im Mandat durch einen entsprechenden Fachbetrieb erfolgen. Generell ist die Beauftragung eines zertifizierten Elektroinstallateurs aufgrund der hohen Ladeleistungen und der damit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen anzuraten. Unter anderem im Branchenregister der Gelben Seiten finden Sie hierzu kompetente Ansprechpartner. Sofern eine Bewilligung des Netzbetreibers vorliegt, muss die E-Tankstelle innerhalb von vier Monaten nach Erhalt der Zusage installiert und in Betrieb genommen werden.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Kosten für Kauf und Inbetriebnahme im Überblick

Zur Nutzung der Vorteile einer Schnellladestation müssen Sie zunächst in die Anschaffung einer Wallbox investieren. Die Kosten hierfür variieren je nach Hersteller und Art der Ausführung und liegen meist im oberen dreistelligen Eurobereich. Über die jeweiligen Produkte können Sie sich auf den Gelben Seiten informieren. Darüber ist im Internetprotal des ADAC ein aktueller technischer Vergleich handelsüblicher Schnelladestationen für den privaten Gebrauch zu finden. [3]

Neben der Anschaffung sind auch Kosten für die Installation, Inbetriebnahme und gegebenenfalls auch behördlich-bauliche Auflagen zu berücksichtigen, sodass sich unter Umständen Gesamtkosten bis zu 2.000 Euro ergeben können. Gut zu wissen: Zusätzliche Kosten für Installation und Anmeldung werden vom Netzbetreiber unter Umständen übernommen.

Vielzählige Möglichkeiten zur Subventionierung

Staatliche Zuschüsse: Nach erfolgreicher Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber ist die Beantragung staatlicher Zuschüsse beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur möglich. Dabei werden sowohl der Kauf einer fabrikneuen Ladestation als auch die Kosten zur Inbetriebnahme (unter anderem Energiemanagementsystem, Netzanschluss, Installationsarbeiten) mit in einer Höhe von bis zu 900 Euro gefördert. Art und Umfang der Subventionierung variieren teils nach Bundesland und auf kommunaler Ebene. Informieren Sie sich über etwaige Zuschüsse bei Ihren örtlichen Behörden. Darüber hinaus sind vergünstigte Kredite im Rahmen einer KfW-Förderung möglich. Details hierzu finden Sie im Internetprotal der KfW [4].

Private Zuschüsse: Unter Umständen stehen Ihnen darüber hinaus auch Vergünstigungen und tarifliche Sonderkonditionen seitens des Stromanbieters zu. Manche Hersteller von Elektrofahrzeugen subventionieren sogar den Kauf und die Installation einer privaten E-Tankstelle.

Neben der Anschaffung sind auch Kosten für die Installation, Inbetriebnahme und gegebenenfalls auch behördlich-bauliche Auflagen zu berücksichtigen, sodass sich unter Umständen Gesamtkosten bis zu 2.000 Euro ergeben können. Gut zu wissen: Zusätzliche Kosten für Installation und Anmeldung werden vom Netzbetreiber unter Umständen übernommen.

Fazit: In wenigen Schritten zur eigenen E-Tankstelle

  • Vorteile im Überblick: Mit einer eigenen Schnellladestation können Sie bequem und sicher Ihr E-Fahrzeug laden – in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage auf der Garage sogar besonders umweltfreundlich. Dazu reduzieren Sie Kosten in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung.
  • Das gilt es zu beachten: Bei der Installation einer Wallbox sind gewisse rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Dies betrifft auch technische Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb. Unter anderem muss das Stromnetz vorab an die hohen Leistungsdichten angepasst werden. Konsultieren Sie hierzu idealerweise einen entsprechenden Fachbetrieb.
  • Kosten und Bezuschussung: Die Anschaffungskosten für eine Wallbox liegen im höheren dreistelligen Eurobereich. Die Preise variieren jedoch produktspezifisch. Hinzu kommen Aufwendungen für die Installation. Profitieren Sie von einer Vielzahl an Angeboten zur staatlichen und privaten Subventionierung.    

Quellennachweise

[1] Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), Teil 4, Abschnitt 1, Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers, Eigenanlagen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2019

[2] Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2020

[3] Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC): KfW-Wallboxen im Test: Welche ist die beste? Internet: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/elektromobilitaet/wallboxen/

[4] KfW: Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude, Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Stationen, Internet: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)

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